Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 20/12/2017

Integration von Flüchtlingen: Zusammenarbeit der Kommission mit Wirtschafts- und Sozialpartnern

Die Europäische Kommission sowie die Wirtschafts- und Sozialpartner EGB, BusinessEurope, UAPME, CEEP und Eurochambres haben eine Erklärung zur „europäischen Integrationspartnerschaft“ untergezeichnet.

Diese enthält wichtige Grundsätze und Verpflichtungen, um Flüchtlinge und Migranten mit legalem Aufenthalt in der EU zu unterstützen und ihre Chancen für die Integration in den europäischen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Integration kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle relevanten Akteure – EU-Organe, nationale und lokale Behörden, die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie zivilgesellschaftliche Organisationen – ihre Aufgaben erfüllen. In der Partnerschaft für Integration sind die Grundprinzipien für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, einschließlich

  • einer frühestmöglichen Unterstützung festgelegt,
  • um sicherzustellen, dass die Integration sowohl den Flüchtlingen als auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute kommt und
  • möglichst viele Interessenträger an ihr beteiligt sind.

Die Wirtschafts- und Sozialpartner verpflichteten sich unter anderem zum Austausch von bewährten Verfahren für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Hierzu zählen etwa die Einrichtung von Mentorenprogrammen am Arbeitsplatz oder eine erleichterte Ermittlung, Bewertung und Dokumentation von Fertigkeiten und Qualifikationen. Die Wirtschafts- und Sozialpartner haben sich ferner verpflichtet, unter ihren Mitgliedern für die Partnerschaft zu werben und die Zusammenarbeit mit den Behörden auf allen geeigneten Ebenen zu verstärken.

Die Europäische Kommission wird sich unter anderem bemühen, Synergien mit EU-Fonds zu fördern, für Synergien mit anderen einschlägigen Initiativen auf europäischer Ebene zu sorgen und die Zusammenarbeit mit maßgeblichen Stellen der EU, Gruppen, Ausschüssen und Netzwerken sowie mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen fortzusetzen.

Die Erklärung zur Partnerschaft wird von Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, und Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität im Namen der Kommission unterzeichnet.

Wortlaut der Erklärung „Eine europäische Integrationspartnerschaft“ (auf Englisch)

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