Zugänglichkeit – Hilfsmittel
Website-Extras
Sprachenauswahl
Navigationsleiste
Additional tools
Anleitung zur Benutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Sie enthält allgemeine Informationen zur Versicherungskarte, zu Notrufnummern, den abgedeckten Behandlungen und Kosten sowie darüber, wie Sie eine Kostenerstattung beantragen und an wen Sie sich wenden können, falls Sie Ihre Karte verloren haben. Die Anleitung steht in 24 Sprachen zur Verfügung, die Umschaltung von einer Sprache auf eine andere ist kinderleicht.
Hinweis: Die Karte kann nicht beantragt oder heruntergeladen werden. Die Karte wird Ihnen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos zugesendet. Sie ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung.
Eine kostenlose Karte, mit der Sie Anspruch auf medizinisch erforderliche staatliche Gesundheitsdienstleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder, sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhalten.
Gegen Vorlage Ihrer EKVK werden Sie unter denselben Bedingungen und zu denselben Kosten (in einigen Ländern kostenlos) behandelt wie die Versicherten des betreffenden Landes.
Bitte beachten Sie, dass die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder unterschiedlich sind. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen brauchen, in einem anderen Land NICHT kostenlos sind.
Die EKVK ist KEIN Ersatz für eine Reiseversicherung. Sie deckt keine privaten Gesundheitsleistungen oder Kosten für den Rückflug in Ihr Heimatland oder zum Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums.
Die EKVK deckt Ihre Kosten NICHT, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen.
Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine provisorische Ersatzbescheinigung aus und kann Ihnen diese in dringenden Fällen per Fax oder E-Mail in das Land schicken, in dem Sie sich gerade aufhalten.