Navigationsleiste


Qué hacemos
Comisión Europea. Representación en España

Comisión Europea. Representación en España

Contacto con la Representación de la Comisión Europea en España: Madrid y Barcelona español (es)

Servicios de la Representación de la Comisión Europea en España español (es)

Organización de la Representación de la Comisión Europea en España: Madrid y Barcelona español (es)


HABM: Kurzer Führer der Überbeglaubigung von Unterschriften des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt
VersendenVersendenDruckenDrucken

Über das HABM und die Überbeglaubigung von Dokumenten

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), mit Sitz in Alicante, ist die offizielle europäische Agentur für die Eintragung von Marken, Mustern und Modellen und garantiert deren Schutz in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Das HABM stellt amtlich beglaubigte Kopien der Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken und ‑geschmacksmustern sowie der in den Akten des Amts befindlichen Dokumente aus; des Weiteren stellt es amtlich beglaubigte Auszüge aus dem Gemeinschaftsmarkenregister aus. Dennoch wird von einigen Drittstaaten (Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union) eine öffentliche Beglaubigung bzw. Überbeglaubigung dieser amtlich beglaubigten Kopien verlangt, wenn diese dazu verwendet werden sollen, bei ihren jeweiligen nationalstaatlichen Ämtern einen Vorrang geltend zu machen oder bei ihren Behörden irgendwelche Ansprüche nachzuweisen. Daher muss die Überbeglaubigung bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien beantragt werden. Aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission∗ ist für die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift von Bediensteten des HABM der Leiter der Vertretung zuständig.

Im Folgenden werden die Schritte für die Überbeglaubigung einer Unterschrift des HABM beschrieben. Da die Formvorschriften je nach Land unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich auch mit der Botschaft bzw. dem Konsulat des betreffenden Landes in Spanien pdf - 540 KB [540 KB] in Verbindung zu setzen, um zu klären, welche Formalitäten erfüllt werden müssen.

∗ Laut Beschluss der Europäischen Kommission Nr. K (2000) 2665 vom 19. September 2000, bekannt gemacht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Januar 2001 (2001/C 17/07)

Seitenanfang

Wie kann die Überbeglaubigung einer Unterschrift des HABM beantragt werden?

Die Überbeglaubigung einer Unterschrift des HABM kann auf zwei Wegen beantragt werden:

1.- Beim HABM:

Bereits bei der Beantragung der beglaubigten Kopie beim HABMmüssen Sie angeben, ob und für welches Land Sie eine Überbeglaubigung der Unterschriften benötigen. In diesem Fall schickt das HABM diese direkt zur öffentlichen Beglaubigung an die Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien. Des Weiteren muss der Antragsteller eine Postadresse für die Zusendung der Kopien angeben. Falls er eine persönliche Abholung bevorzugt, muss er ein Kontakttelefon angeben.

2.- Bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien (Madrid):

Falls der Antragsteller die Bescheinigung bereits erhalten hat, kann er sie mit der Post an den Sitz der Vertretung in Madrid schicken oder persönlich dort abgeben. Der Bescheinigung des HABM ist ein Schreiben mit folgenden Angaben beizufügen: Name des Antragstellers (Postanschrift und Kontraktadressen), das Land, für das die Überbeglaubigung beantragt wird, und die Adresse, an die sie ihm zugeschickt werden soll. Falls er eine persönliche Abholung bevorzugt, muss er ein Kontakttelefon angeben.

Seitenanfang

Wo kann die Überbeglaubigung einer Unterschrift des HABM beantragt werden?

Die Überbeglaubigung einer Unterschrift des HABM kann beantragt werden bei:

Comisión Europea. Representación en España
Daniele Pietro MESSA
Paseo de la Castellana 46
E-28046 Madrid
Spanien
Telefon: +34 91 423 80 62
Telefonzentrale: +34 91 423 80 00
Überbeglaubigungen können nicht per E-Mail angefordert werden, Auskünfte hierzu gibt es aber bei folgender

E-Mail-Adresse: daniele-pietro.messa@ec.europa.eu

 

Seitenanfang

Was nach Erhalt der Überbeglaubigung der Unterschrift noch zu tun ist:

Wenn Sie die Kopien mit den Unterschriften erhalten haben, sind für die weiteren Schritte im Allgemeinendie Botschaften bzw. Konsulate der betreffenden Drittstaaten in Spanien zuständig pdf - 540 KB [540 KB] . Einige Länder verlangen auch noch eine weitere Überbeglaubigung durch das spanische Außenministerium.

Erwähnenswert ist noch, dass die Unterschrift des Leiters der Vertretung der Europäischen Kommission in Madrid und die Unterschrift seines Stellvertreters bei den Botschaften Spaniens aufliegen, unabhängig davon, ob die jeweiligen Länder eine Überbeglaubigung amtlich beglaubigter Dokumente verlangen oder nicht. Deshalb raten wir dazu, sich bei Unklarheiten bezüglich des weiteren Vorgehens mit diesen diplomatischen Vertretungen in Verbindung zu setzen.

Seitenanfang

Statistiken zu den Überbeglaubigungen der vom HABM ausgestellten Dokumente

In diesem Abschnitt finden Sie regelmäßige Informationen zu den Überbeglaubigungen der vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ausgestellten Bescheinigungen und Dokumente. Konkret finden Sie Statistiken über:

  • Jahresbericht 2011 pdf - 3 MB [3 MB] español (es)
  • bearbeitete Anträge (pro Monat) English (en)
  • durchschnittliche monatliche und jährliche Bearbeitungszeit der Dossiers English (en)
  • Länder, für die Überbeglaubigungen erforderlich sind English (en)

 

Seitenanfang

Wichtige Links

Seitenanfang

Letzte Aktualisierung: 14/03/2012  |Seitenanfang