Einkaufen in anderen Mitgliedstaaten
Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind; hiervon ausgenommen sind Neufahrzeuge. Die Steuern (MwSt und Verbrauchsteuer) sind im Erwerbsland im Warenpreis inbegriffen, und es können keine weiteren Steuern in einem anderen Mitgliedstaat erhoben werden.
Tabak und Alkohol
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, zum Beispiel alkoholische Getränke und Tabakwaren, gelten jedoch besondere Vorschriften. Erwirbt eine Privatperson in einem Mitgliedstaat solche Waren und nimmt sie in einen anderen Mitgliedstaat mit, so fällt nur dann im Einreiseland keine Verbrauchsteuer an, wenn die Waren für den persönlichen Bedarf des Reisenden oder seiner Familie bestimmt sind und von ihm selbst befördert werden.
Bei der Feststellung, ob die fraglichen Waren für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, müssen die Mitgliedstaaten alle hierfür relevanten Faktoren berücksichtigen. Im Einzelnen sind dies:
- handelsrechtliche Stellung des Besitzers der Waren und dessen Gründe für den Besitz der Waren;
- Ort, an dem sich die Waren befinden, oder gegebenenfalls verwendete Beförderungsart;
- Unterlagen über die Waren;
- Art der Waren;
- Menge der Waren.
Was die Warenmenge angeht, so können die Mitgliedstaaten hierfür als Anhaltspunkt Richtmengen festlegen, die folgende Mengen nicht unterschreiten dürfen:
a) Tabakwaren
- Zigaretten: 800 Stück
- Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück): 400 Stück
- Zigarren: 200 Stück
- Rauchtabak: 1,0 kg
b) Alkoholische Getränke
- Trinkbranntweine: 10 Liter
- Zwischenerzeugnisse: 20 Liter
- Wein (einschließlich einer Höchstmenge von 60 Litern für Schaumwein): 90 Liter
- Bier: 110 Liter
Reisen innerhalb der EU über die Schweiz (oder andere Nicht-EU-Länder)
Wenn Sie von einem EU Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die
Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie
Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange
die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz/ den Wiedereintritt in die EU
nicht überschritten werden. Wenn Sie dagegen Mengen mitführen, welche diese
Freigrenzen überschreiten, müssen Sie diese bei der Einfuhr in die Schweiz bzw.
beim Wiedereintritt in die EU deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen
verlangen, eine Finanzgarantie zu hinterlegen. Diese wird erstattet, sobald Sie
das Land mit den Waren wieder verlassen. Beim Wiedereintritt in die EU müssen
Sie diese Waren wiederum deklarieren. Es fallen keinerlei Abgaben an, wenn Sie
nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Staat stammen und für den
persönlichen Gebrauch bestimmt sind (siehe Artikel 323 der Verordnung (EG)
Nr. 2454/93, S.118).
Kauf verbrauchsteuerpflichtiger Waren über das Internet
Beabsichtigen Sie, über das Internet Waren zu kaufen, die verbrauchsteuerpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen oder Tabakwaren wie Zigaretten)? Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Liste der häufig gestellten Fragen.
Neufahrzeuge
Für den Erwerb von Neufahrzeugen in einem anderen Mitgliedstaat gelten besondere Vorschriften, und die Besteuerung erfolgt nicht im Land des Erwerbs, sondern in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.
Sonstige Informationen für Reisende
Die Broschüre "Unterwegs in Europa" bietet praktische Informationen für Touristen, die innerhalb der EU unterwegs sind. Sie finden darin Informationen zu folgenden Themen: Reisedokumente, Einkaufen, Straßenverkehr, Gesundheit, Kommunikation, Wetter, Feiertage, Kulturelles und Notrufnummern.
Flugreiseverkehr: Gepäckkontrollen in der Europäischen Union
Nähere Informationen zur Kontrollen des Gepäcks von Flugreisenden bei der Einreise in die EU bzw. Ausreise aus der EU finden Sie in diesem Informationspapier.



