Bargeldkontrollen
Wie lauten die Vorschriften?
Wenn Sie mit Barmitteln im Wert von 10 000 Euro oder mehr (oder dem Gegenwert in anderen Währungen) in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen Sie diesen Betrag beim Zoll anmelden.
Warum besteht diese Verpflichtung?
Die Verpflichtung, Barmittel bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU anzumelden, ist Bestandteil der Gemeinschaftsstrategie zur Bekämpfung der Geldwäsche
und der Terrorismusfinanzierung.
Was geschieht, wenn ich meine Barmittel nicht anmelde?
In diesem Fall können Ihre Barmittel zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. In den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften sind die entsprechenden Strafen für eine nicht oder falsch erfolgte Anmeldung von Barmitteln festgelegt. Wenn es sich dabei um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung handelt, drohen unter Umständen Gefängnisstrafen.
Was geschieht mit den von mir bereitgestellten Informationen?
Die Vertraulichkeit der übermittelten Daten wird garantiert, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, wenn Sie Barmittel mit sich führen.
Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden der jeweiligen Meldestelle desjenigen Mitgliedstaats zur Verfügung gestellt, über den Sie in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen. Die zentralen Meldestellen wurden eingerichtet, um Finanztransaktionen zu überwachen und so die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
Kann nachgewiesen werden, dass Barmittel zum Zweck der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung befördert werden, können die Mitgliedstaaten die einschlägigen Informationen untereinander oder mit der Europäischen Kommission austauschen.
Informationen in Ihrer Sprache
In einer mehrsprachigen Broschüre (pdf 2.3 Mb)
(2.3 Mb) können Sie nachlesen, welche Vorschriften für Bargeldkontrollen gelten. Sie ist in mehreren EU-Sprachen sowie in Arabisch, Chinesisch, Farsi, Hindi, Japanisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch erhältlich.
Die Broschüre kann in folgenden EU-Sprachen (pdf 22 Kb)
(22 Kb)
abgerufen werden
Word (doc 38 Kb)
(38 Kb)
Hintergrund
- Verordnung über die Überwachung von Barmitteln: Verordnung Nr. 1889/2005 (pdf 241 Kb)
(241 Kb)
- Bericht über die Anwendung der Verordnung über die Überwachung von Barmitteln: COM (2010) 429
- Sonderempfehlung IX zu Geldkurieren - von der Financial Action Task Force (FATF) angenommen




