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Auf sektoraler Ebene hat der soziale Dialog 1998 eine entscheidende Entwicklung erfahren, als die Kommission die Einrichtung von Ausschüssen des sektoralen Dialogs zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern in den Sektoren auf europäischer Ebene beschloss (Beschluss der Kommission vom 20. Mai 1998 – 98/500/EG). Die Mitteilung legte genaue Vorschriften für die Einrichtung, Repräsentativität und die Arbeitsweise der neuen sektoralen Ausschüsse fest, die als zentrale Gremien zur Anhörung, für gemeinsame Initiativen und Verhandlungen gedacht sind.
Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog werden unter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner eingerichtet. Die Vereinigungen der Sozialpartner stellen bei der Europäischen Kommission einen gemeinsamen Antrag auf Teilnahme am Dialog auf europäischer Ebene. Die Vereinigungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf europäischer Ebene repräsentieren, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Kriterien erfüllen:
Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog bestehen aus insgesamt nicht mehr als 64 Vertretern der Sozialpartner, wobei die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer gleich viele Vertreter haben. Den Vorsitz führt entweder ein Vertreter der Sozialpartner oder auf gemeinsamen Antrag ein Vertreter der Kommission, die in jedem Fall das Sekretariat der Ausschüsse stellt.
Jeder Ausschuss legt seine Geschäftsordnung fest. Die Ausschüsse treten mindestens einmal pro Jahr zu einer Vollversammlung zusammen. Spezifischere Fragen werden auf erweiterten Sitzungen des Sekretariats oder in kleineren Arbeitsgruppen behandelt. Die Vorbereitung der Sitzungen, die Ausarbeitung der Tagesordnung und das Follow-up werden meistens den jeweiligen Sekretariaten der Sozialpartner in Zusammenarbeit mit der Kommission übertragen.