Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Eines der wichtigsten Konzepte der Sicherheitsänderungen des Zollkodex der Gemeinschaft ist das des "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (ZWB oder AEO auf Englisch).
Gemäß Artikel 5 Buchstabe a der Sicherheitsänderung können die Mitgliedstaaten jedem Wirtschaftsbeteiligten den Status eines ZWB bewilligen, der die folgenden gemeinsamen Kriterien erfüllt: Einhaltung der Zollvorschriften, zufrieden stellende Führung der Geschäftsbücher, Zahlungsfähigkeit und gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards.
Der von einem Mitgliedstaat bewilligte Status des "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" wird von allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten automatisch von den Vereinfachungen der Zollvorschriften in den anderen Mitgliedstaaten profitieren. Die Zollbehörden sollten jedoch die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in den Genuss dieser Vereinfachung kommen lassen, vorausgesetzt sie erfüllen die spezifischen Anforderungen an eine bestimmte Art von Vereinfachung.
Wirtschaftsbeteiligte können den Status eines ZWB beantragen, um leichteren Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen zu erhalten oder um die neuen Sicherheitsanforderungen besser erfüllen zu können. In dem Sicherheitsrahmen, der seit dem 1. Juli 2009 gilt, müssen die Wirtschaftsbeteiligten Vorabinformationen über Waren, die in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, übermitteln. Der Inhaber einer "ZWB-Bescheinigung Sicherheit" oder einer kombinierten Bescheinigung kommt in den Genuss von Erleichterungen bei den sicherheitsrelevanten Zollkontrollen.
Die Bestimmungen sind im Detail in den Änderungen der Durchführungsvorschriften für den Zollkodex der Gemeinschaft
festgelegt. Sie basieren auf den bei der ZWB-Pilotaktion 2006 gewonnenen Erfahrungen. Die Verordnung (EG) Nr. 197/2010
legt neue Fristen für den Erlass der ZWB-Bescheinigung fest.
Die Verordnung (EG) Nr. 1192/2008
bringt die Vorschriften zur Erlangung des Status eines ZWB "Zoll" mit denjenigen zur Erlangung einer "Einzigen Bewilligung" für vereinfachte Verfahren ( SASP) in Einklang. Der Status eines ZWB erleichtert den Erhalt einer "Einzigen Bewilligung" für vereinfachte Verfahren da die einschlägigen Voraussetzungen als erfüllt gelten.
ZWB-Leitlinien
Die ZWB-Leitlinien gewährleisten die einheitliche Anwendung der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Konzept des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der gesamten EU, die Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten und die Transparenz der Vorschriften .
In Teil 1 der Leitlinien wird das ZWB-Konzept anhand der verabschiedeten Rechtsvorschriften erläutert. Er enthält unter anderem:
- Erläuterungen zu den verschiedenen ZWB-Kategorien,
- einen Abschnitt, der speziell den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewidmet ist und Hinweise enthält, wie ein ZWB-Antrag zu prüfen ist, wenn es sich bei dem Antragsteller um ein KMU handelt,
- einen Abschnitt, mit Ratschlägen für die Zollbehörden, wie das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden kann,
- Hinweise für Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligte, wie das Verfahren für Mutter-/Tochtergesellschaften vereinfacht werden kann,
- eine Beschreibung der Vorteile für die jeweilige ZWB-Kategorie unter Angabe des entsprechenden zeitlichen Rahmens,
- eine umfassende Erläuterung des "Sicherheitskonzepts in Bezug auf Handelspartner",
- eine Erläuterung mit konkreten Beispielen zur Bestimmung des Mitgliedstaats, in dem die ZWB-Bescheinigung zu beantragen ist,
- Leitlinien für multinationale Gesellschaften und große Unternehmen (pdf 114 Kb)
(114 Kb)
- Hinweise, wie nach der Erteilung einer ZWB-Bescheinigung die Überwachung zu erfolgen hat.
Teil 2 der Leitlinien enthält einen Fragebogen mit einer Auflistung wichtiger Punkte, anhand derer sowohl die Zollbehörden als auch die Antragsteller leichter beurteilen können, ob die ZWB-Kriterien erfüllt sind.
