Commission européenne


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Willkommen im Register der Europäischen Kommission!

Aufgrund des in den EG-Vertrag aufgenommenen Artikels 255 hat jeder Unionsbürger sowie jede Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Gemäß dieser Bestimmung haben der Rat und das Europäische Parlament am 30. Mai 2001 eine Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten dieser drei Organe verabschiedet, in der die Grundsätze und Beschränkungen dieses Zugangsrechts festgelegt sind.

Damit die Bürger ihr Recht auf Zugang ausüben können, sieht die Verordnung vor, dass jedes der drei Organe ein elektronisches Dokumentenregister zugänglich gemacht.

Die Kommission hat also beschlossen, ein Register einzurichten, in dem zunächst bestimmte Kategorien von Dokumenten erfasst werden, insbesondere Rechtstexte: es handelt sich hierbei um KOM-, C- und SEK-Dokumente sowie um andere Kategorien wie Tagesordnungen und Protokolle der Kommissionssitzungen. Dieses Register enthält nur Angaben zu Dokumenten, die seit dem 1. Januar 2001 hergestellt wurden. Das Register wird schrittweise auf weitere Kategorien von Dokumenten ausgedehnt.

Dieses Register ist eine Ergänzung zu PreLex, der Datenbank der interinstitutionellen Verfahren, mit deren Hilfe man nach Vorarbeiten der Organe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens suchen kann.

Mit diesem neuen Hilfsmittel sollen die Bürger über die wichtigsten von der Kommission hergestellten Dokumente informiert werden. Gleichwohl beschränkt sich dieses Zugangsrecht nicht nur auf die in diesem Register enthaltenen Dokumente. Der Zugang zu diesem Verzeichnis von Dokumenten bedeutet jedoch nicht, dass der Antrag auf Zugang zu einem darin enthaltenen Dokument positiv beschieden werden muss. Der Zugang kann nämlich verweigert werden bei Dokumenten, deren Verbreitung den öffentlichen und privaten Interessen schaden könnte, die durch die in Artikel 4 der Verordnung vorgesehene Ausnahmeregelung geschützt sind.


Das Register enthält bei jedem Dokument:
- die Signatur oder die Referenznummer
- den Titel des Dokumentes in den Sprachen, in denen es verfügbar ist
- das Datum des Dokumentes,
- die Sprachen, in denen das Dokument verfügbar ist,
- den für die Herstellung des Dokumentes zuständigen Dienst.