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Er bietet Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zur Interaktion und zur Bildung von sozialen Netzwerken; er hilft Zuwanderern beim Aufbau von Beziehungen mit anderen Mitgliedern der Gesellschaft, und er stellt ein Mittel dar, um Benachteiligte, Risikogruppen oder von Diskriminierung Betroffene zu erreichen. Durch seinen Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen kann er außerdem zur Wiederbelebung von benachteiligten Gebieten beitragen. Einige Mitgliedstaaten nutzen bereits jetzt Sport als Instrument und Indikator ihrer sozialpolitischen Maßnahmen, im Rahmen der Offenen Koordinierungsmethode beim Sozialschutz und bei der sozialen Eingliederung.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass ein integrativer Ansatz für Sport gefördert wird. Alle Einwohner der Europäischen Union sollten Zugang zum Sport haben. Die besonderen Bedürfnisse unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen müssen daher thematisiert werden. Sport sollte bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Integration von Personen mit Behinderungen eine wichtige Rolle spielen.
Mit ihrer Strategie in Behindertenfragen fördert die EU die Integration und Gleichbehandlung von Personen mit Behinderung. In ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie in Behindertenfragen wird sich die Kommission mit der Funktion des Sports bei der Förderung der Eingliederung von Personen mit Behinderung befassen.
Besondere Anstrengungen sind notwendig, um für Personen mit Behinderungen den Zugang zu Sportstätten, Sportanlagen und sportlichen Aktivitäten zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass ihre besonderen Bedürfnisse, auch in Schulen, berücksichtigt werden.