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Überprüfung bestehender Gesetzgebung zu ermäßigten MwSt.-Sätzen
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| Konsultation zum Thema Überprüfung bestehender Gesetzgebung zu ermäßigten MwSt.-Sätzen | |
| Politikbereich(e) | |
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Steuern |
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| Zielgruppe(n) | |
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Die Kommission lädt alle interessierten Kreise ein, ihre Beiträge in Bezug auf die in dem Konsultationspapier „Überprüfung bestehender Gesetzgebung zu ermäßigten MwSt.-Sätzen” aufgeworfenen Fragen einzureichen. |
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| Konsultationszeitraum | |
| Vom 08/10/2012 bis 04/01/2013 | |
| Ziel der Konsultation | |
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Die Kommission verabschiedete im Dezember 2011 eine Mitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer Ein Schwerpunkt liegt auf der Überprüfung der derzeitigen Struktur der MwSt-Sätze, die auf folgenden Leitlinien basiert:
Die Dienststellen der Kommission haben eine erste Bewertung der aktuellen Struktur der MwSt-Sätze vorgenommen. Im Folgenden wird auf diejenigen Gegenstände und Dienstleistungen eingegangen, die eine weitere Prüfung im Lichte der drei Leitlinien erfordern. Mit dieser öffentlichen Konsultation möchten die Dienststellen der Kommission nun die Meinung der Interessengruppen einholen.
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| Einreichen eines Beitrags | |
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Wir begrüßen Beiträge von alle interessierten Parteien. Wenn Sie als Bürger oder als eine Organisation, die nicht im Register der Interessenvertreter eingetragen ist, einen Beitrag zu dieser Konsultation einreichen möchten, beachten Sie bitte den Abschnitt weiter unten oder klicken Sie bitte auf TAXUD-C1-RATES-NON-REGISTERED@ec.europa.eu, um Ihren Beitrag einzureichen. Antworten Sie auf diese Konsultation im Namen einer Organisation, die im Register der Interessenvertreter eingetragen ist, klicken Sie bitte auf TAXUD-C1-RATES-REGISTERED@ec.europa.eu, um Ihren Beitrag einzureichen. Alle Beiträge werden im Internet veröffentlicht und Antworten von nicht im Register der Interessenvertreter eingetragenen Organisationen werden getrennt veröffentlicht. Bitte lesen Sie unbedingt die für diese Konsultation geltende Datenschutzerklärung, um zu erfahren, wie mit Ihren personenbezogenen Daten und mit Ihrem Beitrag verfahren wird. |
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| Konsultationsdokument einsehen | |
| Konsultationsdokument |
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| Kontaktangaben | |
| Zuständiger Dienst | Generaldirektion Steuern und Zollunion Referat TAXUD/C1 |
| Postanschrift |
Europäische Kommission |
| Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge | |
| 333 | |
| Beiträge einsehen | |
| Ergebnisse | |
| Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte | |
| Zusammenfassung | |
| Schutz personenbezogener Daten | Spezifische Datenschutzerklärung |
"Einreichen eines Beitrags" hinsichtlich der Organisationen
Im Interesse der Transparenz sind Organisationen (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Branchenverbände und Unternehmen) gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Register der Interessenvertreter anmelden, und ferner den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen.
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Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)



