Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien - Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit

Nachfolgend finden Sie Informationen über Ihre Rechte und die Leistungen, die Ihnen zustehen, wenn Sie vorübergehend nicht im Stande sind zu arbeiten.

Beschrieben wird Folgendes:

  • Geldleistungen bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit (обезщетение при трудоустрояване);
  • Leistungen für die Pflege eines kranken Familienmitgliedes (обезщетение за гледане на болен член на семейството);
  • Rehabilitation und Prävention (обезщетения за профилактика и рехабилитация).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Die Geldleistungen bei Krankheit sind im Kapitel „Leistungen bei Krankheit“ ausführlich beschrieben.

Die Zuweisung einer anderen Tätigkeit ist eine notwendige Maßnahme, wenn Sie Ihre Arbeitspflichten aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Berufskrankheit nicht erfüllen können. Es gibt drei Arten von Geldleistungen bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit wegen vorläufiger Arbeitsunfähigkeit:

  • bei Krankheit, Berufsunfall oder Berufskrankheit;
  • bei Schwangerschaft und Stillzeit;
  • bei künstlicher Befruchtung in einem fortgeschrittenen Stadium.

Anspruch auf Beihilfe haben Sie auch dann, wenn Sie für ein Familienmitglied oder Kind sorgen müssen, das sich im Krankenhaus befindet oder sich medizinischen Untersuchungen unterziehen muss. Wenn Ihr Hausarzt entscheidet, dass Sie Rehabilitation und Prävention brauchen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Beihilfe.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Damit Sie von der Beihilfe Gebrauch machen können, müssen Sie in sechs aufeinanderfolgenden Monaten versichert gewesen sein. Es spielt keine Rolle, ob die Beiträge schon geleistet oder noch zu leisten sind. Das gilt nicht für die Fälle, in denen Sie infolge eines Arbeitsunfalles behindert sind oder eine Berufskrankheit haben.

Zuweisung einer anderen Tätigkeit

Bei Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Ihrer aktuellen Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen, aber eine andere Tätigkeit oder dieselbe Tätigkeit unter erleichterten Bedingungen übernehmen können, haben Sie Anspruch auf den Wechsel zu einem entsprechenden Arbeitsplatz. Dies geschieht auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden - des Hausarztes, der medizinischen Aufsichtskommission, der regionalen oder nationalen Ärztekommission.

Bei Schwangerschaft und Stillzeit

Wenn Sie schwanger sind oder stillen, aber auch wenn Sie eine künstliche Befruchtung in einem fortgeschrittenen Stadium durchführen lassen oder wenn die Arbeitsbedingungen für Ihren Zustand unangemessen sind, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz und/oder die Arbeitszeit an Ihrem Zustand anpassen. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber eine neue, geeignetere Arbeit für Sie finden.

Die Zuweisung einer anderen Tätigkeit geschieht auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden und wird durch einen Krankenschein nachgewiesen.

Die Krankenscheine für die Zuweisung einer anderen Tätigkeit werden durch den Hausarzt oder den Frauenarzt ausgestellt.

Betreuung eines Familienmitgliedes

Zusätzlich zu der Bedingung, dass Sie mindestens in den letzten 6 Monaten kranken- und mutterschaftsversichert gewesen sein müssen, müssen Sie einen Krankenschein haben, der durch den Hausarzt oder den entsprechenden Facharzt ausgestellt wird.

Rehabilitation und Prävention

Anspruch auf Beihilfen für Prävention und Rehabilitation haben alle Versicherten der Kranken- und Mutterschaftsversicherung.

Falls Sie nicht versichert sind, aber Invalidenrente erhalten, haben Sie ebenso Anspruch auf diese Leistungen. Der Anspruch richtet sich auch nach einem Beschluss des territorialen oder des nationalen Invaliditätsausschusses, der den Anspruch bestätigt.

Falls Sie nur gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind, haben Sie Anspruch auf Beihilfen für Prävention und Rehabilitation, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit diese erfordern.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Zuweisung einer anderen Tätigkeit

Die Geldleistung wird auf Grund des durchschnittlichen Einkommens für die letzten 18 Monate berechnet. Falls Sie sich in diesem Zeitraum in einem anderen EU-Mitgliedstaat versichert haben, werden nur die Versicherungsmonate in Bulgarien berücksichtigt. Die Leistung entspricht dem Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Tageslohn in diesem Zeitraum und dem Lohn im Zeitraum der Zuweisung einer anderen Tätigkeit.

Der Bruttolohn umfasst nur die Vergütungen, aus denen die Versicherungsbeiträge für Krankheit und Mutterschaft gezahlt werden. Dazu zählen das Grundgehalt, die Zuschläge nach dem Arbeitsgesetzbuch - für Dienstzeit, Nachtarbeit, schädliche Arbeitsbedingungen - der bezahlte Urlaub usw.

