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Gleichzeitig bekräftigt die Kommission, dass sie begrenzte und angemessene Einschränkungen des Grundsatzes der Freizügigkeit akzeptiert, insbesondere in Bezug auf das Recht, nationale Athleten für Wettbewerbe von Nationalmannschaften auszuwählen, die Notwendigkeit, die Anzahl der Teilnehmer an einem Wettkampf zu beschränken, und die Festlegung von Fristen für den Transfer von Spielern in Mannschaftssportarten. Die Akzeptanz solcher Einschränkungen spiegelt die Besonderheit des Sports wider.