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„Sicherheit und Gesundheitsschutz“ ist einer der Bereiche, in dem die EU ihren Einfluss weitestgehend geltend gemacht hat. Sie stützt sich dabei auf einen soliden Rechtsrahmen, der darauf ausgelegt ist, Schutz gegen möglichst viele Risiken bei möglichst wenigen Vorschriften zu gewährleisten.
Zusammen mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen verbreitet die Kommission Informationen, bietet Beratung an und setzt sich für die Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds ein, vor allem in kleinen Unternehmen.
Die Richtlinie 89/391/EWG über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zielt darauf ab,
Folgende Ausschüsse nationaler Experten wirken an der Entwicklung, Durchführung und Überwachung der EU-Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit: