Beschäftigung, Soziales und Integration

Wie können Anträge gestellt werden?

Nur Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Unterstützung stellen. Einzelpersonen, Verbände oder Arbeitgeber, die mit Entlassungen zu tun haben und diese mithilfe des EGF (Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) sozialverträglich abwickeln möchten, sollten sich an die für ihr Land zuständige EGF-Kontaktperson wenden.

Die Fördervoraussetzungen sind der EGF-Verordnung zu entnehmen.

Weitere Informationen:

Die Europäische Kommission ist bereit, schon vor Einreichen des offiziellen Antrags Hilfe zu leisten. Mitgliedstaaten, die diese Hilfe in Anspruch nehmen möchten, senden bitte eine E-Mail an das EGF-Postfach.

EGF-Kontaktpersonen in den EU-Mitgliedstaaten

Bitte klicken Sie auf die betreffende Länderflagge:

Seite weiterempfehlen