Der durchschnittliche Tageslohn nach der Zuweisung einer anderen Tätigkeit wird berechnet, indem das Gehalt im entsprechenden Kalendermonat durch die Anzahl der Arbeitstage geteilt wird. Die Tage des bezahlten Urlaubs sind in den Arbeitstagen begriffen.

Zu den Arbeitstagen zählen die Tage der vorübergehenden Dienstunfähigkeit, Schwangerschaft, Geburt, Erziehung eines Kleinkindes und des unbezahlten Urlaubs nicht, unabhängig davon, ob diese Zeiträume zu der Versicherungszeit gerechnet werden oder nicht.

Wenn Sie vor der Zuweisung einer anderen Tätigkeit weniger als den Mindestlohn (780 BGN für das Jahr 2023) erhalten haben, dann decken die Leistungen diesen Unterschied. In diesem Fall spielt die Höhe Ihres Lohnes nach der Zuweisung einer anderen Tätigkeit keine Rolle.

Die Leistung wird für Zeitraum der Zuweisung einer anderen Tätigkeit, jedoch für höchstens 6 Monate gezahlt.

Die Beihilfe bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit wegen Schwangerschaft wird von dem Tag der Zuweisung einer anderen Tätigkeit bis zum ersten Tag des Mutterschaftsurlaubes gezahlt. Während der Stillzeit wird die Leistung für den gesamten Zeitraum der Zuweisung einer anderen Tätigkeit, d. h. während der ganzen Stillzeit, gezahlt.

Bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit wegen einer künstlichen Befruchtung in einem fortgeschrittenen Stadium wird die Beihilfe nicht länger als 20 Kalendertage gezahlt.

Betreuung eines kranken Kindes

Wenn Sie ein krankes Kind betreuen müssen, haben Sie Anspruch auf dieselben Leistungen, die Sie bei Krankheit erhalten. Die ersten drei Arbeitstage werden durch den Arbeitgeber gedeckt. Er muss Ihnen 70% des Bruttotageslohnes für den entsprechenden Monat zahlen.

Die folgenden Arbeitstage werden durch das Nationale Versicherungsinstitut gezahlt, und zwar zu 80% Ihres Bruttolohnes.

Die Fristen, in denen Sie von diesen Beihilfen Gebrauch machen können, sind wie folgt:

  • Bei einem Kind unter 18 Jahren, das an einer Infektionskrankheit leidet, haben Sie Anspruch auf Beihilfen und Urlaub bis zum Ablauf der Quarantäne;
  • Bei einem Kind unter 3 Jahren, das Sie in das Krankenhaus begleiten, haben Sie Anspruch auf Beihilfen für die Zeit, die Sie im Krankenhaus verbracht haben;
  • Bei einem gesunden Kind bis 12 Jahre, das wegen Quarantäne der Einrichtung oder Schule oder eines abgetrennten Teils oder Klassenraums darin oder aufgrund von Quarantäne des Kindes von Kindergarten oder Schule nach Hause geschickt wird, haben Sie Anspruch auf Beihilfen für die Dauer der Quarantäne.

Rehabilitation und Prävention

Sie haben Anspruch auf Geldleistungen für Prävention und Rehabilitation für 10 Tage Aufenthalt innerhalb von einem Kalenderjahr.

Die Beihilfen decken:

  • die Kosten für höchstens 4 allgemeine diagnostische und therapeutische Prozeduren täglich. Darin sind auch die Kontroll- und Laboruntersuchungen enthalten. Außerdem muss der Aufsichtsrat des Nationalen Versicherungsinstitutes den Preisen zustimmen;
  • die Kosten für Übernachtungen zu Preisen, denen der Aufsichtsrat des Nationalen Versicherungsinstitutes zugestimmt hat, ohne dass Sie dafür nachzahlen müssen;
  • die Teilbeihilfe für Mahlzeiten - 7,00 BGN pro Tag. Für den Aufnahmetag und den Entlassungstag wird eine einzige Beihilfe für Mahlzeiten von insgesamt 7,00 BGN gewährt.

Damit Ihnen Geldleistungen für Rehabilitation und Prävention gewährt werden, müssen Sie alle drei Arten von Beihilfe beantragen.

Sie müssen Ihre Aufnahme zur Prävention und Rehabilitation selbst organisieren. In diesem Fall müssen Sie auch mehr Informationen über die Summen anfragen, die Sie nachzahlen müssen, da das Nationale Versicherungsinstitut nur einen Teil dieser Summe übernimmt.

Fachsprache übersetzt

  • SNVI: Sitz des Nationalen Versicherungsinstitutes

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Die folgenden Links führen zu Informationen zu den Gesetzen sowie zu den Webseiten der Institutionen, die Ihre Ansprüche festlegen. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Kontakt

Nationales Versicherungsinstitut

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