Navigationsleiste

Weitere Extras

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Entwicklung des EMCS

Die Rechtsgrundlage für die Entwicklung des EMCS ist die Entscheidung Nr. 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die unter Steueraussetzung zwischen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der Gemeinschaft befördert werden.

Aktualisierungen zur Betrugsbekämpfung und Automatisierung der Verfahren

Eine neue Richtlinie des Rates (2008/118/EGpdf) über das allgemeine System verbrauchsteuerpflichtiger Waren (alkoholische Getränke, Tabakwaren und Energieerzeugnisse) trat am 15. Januar 2009 in Kraft (siehe Pressemeldung, die Pressemitteilung des Ratespdf und den vollständigen Textpdf).

Die neue Richtlinie schafft einen Rechtsrahmen für den Einsatz des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS), das am 1. April 2010 in Kraft tritt. Die derzeit geltende Richtlinie Nr. 92/12/EG wird ab diesem Datum aufgehoben.

Eine Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung (VO/EG Nr.684/2009pdf) wurde von der Europäischen Kommission am 24. Juli 2009 verabschiedet.

Unterschiede in der Umsetzung von optionalen Regelungen durch die Mitgliedstaaten

Die oben genannten Rechtsgrundlagen des EMCS gestatten den Mitgliedstaaten, bestimmte Funktionalitäten auf optionaler Basis einzuführen.

Die Wirtschaftsbeteiligten, deren Geschäftsfelder durchaus von der unterschiedlichen Umsetzung und den Einsatz der optionalen Funktionalitäten in den Mitgliedstaaten betroffen sein können (z. B. welche Mitgliedstaaten Direktlieferungen oder sog. Splitting (Warenaufteilung) gestatten), können den neuesten Stand über die optionalen Funktionalitäten hier einsehen. Die Europäische Kommission hat diesbezügliche Auskünfte der Mitgliedstaaten zusammengefasst: