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Die Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern wie Ärzten und Krankenschwestern, die Magnetresonanztomografien (MRT) bei Patienten durchführen, Menschen, die mit Radar arbeiten, sowie Schweißern und Arbeitern, die Hochspannungsleitungen instandsetzen. Durch diesen Vorschlag würde die derzeit geltende Richtlinie (2004/40/EG) ersetzt.
Der Vorschlag berücksichtigt die Richtlinie aus dem Jahr 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder). Durch ihn würden die derzeitigen Expositionsgrenzwerte an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst – insbesondere die Expositionsgrenzwerte für MRT in Krankenhäusern. Der Vorschlag würde außerdem einige Bestimmungen einführen, die den Arbeitgebern die im EU-Recht vorgeschriebenen Risikobewertungen erleichtern würden.
Ziel des Vorschlags ist es, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig für angemessene Flexibilität und Verhältnismäßigkeit zu sorgen, damit Einsatz und Entwicklung industrieller und medizinischer Anwendungen nicht übermäßig behindert werden.
Der Vorschlag wird zur Annahme an das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat weitergeleitet. Die Frist für die Umsetzung der neuen Richtlinie wird vom Parlament und vom Rat festgelegt.