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Verrechnungspreisforum

Das Gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum (JTPF) unterstützt und berät die Europäische Kommission in steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen.

 Neuigkeiten

Mai 2011

April 2011

März 2011

  • Am 4. März 2011 nimmt das Forum einen Bericht über kleine und mittlere Unternehmen und Verrechnungspreise an, in dem die spezifischen Herausforderungen, vor die sich KMU im Bereich der Verrechnungspreise gestellt sehen, untersucht und konkrete Empfehlungen ausgesprochen werden. Dieser Bericht wird Teil einer künftigen Mitteilung der Kommission über die Ergebnisse der Arbeit des Forums sein.

Januar 2011

  1. Leitlinien für konzerninterne Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung
  2. Mögliche Konzepte für EU-externe Dreieckskonstellationen.

 Hintergrund

2006

Formale Einsetzung des Forums durch den Beschluss 2007/75/EG der Kommission pdfzur Einsetzung einer Sachverständigengruppe „Verrechnungspreise“, der bis 31. März 2011 galt.

2002

  • Juni – Informelle Einrichtung des Forums im Zuge eines Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt SEK(2001) 1681 pdfÜbersetzung für diesen Link wählen und der Mitteilung der Kommission „Ein Binnenmarkt ohne steuerliche Hindernisse - Strategie zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit in der EU“ (KOM (2001) 582pdf).
  • Oktober – das Forum tritt zum ersten Mal zusammen.

 Arbeitsweise

Die Sachverständigengruppe richtet sich in ihrer Arbeit nach den OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Sie arbeitet konsensorientiert und bemüht sich, der Kommission für praktische Probleme bei der Verrechnungspreisgestaltung in der EU pragmatische, nicht legislative Lösungen vorzuschlagen.

Die Aufgaben untergliedern sich in zwei Hauptbereiche:

  • das Schiedsübereinkommen - einem speziellen Streitbeilegungsmechanismus für Verrechnungspreisfälle.
  • andere, von der Sachverständigengruppe ermittelten und in ihr Arbeitsprogramm aufgenommenen Probleme im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen.

 Mitgliedschaft

Das Forum setzt sich aus einem Vertreter aus jedem Mitgliedstaat und 16 Experten aus der Privatwirtschaft zusammen und wird von einem unabhängigen Vorsitzenden geleitet. Der Vorsitzende und die Mitglieder aus der Privatwirtschaft werden für ein Mandat von zwei Jahren ernannt.

Vertreter aus den Beitrittsländern (Kroatien, EJR Mazedonien, Island, Montenegro und Türkei) und von der OECD können als Beobachter zum Forum eingeladen werden.

 

 Erfolge des Forums

1. Verhaltenskodex zur effektiven Durchführung des Schiedsübereinkommens

Am 23. April 2004 nahm die Kommission eine Mitteilung ( KOM (2004) 297 über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Unternehmensbesteuerung von Oktober 2002 bis Dezember 2003 und über den Vorschlag eines Verhaltenskodexes zur effektiven Durchführung des Schiedsübereinkommens an. Am 7. Dezember 2004 nahm der Rat den vorgeschlagenen Verhaltenskodex an.

Der Verhaltenskodex findet in Fällen Anwendung, in denen die Steuerverwaltung eines EU-Landes die zu versteuernden Gewinne eines Unternehmens aus dessen grenzübergreifenden konzerninternen Geschäftsvorfällen erhöht - beispielsweise durch die Vornahme einer Verrechnungspreisanpassung.

Er gewährleistet eine wirksamere und einheitliche Anwendung des Schiedsübereinkommens von 1990 ( 90/436/EWG) durch alle EU-Länder, indem gemeinsame Verfahren in Bezug auf folgende Punkte festgelegt werden:

  • Beginn der Dreijahresfrist, innerhalb deren ein nach einer Verrechnungspreiskorrektur von Doppelbesteuerung betroffenes Unternehmen seinen Fall der Steuerverwaltung des betreffenden Mitgliedstaats unterbreiten muss
  • Beginn de Zweijahresfrist, innerhalb deren sich die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten um Verständigung auf eine Lösung bemühen sollten, wie die Doppelbesteuerung des Antragstellers zu beseitigen ist;
  • die Regeln, die während des Verständigungsverfahrens zu befolgen sind (praktische Durchführung des Verfahrens, Transparenz und Beteiligung des Steuerpflichtigen)
  • praktische Modalitäten für die im Schiedsübereinkommen vorgesehene zweite Streitbeilegungsphase, die folgt, wenn sich die Steuerverwaltungen nicht innerhalb von zwei Jahren einigen können (d.h. Einrichtung und Arbeitsweise des Beratenden Ausschusses, der in diesem Fall schlichten muss).

