Beschäftigung, Soziales und Integration

Die Europäische Krankenversicherungskarte

Was ist die EKVK?

Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Abgedeckt sind dabei u. a. auch Leistungen in Verbindung mit chronischen oder bestehenden Krankheiten oder im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.

Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Wichtig: Die Europäische Krankenversicherungskarte ...

  • ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z. B. Rückflug in Ihr Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums).
  • deckt nicht Ihre Kosten, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen.
  • garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.

Hinweis: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegen, sollten Sie sich mit dem Vordruck S1 anmelden und nicht die EKVK verwenden, um im neuen Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ärztliche Dienste in Anspruch zu nehmen.

Seite weiterempfehlen