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Taxation and Customs Union

Bei der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union, auch TARIC genannt, handelt es sich um eine mehrsprachige Datenbank, in der alle Maßnahmen im Zusammenhang mit zolltarifären, handels- und agrarpolitischen EU-Rechtsvorschriften enthalten sind.

ZUGRIFF AUF DIE DATENBANK

Der TARIC gewährleistet ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten und gibt allen Wirtschaftsbeteiligten einen Überblick über die Maßnahmen, die bei der Einfuhr von Waren in die EU oder Ausfuhr von Waren aus der EU ergriffen werden müssen.

Außerdem können auf diese Weise EU-weite Statistiken über die betreffenden Maßnahmen erhoben werden.

Die tägliche Übermittlung von TARIC-Daten über ein elektronisches Netzwerk gewährleistet die sofortige und korrekte Information der nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Diese nutzen die Daten hauptsächlich, um sie in ihre nationalen Zollabfertigungssysteme einzugeben. Dadurch soll die automatische Zollabfertigung maximiert werden.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für den TARIC ist die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (Amtsblatt L 256 vom 7.9.1987).

Die wichtigsten Maßnahmenkategorien (nicht erschöpfende Liste)

  • Tarifäre Maßnahmen

    • Drittlandzollsätze (Zollsätze, die auf Einfuhren mit Ursprung in einem Land/Gebiet außerhalb der EU anwendbar sind), wie in der Kombinierten Nomenklatur festgelegt;
    • Zollpräferenzen;
    • Autonome Zollaussetzungen;
    • Zollkontingente;
    • Zollunionen.
  • Agrarpolitische Maßnahmen

    • Agrarteilbeträge;
    • Zusatzzölle auf Zucker, Zucker- und Mehlgehalt;
    • repräsentative Preise für Geflügel;
    • pauschale Einfuhrwerte und Preise je Einheit für Obst und Gemüse.
  • Handelspolitische Maßnahmen

    • Antidumping- und Ausgleichszölle
    • Schutzmaßnahmen
  • Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr und Ausfuhr

    • Einfuhr- und/oder Ausfuhrverbote von bestimmten Waren (z.B. ozonabbauende Stoffe; bestimmte Waren, die ihren Ursprung in Ländern/Gebieten wie Iran, Nordkorea usw. haben bzw. dorthin ausgeführt werden sollen);
    • mengenmäßige Beschränkungen;
    • Einfuhr- und/oder Ausfuhrkontrolle von bestimmten Waren (z.B. CITES-Waren, Luxuswaren; Kulturgüter; Erzeugnisse und Ausrüstungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten; Dual-Use-Güter; Veterinär- und Phytosanitärkontrollen für Tiere und Lebensmittel, usw.)
  • Überwachung von Ein- und Ausfuhren

TARIC enthält ebenfalls

  • die Warennomenklatur und die Zusatzcodes;
  • die besonderen Maßeinheiten;
  • die EU-Codes, die im Datenelement 2/3 der Zollanmeldung (vorher: Feld 44 des Einheitspapiers) unter “Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Verweise” anzugeben sind;
  • die Liste der Länder- und Gebietscodes, die in den verschiedenen Datenelementen der Zollanmeldung verwendet werden, gemäß Verordnung (EU) Nr. 1106/2012 der Kommission vom 27. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Aktualisierung des Verzeichnisses der Länder und Gebiete.

Der TARIC enthält keine Informationen zu nationalen Abgaben wie Mehrwertsteuersätzen und Verbrauchsteuersätzen.

TARIC-Daten stehen kostenlos auch im Excel-Format zur Verfügung.

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