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Kann ich mich gleichzeitig um ein Praktikum im Sprachendienst und in der Verwaltung bewerben?
- Nein. Sie können sich in jeder Runde nur für eine Praktikumsart bewerben.
Kann ich mich bei einer Absage erneut bewerben?
- Ja. Sie können sich beliebig oft bewerben.
Welche Sprachen sind Amtssprachen der Europäischen Union?
- Amtssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Welche Sprachen sind Arbeitssprachen der Europäischen Union?
- Arbeitssprachen der Europäischen Union sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Bei Fragen zur ECAS-Registrierung (Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission)
>> siehe ECAS-Seite Häufig gestellte Fragen.
Wie soll ich das Formular ausfüllen?
- Bitte zunächst „Angaben zur Person“ machen und abspeichern. Die übrigen Abschnitte können Sie in beliebiger Reihenfolge ausfüllen. Solange Sie nicht „Absenden“ angeklickt haben, können Sie mehrfach Daten eingeben.
Welche Art von Berufserfahrung kann ich angeben?
- Erwähnen Sie nur Tätigkeiten, die für das ausgewählte Profil relevant sind. Ferienjobs wie Pizzaausliefern gelten nicht als relevant.
Sie sollten auch nur Beschäftigungen von mindestens sechswöchiger Dauer angeben.
Wie viele Einträge sind unter „Berufserfahrung“ möglich?
- Sie können maximal drei Einträge vornehmen. Wählen Sie ggf. die drei wichtigsten Erfahrungen aus.
Kann ich nach dem Absenden des Formulars noch Änderungen vornehmen oder Fehler korrigieren?
- Nein. Nach dem Absenden kann das Formular nicht mehr geändert werden.
Welcher Studienabschluss ist nötig?
- Sie müssen einen mindestens dreijährigen Studiengang mit einem offiziellen akademischen Grad abgeschlossen haben.
Ich habe mein Studium abgeschlossen, aber mein Diplom noch nicht erhalten. Was für ein Dokument sollte ich vorlegen?
- Sie sollten eine offizielle Bescheinigung Ihrer Universität über den erreichten akademischen Grad vorlegen.
Muss ich den Europass-Diplomzusatz oder Zeugnisse vorlegen?
- Ja. Das verschafft uns einen Einblick in Ihren Studienplan.
Meine Diplome sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst (z. B. Polnisch oder Spanisch). Muss ich eine Übersetzung ins Englische, Französische oder Deutsche einreichen?
- Nein. Wir akzeptieren Dokumente in allen EU-Amtssprachen.
Meine Diplome sind nicht in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst (sondern z. B. auf Chinesisch, Arabisch oder Hebräisch). Muss ich eine Übersetzung einreichen?
- Ja. Für alle Dokumente, die nicht in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sind, müssen Sie eine Übersetzung ins Englische, Französische oder Deutsche einreichen.
Müssen die Übersetzungen beglaubigt sein?
- Nein. In dieser Phase des Bewerbungsverfahrens reicht eine einfache Übersetzung. Falls Sie für ein Praktikum ausgewählt werden, müssen Sie allerdings beglaubigte Übersetzungen und Kopien Ihrer Dokumente einreichen.