Der Verhaltenskodex enthält eine Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten, die Erhebung der Steuer während der Dauer eines grenzübergreifenden Streitbeilegungsverfahrens auszusetzen. Ferner wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten die Regeln auf die Doppelbesteuerungs¬abkommen zwischen den EU-Ländern ausweiten.

Überarbeiteter Verhaltenskodex

Die Europäische Kommission nahm am 14. September eine Mitteilung (KOM/2009/472 (pdf 89 Kb)pdf (89 Kb)(89 Kb)Übersetzung für diesen Link wählen ) über die Tätigkeit des Forums im Zeitraum März 2007 bis März 2009 und einen Vorschlag für einen überarbeiteten Verhaltenskodex für die wirksame Durchführung des Schiedsübereinkommens an. Der Vorschlag wurde am 22. Dezember 2009 vom Rat angenommen.

Der überarbeitete Verhaltenskodex ist das Ergebnis einer Überprüfung, die das Forum in der Absicht vorgenommen hat, durch eine einheitliche Auslegung der nachstehenden Punkte die Wirksamkeit des Schiedsübereinkommens zu verbessern:

  • empfindlich zu bestrafende Verstöße
  • Anwendungsbereich des Schiedsübereinkommens (Dreieckskonstellationen und Unterkapitalisierung)
  • von Steuerverwaltungen geforderte/gewährte Zinsen, wenn ein Fall im Rahmen des Schiedsübereinkommens behandelt wird
  • Anwendung des Schiedsübereinkommens (Frist für die Einsetzung des Beratenden Ausschusses und Kriterien für die Feststellung der Unabhängigkeit der Schiedsleute)
  • Zeitpunkt, ab dem ein Fall im Rahmen des Schiedsübereinkommens behandelt werden kann, sowie die Wechselwirkung zwischen dem Schiedsübereinkommen und innerstaatlichen Gerichtsverfahren.

Grundlegende Dokumente

2. Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der EU

Am 27. Juni 2006 nahm der Rat – als Teil einer Mitteilung, die die Europäische Kommission am 10. November 2005 angenommen hatte – einen Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union (EU TPD) an.

Ziel war es, die Dokumentation, die multinationale Unternehmen den Steuerbehörden im Zusammenhang mit der Gestaltung ihrer Verrechnungspreise für grenzüberschreitende konzerninterne Geschäftsvorfälle vorlegen müssen, zu vereinheitlichen (Verrechnungspreis¬dokumentation).

Der auf Grundlage der Arbeiten des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums entwickelte Kodex (siehe IP/02/1105Übersetzung für diesen Link wählen ) wird für Unternehmen die steuerlichen Komplikationen bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten deutlich verringern. Die Unternehmen beklagen häufig die kostenaufwendigen und unterschiedlichen Dokumentationspflichten, die sie in solchen Fällen in den einzelnen beteiligten Mitgliedstaaten erfüllen müssen.

Der Verhaltenskodex ist eine politische Verpflichtung. Die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der EU werden hiervon nicht berührt.

Grundlegende Dokumente

3. Leitlinien für Verrechnungspreiszusagen in der EU

Am 26. Februar 2007 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahren und über Leitlinien für Verrechnungspreiszusagen in der EU an.

Diese Mitteilung ist das dritte greifbare Ergebnis, seitdem das Forum seine Arbeit im Oktober 2002 aufgenommen hat. Die vorgeschlagenen Leitlinien basieren auf den empfehlenswerten Verfahrensweisen, die das Forum in seinem Bericht vorstellt.

Durch die Leitlinien und ihre Beschreibung, wie Vorabvereinbarungen über die Verrechnungspreisgestaltung effizient gestaltet werden können, soll verhindert werden, dass es im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen überhaupt zu Streitfällen und Doppelbesteuerung kommt.

Verrechnungspreiszusagen geben im Voraus Gewissheit über die angewandte Verrechnungspreismethode, so dass Prüfungen der betreffenden Geschäftsvorfälle weniger kostspielig und zeitraubend werden oder gänzlich entfallen können. Dies dürfte für alle Beteiligten zu Einsparungen führen, die Befolgungskosten senken und bei den Verrechnungs¬preisen in der EU für größere Kohärenz sorgen. Zudem würden Steuerhemmnisse für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeiten im Binnenmarkt abgebaut.

In den Leitlinien ist der Rahmen für das gesamte Verfahren festgelegt, und es werden Lösungsmöglichkeiten für Einzelfragen vorgestellt. Außerdem enthalten sie Beispiele für den notwendigen Zeitrahmen und für die Bereiche, in denen Verrechnungspreiszusagen gelten sollten.

