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Mwst.-Sätze
Die MwSt-Systemrichtlinie 2006/112/EC vom 28. November 2006 (Amtsblatt L 347, 11.12.2006, S.1) beschreibt in ihren Artikeln 93 bis 130 sowie im Anhangen III den rechtlichen Rahmen für die Anwendung von Mehrwertsteuersätzen in den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten machen weiten Gebrauch von den in diesem Rechtsrahmen enthaltenen Möglichkeiten, so dass im Ergebnis die Situation in der Praxis ein disparates und komplexes Bild darstellt.
Die grundlegenden Regeln sind einfach:
- Die Lieferungen von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich einem Normalsteuersatz von mindestens 15%;
- Die Mitgliedstaaten können einen oder zwei ermäßigte Steuersätze von mindestens 5% auf Güter und Dienstleistungen, die auf einer abschließenden Liste aufgeführt sind, anwenden;
Diese einfachen Regeln werden jedoch durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen verkompliziert, die bestimmten Mitgliedstaaten, mitunter der Mehrzahl, gewährt wurden. Diese Ausnahmeregelungen wurden während den der Verabschiedung der Mehrwertsteuersatz-Richtlinie vorausgehenden Verhandlungen 1992 und den EU-Beitrittsakten gewährt. Von einem übergeordneten Standpunkt verunmöglichen derartige Ausnahmeregelungen die Anwendung einer kohärenten Mehrwertsteuersatzstruktur in der EU.
Im Januar 2006 gab der Rat der Europäischen Union der Kommission das Mandat, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Ende Juni 2007 einen Bericht zur Gesamtbeurteilung der Folgen der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf lokal erbrachte Dienstleistungen, einschließlich Restaurationsdienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wirtschaftswachstum und das angemessene Funktionieren des Binnenmarkts vorzulegen. Der Bericht sollte auf einer durch einen unabhängigen "Think Tank" erstellten Studie beruhen (siehe Bekanntmachungen über vergebene Aufträge , Leistungsbeschreibung
(60 Kb)
und Anhang zur Ausschreibung
(31 Kb)
).
Diese Studie
(697 Kb) (und Anhänge
(1.34 Mb)) wurde im Mai 2007 fertig gestellt. Im Wesentlichen überprüft die Studie global die Auswirkungen ermäßigter MwSt-Sätze und einschlägiger Ausnahmeregelungen, unter anderem, aber nicht nur, für lokal erbrachte Dienstleistungen. Die Effekte auf Einkommensverteilung, die Schattenwirtschaft und Befolgungskosten für Unternehmen wurden ebenfalls in Betracht gezogen .
Am 5. Juli 2007 hat die Kommission folgende Dokumente verabschiedet (siehe Pressemitteilung IP/07/1017
und MEMO/07/277
) :
- Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zu anderen Steuersätzen als dem Normalsteuersatz: COM(2007) 380
(69 Kb)
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich bestimmter, zeitlich begrenzter Ausnahmeregelungen zu MwSt-Sätzen: COM(2007) 381
(42 Kb)
- Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "Main conclusions of the study on reduced VAT rates applied to goods and services in the Member States of the European Union ": SEC(2007) 910
(203 Kb)
In Fortführung ihres politischen Konzepts zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen, welches die Kommission in ihrer Mitteilung vom Juli 2007 (KOM (2007) 380 endg.) festgelegt hatte, hat sie einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze angenommen : COM(2008)428. Siehe auch die Pressemitteilung (IP/08/1109
) und das MEMO/08/481
, sowie die Rede
(12 Kb) von EU-Kommissar Kovács und die "Bürgerinfo"
(28 Kb)
.
Dieser Vorschlag konzentriert sich auf die Genehmigung ermäßigter Sätze für Bereiche, in denen eine gewisse Dringlichkeit gegeben ist (befristete Bestimmungen, die am 31. Dezember 2010 auslaufen, Ungleichbehandlung der Mitgliedstaaten) und für die bereits - insbesondere auf der Grundlage der Studie von Copenhagen Economics - genügend Entscheidungselemente vorliegen.
In diesem Zusammenhang würde Anhang III der MwSt.-Richtlinie mit dem Verzeichnis der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MwSt.-Sätze angewandt werden können, künftig auch Folgendes enthalten:
- das gesamte Wohnungswesen sowie einige Dienstleistungen für Gebetsstätten, Stätten des Kulturerbes und Denkmäler. Diese Änderungen ermöglichen zum Beispiel den Mitgliedstaaten, bei der Renovierung und Instandsetzung zur Steigerung von Energiesparen und Energieeffizienz ermäßigte Sätze anzuwenden;
- Dienstleistungen im Gaststättengewerbe und Verpflegungsdienstleistungen;
- lokal erbrachte Dienstleistungen einschließlich der arbeitsintensiven Dienstleistungen, bei denen die befristete Anwendung ermäßigter Sätze am 31. Dezember 2010 ausläuft, und vergleichbare lokale Dienstleistungen wie Gartenarbeiten, kleinere Reparaturen an beweglichen Gegenständen, Dienstleistungen im Kosmetikbereich usw.).
Des Weiteren beinhaltet der Vorschlag einige rechtstechnische Anpassungen, hauptsächlich um ermäßigte MwSt.-Sätze für Folgendes zu ermöglichen:
- Babywindeln,
- Hörbücher, CDs, CD-ROMs oder andere körperliche Datenträger, die überwiegend denselben Informationsgehalt wiedergeben wie gedruckte Bücher,
- sowie einige andere, bereits 2003 vorgeschlagene technische Anpassungen, die immer noch ihre Gültigkeit haben, z.B. in Bezug auf Geräte, Hilfsmittel und sonstige Vorrichtungen für Behinderte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abfallbehandlung.
Am 5. Mai 2009, nahm der Rat die Richtlinie 2009/47/EG
an, nach der allen Mitgliedstaaten die ständige fakultative Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf bestimmte lokal erbrachte arbeitsintensive Dienstleistungen, einschließlich im Gaststättengewerbe, bei denen keine Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Dienstleistungserbringern in verschiedenen Mitgliedstaaten besteht, gestattet wird.
Weitere Informationen bezüglich ermäßigter MwSt-Sätze liefert die Seite " Jüngste Gesetzgebung".
Die Kommission billigte am 24. Juni einen Vorschlag, den normalen Mindest-MwSt.-Satz von 15% bis Ende 2015 zu verlängern. Weitere Details entnehmen Sie dem Vorschlag ( COM/2010/331) und der " Bürgerinfo
".
Andere Informationsdokumente über Mwst.-Sätze
| Anwendbare MwSt.-Sätze |
In den EU-Mitgliedstaaten anwendbare MwSt.-Sätze. Details über die ermässigten MwSt.-Sätze, die für bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen gelten, finden Sie hier. |
| 14/01/2013 |
| MwSt auf arbeitsintensive Dienstleistungen |
Ein ermässigter MwSt-Satz kann für einen gewissen Versuchszeitraum auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen angewendet werden. Es soll festgestellt werden, wie sich die Regelung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Schattenwirtschaft auswirkt. |
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| 4/07/2007 | ||



