Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 12/10/2015

EU Unterstützung für mehr Arbeitsplatzsicherheit und bessere Arbeitspraktiken in Erzeugerländern

Die EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen und der EU-Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, kündigten heute einen EU-Beitrag in Höhe von 3 Mio. EUR für den G7-Fonds „Vision Zero“ an.

Bangladeshi Frau an einer Nähmaschine

Mit dem Fonds sollen gemeinsame Aktivitäten von Regierungen, Unternehmen, Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen in den Ländern mit niedrigem Einkommensniveau unterstützt werden, die darauf abzielen,

  • die Zahl der tödlichen Unfälle am Arbeitsplatz zu verringern,
  • das Risiko solcher Unfälle zu vermeiden,
  • die Arbeitsaufsicht zu verbessern,
  • eine faire Produktion zu gewährleisten
  • die Arbeitnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.

Finanzierung

Der Fonds finanziert sich aus öffentlichen und privaten Beiträgen und wird von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verwaltet. Die ersten Pilotmaßnahmen sind für 2016 geplant und konzentrieren sich in erster Linie auf die Konfektionskleidungsbranche in ausgewählten Erzeugerländern.

G7-Gipfel

Die Ankündigung kam im Vorfeld des G7-Ministertreffens am 12.-13. Oktober in Berlin. Der „Vision Zero“-Fonds beruht auf der Zusage der Teilnehmer des G7-Gipfels vom Juni 2015 in Elmau, Deutschland, nachhaltige globale Lieferketten zu fördern und eine Einigung über konkrete Maßnahmen zu Umsetzung und Follow-up zu erzielen.

Hintergrund

Nach dem Einsturz des Textilfabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch im April 2013, bei dem mehr als 1200 Menschen ums Leben kamen, lancierte die EU noch im Juli 2013 gemeinsam mit der Regierung von Bangladesch, der ILO und den Vereinigten Staaten den EU-Nachhaltigkeitspakt zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte und zur Förderung eines verantwortungsvolleren Lieferkettenmanagements.

Die EU will erreichen, dass ihre Handelspartner die grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und die internationalen Umweltnormen einhalten. Außerdem legen unlängst verabschiedete oder noch in Vorbereitung befindliche Rechtsvorschriften der EU Anforderungen der Sorgfaltspflicht in spezifischen Lieferketten beispielsweise von Holz oder mineralischen Rohstoffen aus Konfliktgebieten fest.

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