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EMCS Fahrplan

EMCS wurde während einer Phase, die am 1. April 2010 startete, in Betrieb genommen (Phase 2). Eine detaillierte Beschreibung der unterschiedlichen Phasen finden Sie auf den Seiten zum EMCS Projekt.

Gemäß den Planungen der EMCS Phase 2 geht die Inbetriebnahme wie folgt vonstatten:

  • Seit 1. April 2010 (sog. Meilenstein a oder Ma): Die Wirtschaftsbeteiligten in der Gruppe der sog. Initiativ-Mitgliedstaaten (IMS) waren seit diesem Datum in der Lage elektronische Verwaltungsdokumente (e-VD) für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen des EMCS einzureichen. Sämtliche in dieser Form abgegebenen Dokumente werden vom Empfänger im Bestimmungsmitgliedstaat elektronisch erledigt;
  • Daraus folgt, dass seit dem 1. April 2010 alle Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, sämtliche im voherigen Absatz genannten e-VD elektronisch zu erledigen (Mitgliedstaaten, die e-VD zwar elektronisch erledigen, aus denen aber noch keine e-VD übermittelt werden können, werden "Nicht-Initiativ-Mitgliedstaaten" (non-IMS) genannt.
  • Seit dem 1. April 2010 und bis zum 31. Dezember 2010: Alle Mitgliedstaaten und alle Wirtschaftsbeteiligten schließen sich schrittweise dem EMCS an.
  • Ab 1. Januar 2011 (sog. Meilenstein b oder Mb): Alle Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung müssen im Rahmen des EMCS erfolgen. Das heißt, das bestehende Papierformular BVD kann nach dem Zeitpunkt des Meilensteins b nicht mehr verwendet werden, da es keine rechtliche Grundlage mehr besitzt.

    Seit 1. März 2011 sind die anfänglichen Schwierigkeiten in einigen Mitgliedstaaten gelöst und seitdem funktioniert EMCS korrekt in allen Mitgliedstaaten.
  • Ab dem 1. Januar 2012 (sog. Meilenstein c oder Mc): die Anwendungen, welche vorrangig von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten genutzt werden, werden ausgeweitet (administrative Kooperation) und die bestehenden Kern – Unternehmensanwendungen werden hinzugefügt (bspw.: Aufteilung einer Beförderung).

Um weitere Informationen über die Bereitstellung des EMCS durch die Mitgliedstaaten zu erhalten, siehe Dokument CED 698 rev.12pdfÜbersetzung für diesen Link wählen .

Für den Fall, dass das EMCS-System eines Unternehmens oder eines Mitgliedstaats zeitweise nicht verfügbar ist, werden die Verfahren, die in der Spezifikation für ein Sicherungs- und Wiederherstellungssystem beschrieben werden, verwendet. Unternehmen sollen für die Details solcher Bestimmungen ihre jeweiligen Verwaltungen kontaktieren.