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Branchenübergreifender sozialer Dialog
Wissenswertes zum Ausschuss für den sozialen Dialog (ASD):
- Er ist das wichtigste Organ des zweiseitigen sozialen Dialogs auf europäischer Ebene.
- Er tritt drei- bis viermal pro Jahr zusammen, um Standpunkte zu bestimmten Themen auszutauschen, die von den beiden Parteien ausgehandelten Texte anzunehmen und künftige Maßnahmen zu planen.
- Der ASD besteht aus höchstens 64 Mitgliedern, die je zur Hälfte aus den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen stammen und dabei die EU-Sekretariate der branchenübergreifenden Sozialpartner sowie Vertreter der nationalen Sozialpartnerorganisationen umfassen.
- Der ASD kann fachbezogene Arbeitsgruppen einrichten, zum Beispiel für Themen wie Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit von Arbeits- und Berufsleben, Gleichsstellungsfragen usw.
- Er nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen an und verfolgt die Durchführung der ausgehandelten Texte.
- Er beteiligt sich an Gipfeln des sozialen Dialogs, Veranstaltungen auf hohem Niveau unter Vorsitz des Präsidenten der Europäischen Kommission.
Branchenübergreifend findet der zweiseitige europäische soziale Dialog zwischen folgenden Organisationen statt:
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