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Freizügigkeit von Sportlern

Als Hüterin der EU-Verträge ist die Kommission verpflichtet, die Freizügigkeit der Personen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Diese Freizügigkeit hat wiederholt Probleme im Sportsektor aufgeworfen, die zu sehr bekannten rechtlichen Auseinandersetzungen, wie im Fall Bosman, geführt haben. Die Kommission wird sich auch weiterhin um die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit in allen Sportarten bemühen.

Gleichzeitig bekräftigt die Kommission, dass sie begrenzte und angemessene Einschränkungen des Grundsatzes der Freizügigkeit akzeptiert, insbesondere in Bezug auf das Recht, nationale Athleten für Wettbewerbe von Nationalmannschaften auszuwählen, die Notwendigkeit, die Anzahl der Teilnehmer an einem Wettkampf zu beschränken, und die Festlegung von Fristen für den Transfer von Spielern in Mannschaftssportarten. Die Akzeptanz solcher Einschränkungen spiegelt die Besonderheit des Sports wider.

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