In den folgenden Dokumenten finden Sie weiterführende Informationen:
ZWB Pilotbericht (pdf 408 Kb)
(408 Kb)
,
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - Leitlinien (pdf 1.04 Mb)
(1.04 Mb)
, und
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - Das Compact-Modell (pdf 99 Kb)
(99 Kb)
.
Wo ist die ZWB-Bescheinigung zu beantragen?
Wirtschaftsbeteiligte sollten ihren Antrag bei der zuständigen Zollbehörde stellen. Diese setzt alle Mitgliedstaaten davon in Kenntnis, indem sie den Antrag in das EDV-gestützte ZWB-System lädt. Die Zollbehörden können ZWB-Anträge und -Bescheinigungen in das System laden, Informationen austauschen und, sofern gesetzlich vorgeschrieben, andere Mitgliedstaaten konsultieren.
Kontaktstellen
Weitere Auskünfte zu den in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen erhalten Sie bei den zuständigen Kontaktstellen in den Zollbehörden der Mitgliedstaaten.
Zur Unterstützung der Einführung der ZWB-Vorschriften wurde ein Netzwerk eingerichtet, das die Zollbehörden der Mitgliedstaaten und die Sachverständigen der Europäischen Kommission (Generaldirektion Steuern und Zollunion) miteinander verbindet. Alle drei Monate findet ein Treffen der Netzwerkmitglieder statt.
Das von der Kommission empfohlene Modell für die ZWB-Selbstbewertung:
Dieses Dokument ist ein Instrument, das den Wirtschaftsbeteiligten dabei helfen soll, eine Selbstbewertung vorzunehmen. Es wird mit Nachdruck empfohlen, die Selbstbewertung zusammen mit dem ZWB-Antrag einzureichen. Dies ist eine aktualisierte Version des Selbstbewertungs-Fragebogen, der von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission gebilligt wurde. Die neue Selbstbewertung wurde auf europäischer Ebene harmonisiert, um einen einheitlichen Ansatz in allen Mitgliedstaaten zu sichern. . Eine Übergangsperiode wird bis 31. Dezember 2010 eingeräumt, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ihre nationalen Verfahren zum neuen Selbstbewertungs-Fragebogen anzupassen, und ein reibungsloses Handeln der mit der alten Version des Fragebogens eingetragenen Anträge zu gewährleisten.
Die Mitgliedstaaten, die bereit sind, können trotzdem mit Hinsicht auf die Bedürfnisse ihrer Unternehmen vor dem Ende der Übergangsperiode den Selbstbewertungs-Fragebogen verwenden. Das Datum, an dem die Mitgliedstaaten beginnen den neuen Selbstbewertungs-Fragebogen zu verwenden, steht in diesem Dokument (pdf 11 Kb)
(11 Kb)
zur Verfügung.
ZWB-Selbstbewertung (pdf 45 Kb)
(45 Kb)
Erläuterungen zur ZWB-Selbstbewertung (Version 1.5) (pdf 134 Kb)
(134 Kb)
Aufgrund von nationalen Vorschriften kann es jedoch in gewissen Fällen erforderlich sein, zusätzliche Informationen bereitzustellen oder das Modell anzupassen.
Über die nachstehenden Links erhalten Sie Zugang zu den in den Mitgliedstaaten verwendeten Selbstbewertungsformularen:
E-Learning zum Konzept des "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten":
Unser E-Learning-Kurs gibt Antworten auf weitere Fragen zum Konzept des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Hier erfahren Sie, welche Überlegungen dem Konzept zugrunde liegen, warum es eingeführt wurde, wie es angewandt wird, welche Vorteile es bietet und vieles mehr.
Datenbank der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
Die Daten der Wirtschaftsbeteiligten, die Inhaber einer gültigen ZWB-Bescheinigung sind und der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, stehen in einer Online-Datenbank zur Verfügung.
Andere verkehrsbezogene Sicherheitsinitiativen der EU
Auch im Bereich Verkehr werden zahlreiche Sicherheitsinitiativen entwickelt. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter dem Kapitel Sicherheit der GD Mobilität und Verkehr.






























