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EU-Sozialindikatoren

Die Strategien der einzelnen EU-Länder in den Bereichen soziale Eingliederung, Pensionen, Gesundheit und Langzeitpflege sind recht unterschiedlich. Dennoch ist es ihnen gelungen, sich auf gemeinsame Ziele und eine Liste gemeinsamer Indikatoren zu einigen, die einen besseren Vergleich bewährter Verfahren und der Fortschritte bei der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele ermöglicht. Diese so genannte übergreifende Liste enthält 14 Leitindikatoren. Sie wird durch spezifische Indikatoren für die folgenden drei Kernbereiche ergänzt:

Die Nutzung gemeinsam festgelegter Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung gemeinsam vereinbarter Ziele ist in den Bereichen soziale Eingliederung und Sozialschutz ein wesentlicher Bestandteil der offenen Koordinierungsmethode der EU.

Die derzeit gültigen Indikatoren wurden 2006 angenommen. 2008 wurden die Indikatoren für den Bereich Gesundheit und im Jahr 2009 die Indikatoren für die Bereiche materielle Entbehrung und Wohnungen aktualisiert.

Diese Indikatoren werden für die allgemeinen nationalen Berichte über Strategien zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung sowie für den gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission und des Rats verwendet.

Die Indikatoren wurden einvernehmlich festgelegt. Sie basieren auf Kriterien wie der Vergleichbarkeit auf der Grundlage zuverlässiger EU-weit abgestimmter Daten, Reaktionsbereitschaft der Politik, klarer Auslegung der Richtlinien und Ergebnisorientierung.

Die Untergruppe „Indikatoren“ (ISG) stimmte außerdem einer Typologie von Indikatoren zu, die zwischen denjenigen Indikatoren unterscheidet, die direkt für Leistungsvergleiche genutzt werden können und denjenigen, die nur zur Fortschrittsüberwachung innerhalb eines Landes geeignet sind.

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