Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 20/11/2017

Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte: Kommission setzt sich für Sozialschutz für alle ein

Heute hat die Kommission die zweite Runde der Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf EU-Ebene über die Frage eingeleitet, wie der Zugang zum Sozialschutz für alle Beschäftigten und Selbstständigen gewährleistet werden kann.

© Shutterstock / David Pereiras

Nur wenige Tage nach ihrer Proklamierung durch das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission auf dem Sozialgipfel in Göteborg ist dies ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte.

Marianne  Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, sagte: „Diese Kommission steht zu ihrem Versprechen, Europa sozialer zu machen. Heute fügen wir der europäischen Säule sozialer Rechte einen weiteren konkreten Baustein hinzu. In der neuen Arbeitswelt müssten alle Erwerbstätigen Zugang zum Sozialschutz haben, ob sie nun mit Standard- oder neuartigen Verträgen beschäftigt oder selbstständig sind. Ich möchte dafür sorgen, dass alle arbeitenden Menschen auf der Grundlage ihrer Beiträge einem Sozialschutzsystem angeschlossen sind. Dies ist unerlässlich, wenn wir unsere Sozialschutzsysteme unter Wahrung der Generationengerechtigkeit angemessen und nachhaltig gestalten wollen.“

Um unsere Sozialmodelle zukunftssicher zu gestalten und für Generationengerechtigkeit zu sorgen, um die Arbeitswelt der Zukunft bestmöglich zu gestalten, fordert die Kommission im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ihrem Engagement für den sozialen Dialog die Sozialpartner zur Stellungnahme auf, indem sie die zweite Stufe der Anhörung der Sozialpartner einleitet.

Die Sozialpartner haben nun sieben Wochen Zeit, um der Kommission mitzuteilen, ob sie zu Verhandlungen bereit sind. Gleichzeitig läuft eine breiter angelegte öffentliche Konsultation, in der sich alle betroffenen Interessenträger wie staatliche Behörden, Unternehmen, Selbstständige, Beschäftigte von Plattformen und die Zivilgesellschaft äußern können.

Die Kommission beabsichtigt, auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Konsultationen in der ersten Hälfte des kommenden Jahres einen Vorschlag vorzulegen.

Seite weiterempfehlen