Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), mit Sitz in Alicante, ist die offizielle europäische Agentur für die Eintragung von Marken, Mustern und Modellen und garantiert deren Schutz in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Das HABM stellt amtlich beglaubigte Kopien der Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken und ‑geschmacksmustern sowie der in den Akten des Amts befindlichen Dokumente aus; des Weiteren stellt es amtlich beglaubigte Auszüge aus dem Gemeinschaftsmarkenregister aus. Dennoch wird von einigen Drittstaaten (Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union) eine öffentliche Beglaubigung bzw. Überbeglaubigung dieser amtlich beglaubigten Kopien verlangt, wenn diese dazu verwendet werden sollen, bei ihren jeweiligen nationalstaatlichen Ämtern einen Vorrang geltend zu machen oder bei ihren Behörden irgendwelche Ansprüche nachzuweisen. Daher muss die Überbeglaubigung bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien beantragt werden. Aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission∗ ist für die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift von Bediensteten des HABM der Leiter der Vertretung zuständig.
Im Folgenden werden die Schritte für die Überbeglaubigung einer Unterschrift des HABM beschrieben. Da die Formvorschriften je nach Land unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich auch mit der Botschaft bzw. dem Konsulat des betreffenden Landes in Spanien
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∗ Laut Beschluss der Europäischen Kommission Nr. K (2000) 2665 vom 19. September 2000, bekannt gemacht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Januar 2001 (2001/C 17/07)