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| Die Kommission hat ein Konsultationsverfahren
zur Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den
Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments,
des Rates und der Kommission eingeleitet. Grundlage der Konsultation
ist ein Grünbuch der Kommission. Im Rahmen dieser Konsultation
können sich alle interessierten Personen, individuelle Bürger
und Bürgerinnen, Nichtregierungsorganisationen, Verbände,
Unternehmen, öffentliche Behörde oder sonstige Organisationen
sich zu diesem Thema äußern.. |
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Diese
Webseite |
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Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen,
die Sie zur Teilnahme an der Konsultation benötigen. Sie können
die im Rahmen der Konsultation maßgeblichen Dokumente herunterladen.
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Das Grünbuch zieht
eine Bilanz der Umsetzung der Verordnung und enthält verschiedene
Optionen zur Verbesserung der Gesetzgebung sowie praktische
Maßnahmen, die den Zugang zu den Dokumenten der Institutionen
und Agenturen erleichtern und verbessern sollen. Sie werden
gebeten, die Fragen zu den einzelnen Optionen zu beantworten.
- Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30.
Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.
Diese Verordnung legt die Grundsätze und Einschränkungen
des Rechts auf Zugang zu Dokumenten dieser drei Organe fest.
Die Überarbeitung der Verordnung wird aufgrund der im Rahmen
dieser Konsultation erhaltenen Beiträge stattfinden.
Durch einen Klick auf den Button Nützliche
Links auf der linken Seite der Webseite gelangen Sie zu
Links mit weiteren Informationen.
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Das
Konsultationsverfahren |
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Das Konsultationsverfahren läuft vom 18. April
bis zum 31. Juli 2007. Indem Sie den
Button Beitrag einsenden anklicken, erhalten
Sie eine schrittweise Anleitung zur Einsendung Ihres Beitrags. Bitte
nehmen Sie sich die Zeit, um die folgenden Leitlinien aufmerksam
zu lesen.
- Erläuterungen für Privatpersonen: Ihr Beitrag
wird auf dieser Webseite veröffentlicht, falls Sie die Veröffentlichung
Ihres Namens als Verfasser des Textes ausdrücklich gestatten.
-
Erläuterungen für Organisationen:
Bitte verzeichnen Sie den Namen Ihrer Organisation auf der
ersten Seite Ihres Beitrags, damit sie Ihrer Organisation
zugeordnet werden kann. Bitte geben Sie auch die Art Ihrer
Organisation (NRO, Berufsverband, ...) an, sowie die Ebene
der Vertretung (Europäisch, national, regional oder lokal).
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Wenn Sie nicht mit Microsoft Word arbeiten,
können Sie ein PDF-Dokument
herunterladen und den Text Ihres Beitrags in diese Datei kopieren.
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Bitte verzeichnen Sie den Namen
Ihrer Organisation auf der ersten Seite jedes Beitrags,
damit die Beiträge den Teilnehmern zugeordnet werden
können.
-
Wenn Sie nicht mit Microsoft Word
arbeiten, können Sie für jedes Kapitel,
zu dem Sie Stellung nehmen wollen, ein PDF-Dokument herunterladen
und den Text Ihres Beitrags in diese Datei kopieren.
Ihre Beiträge werden auf dieser Webseite unter
der Rubrik Beiträge lesen
veröffentlicht.
Für die Konsultation gelten die Datenschutzgesetze.
Im Hinweis über
den Schutz personenbezogener Daten wird die Verwendung Ihrer
personenbezogenen Daten erläutert. Die Kommission wird die
Stellungnahmen in dem Format auf dieser Webseite veröffentlichen,
in dem sie bei ihr eingegangen sind. Die Stellungnahmen sollten
daher keine vertraulichen Angaben enthalten.
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Was
geschieht nach der Konsultation? |
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Die Kommission wird die Konsultationsergebnisse
analysieren und in Form eines Berichts
auf dieser Webseite veröffentlichen. Der Bericht wird eine Zusammenfassung
der Ergebnisse enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Kommission
sich nicht zu den einzelnen Beiträgen äußern kann.
Auf der Grundlage dieser Konsultation wird die
Kommission überprüfen, welche Änderungen zur Verordnung 1049/2001
erforderlich sein könnten, um die Transparenz der EU-Organe zu verbessern.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse am Konsultationsverfahren.
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag. Wenn Sie zum Seitenanfang zurückgehen,
können Sie innerhalb dieser Website weiter navigieren.

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Das Grünbuch
Verordnung
(EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des
Rates
vom 30. Mai 2001
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