Beschäftigung, Soziales und Integration

Sektoraler sozialer Dialog

Sektoren :

Einrichtung der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog

Auf sektoraler Ebene hat der soziale Dialog 1998 eine entscheidende Entwicklung erfahren, als die Kommission die Einrichtung von Ausschüssen des sektoralen Dialogs zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern in den Sektoren auf europäischer Ebene beschloss (Beschluss der Kommission vom 20. Mai 1998 – 98/500/EG). Die Mitteilung legte genaue Vorschriften für die Einrichtung, Repräsentativität und die Arbeitsweise der neuen sektoralen Ausschüsse fest, die als zentrale Gremien zur Anhörung, für gemeinsame Initiativen und Verhandlungen gedacht sind.

Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog werden unter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner eingerichtet. Die Vereinigungen der Sozialpartner stellen bei der Europäischen Kommission einen gemeinsamen Antrag auf Teilnahme am Dialog auf europäischer Ebene. Die Vereinigungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf europäischer Ebene repräsentieren, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen sektor- oder berufsspezifisch arbeiten und über eine Struktur auf europäischer Ebene verfügen;
  • Sie müssen aus Verbänden bestehen, die in ihrem Land integraler und anerkannter Bestandteil des Systems der Arbeitsbeziehungen sind, Vereinbarungen aushandeln können und in mehreren Mitgliedstaaten repräsentativ sein;
  • Sie müssen über geeignete Strukturen verfügen, um an der Arbeit der Ausschüsse effektiv teilnehmen zu können.

Zusammensetzung der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog

Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog bestehen aus insgesamt nicht mehr als 66 Vertretern der Sozialpartner, wobei die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer gleich viele Vertreter haben. Den Vorsitz führt entweder ein Vertreter der Sozialpartner oder auf gemeinsamen Antrag ein Vertreter der Kommission, die in jedem Fall das Sekretariat der Ausschüsse stellt.

Arbeitsweise der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog

Jeder Ausschuss legt seine Geschäftsordnung fest. Die Ausschüsse treten mindestens einmal pro Jahr zu einer Vollversammlung zusammen. Spezifischere Fragen werden auf erweiterten Sitzungen des Sekretariats oder in kleineren Arbeitsgruppen behandelt. Die Vorbereitung der Sitzungen, die Ausarbeitung der Tagesordnung und das Follow-up werden meistens den jeweiligen Sekretariaten der Sozialpartner in Zusammenarbeit mit der Kommission übertragen.

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