Am 5. Juni 2007 begrüßte der Rat in seinen Schlussfolgerungen "die Mitteilung der Kommission betreffend die Aktivitäten des Gemeinsamen EU Verrechnungspreisforums im Bereich der Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahren einschließlich Leitlinien für Verrechnungspreiszusagen in der EU.Der Rat nahm Kenntnis von der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Leitlinien zu befolgen und sie, soweit im Rahmen ihrer Gesetzgebung möglich, in ihren nationalen Verwaltungsverfahren umzusetze".

Grundlegende Dokumente

4. Leitlinien für konzerninterne Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung

Am 25. Januar 2011 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Zeitraum April 2009 bis Juni 2010 und damit zusammenhängende Vorschläge an, u.a. Leitlinien für konzerninterne Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung (KOM(2011)16 (pdf 124 Kb)pdf (124 Kb)(124 Kb)Übersetzung für diesen Link wählen )

Die Leitlinien

  • sind eine Antwort auf die zunehmende Erkenntnis, dass die Ressourcen von Unternehmen und Steuerverwaltungen für Prüfungen und Streitbeilegung immer mehr durch konzerninterne Geschäftsvorfälle in Anspruch genommen werden, die bisher Routineaspekt waren,
  • stellen bestimmte Geschäftsvorfälle (in Verbindung mit konzerninternen Dienstleistungen) in Zusammenhang und empfehlen geeignete (aber weniger ressourcenintensive) Verfahren für die Bewertung dieser Geschäftsvorfälle nach dem international anerkannten Fremdvergleichsgrundsatz,
  • gehen von bestimmten Grundsätzen aus: alle relevanten Kosten sind nach inländischen Rechtsvorschriften abzugsfähig, es werden aussagekräftige, sachdienliche Informationen bereitgestellt, und bei der Überprüfung wird flexibel vorgegangen.
  • gehen konkret auf bestimmte Aspekte wie anteilseignerbezogene Kosten, Kostenpools, Zuweisungsschlüssel usw. ein.
5. Mögliche Konzepte für EU-externe Dreieckskonstellationen

In der Mitteilung KOM(2011)16  (pdf 124 Kb)pdf (124 Kb)(124 Kb)Übersetzung für diesen Link wählen werden außerdem mögliche Konzepte für EU-externe Dreieckskonstellationen vorgeschlagen.

Laut Definition des Forums liegt eine Dreieckskonstellation dann vor, wenn zwei Staaten im Rahmen eines Verständigungsverfahrens die Doppelbesteuerung in einem Verrechnungspreisfall unter Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht gänzlich vermeiden können, weil ein verbundenes Unternehmen in einem Drittland durch Ausübung erheblichen Einflusses bei einer Kette von betroffenen Geschäftsvorfällen oder kaufmännischen/finanziellen Beziehungen zu einem dem Fremdvergleichsgrundsatz nicht entsprechenden Ergebnis beigetragen hat. Es werden verschiedene Ansätze zur Beilegung solcher Streitfälle vorgeschlagen.

Das Forum unterscheidet in dieser Frage zwischen zwei Arten von Dreieckskonstellationen – zum einen den Fall, dass die verbundenen Unternehmen in Mitgliedstaaten ansässig sind, und zum anderen den Fall, dass ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen beteiligt ist. Der Fall, dass die verbundenen Unternehmen in Mitgliedstaaten ansässig sind, wurde bereits in den überarbeiteten Verhaltenskodex für eine wirksame Durchführung des Schiedsübereinkommens aufgenommen (siehe weiter oben).

 6. Bericht über kleine und mittlere Unternehmen

Am 4. März 2011 nahm das Forum einen Bericht über kleine und mittlere Unternehmen und Verrechnungspreise (pdf 55 Kb)pdf (55 Kb)(55 Kb)Übersetzung für diesen Link wählen  an. Untersucht werden die besonderen KMU-relevanten Aspekte bei Verrechnungspreisen, und es werden Lösungen in Form von mehreren Empfehlungen zu Fragen wie Zugang zu Informationen, Schulung, Nachweispflichten, Audit, bewährte Verfahren und Streitbeilegung vorgestellt.

 Arbeitsprogramm


Im. Juni 2011 hat das Forum sein Arbeitsprogramm 2011-2015pdf angenommen, dass die folgenden Themen behandelt:

  • Kostenbeitrags-Vereinbarungen
  • Risikobewertung
  • Ausgleich/Jahresabschluss-Berichtigung
  • Sekundäre Berichtigung
  • Beobachtung der bisherigen Ergebnisse.