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Besteuerung von Zinserträgen

Kapitalerträge stellen eine der mobilsten Besteuerungsgrundlagen dar und eignen sich dementsprechend gut für den Steuerwettbewerb. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und um dem Problem der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken, wurde im Juni 2003 die Richtlinie im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen angenommen. Seit dem 1. Juli 2005 findet diese Richtlinie Anwendung.

Die Richtlinie findet auf Zinsen Anwendung, die an natürliche Personen gezahlt werden, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, als dem Mitgliedstaat, in dem die Zinsen ausgezahlt werden. Die Mitgliedstaaten mussten diese Bestimmungen in nationale Rechtsvorschriften umsetzen.

Die Europäische Kommission hat am 13. November 2008 einen Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie angenommen, um Schlupflöcher zu schließen und Steuerflucht besser zu verhindern. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer "Überprüfung der Zinsbesteuerungsrichtlinie"-Seite

Auf den folgenden Webseiten soll umfassend über die anwendbaren Vorschriften und die Rechtsgrundlagen informiert werden. Ferner soll ein Überblick über die Kontaktstellen gegeben werden, an die sich diejenigen natürlichen Personen wenden können, deren Zinserträge unter die betreffenden Vorschriften fallen: