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Im Anschluss an die durch das 2007 Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle erreichten Fortschritte und deren Wahrung im Bereich der Nichtdiskriminierung setzte die Europäische Kommission im Juli 2008 eine Regierungsexpertengruppe für Antidiskriminierung und Gleichstellung ein.
Die Gruppe untersucht die Auswirkung von Antidiskriminierungsmaßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, untermauert durch Peer-Lernen bewährte Verfahren und bewertet die Wirksamkeit von Antidiskriminierungsmaßnahmen.
Die Gruppe setzt sich aus Vertretern nationaler Behörden zusammen, die für Antidiskriminierung zuständig sind. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte agiert als ständiger Beobachter der Gruppe. Experten von außerhalb oder Beobachter mit themenspezifischem Sachverständnis sowie die Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Vertreter von Gleichstellungsbehörden beteiligen sich auf Ad-hoc-Basis.
Ziel der Gruppe ist, auf nationaler und EU-Ebene Maßnahmen zu entwickeln, welche die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung von Gleichstellung vorantreiben.
Die Regierungsexpertengruppe ermöglicht eine Kooperation zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedsländer und der Kommission bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
Im Jahr 2009 wird sich die Gruppe gemäß der Mitteilung der Europäischen Kommission vom Juli 2008 und den im September 2008 in Paris beschlossenen Ergebnissen des Gleichstellungsgipfels schwerpunktmäßig mit Mehrfachdiskriminierung und der Einbeziehung der Nichtdiskriminierung in alle politischen Bereiche befassen. Die Europäische Kommission arbeitet darüber hinaus mit der Regierungsexpertengruppe zusammen, um an die Ergebnisse einer vergleichenden Studie zur Homophobie und zur Diskriminierung aufgrund von sexueller Ausrichtung in der EU anzuknüpfen, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte durchgeführt wurde.
Die Gruppe wird regelmäßig zweimal pro Jahr in Brüssel zusammenkommen. Darüber hinaus wird im Herbst in einem der Mitgliedsländer ein Seminar für den Austausch von bewährten Verfahren bei der Einbeziehung der Nichtdiskriminierung in alle politischen Bereiche organisiert.
Die Einrichtung der Regierungsexpertengruppe stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Chancengleichheit für alle dar.