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Binnenmarkt

Das Ziel, einen gemeinsamen Markt zu errichten, ist seit dem Vertrag von Rom (1957) ein Hauptmerkmal der Europäischen Integration. Er beruht auf den vier Grundfreiheiten, die im Vertrag verankert sind (Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital).

Die Funktionsweise des Binnenmarkts zum Vorteil der EU-Bürger und -Unternehmen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten und die Hemmnisse der Freizügigkeit zu beseitigen: Dies sind noch immer zwei der wichtigsten EU-Prioritäten.

Mit der zunehmenden Internationalisierung von Sportdisziplinen und -veranstaltungen sowie der Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sports haben die vier Grundfreiheiten besondere Bedeutung in Bereichen wie den Medienrechten, der Mobilität von Profisportlern, Transferangelegenheiten, der Anerkennung von Qualifikationen, Sponsoring, Urheberrecht und geistige Eigentumsrechte sowie Beschaffung erlangt.

Bei der Weiterentwicklung von binnenmarktpolitischen Maßnahmen, die sich auf den Sport auswirken, ist die Kommission um Ausgewogenheit und Berücksichtigung der Besonderheiten des Sektors bemüht.

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