Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden

Bemerkung: Versicherten aus anderen nordischen Ländern (Dänemark, Finnland, Island und Norwegen) genügt in Schweden ein gültiger nationaler Personalausweis zur Inanspruchnahme des staatlichen Gesundheitswesens.

Dringlichkeitsmaßnahmen

  • Rufnummer 112
  • 1177 – nationaler Gesundheitsberatungsdienst
    • online und per Telefon
    • ganzjährig rund um die Uhr
    • Unter der Rufnummer 1117 beantwortet Pflegepersonal Ihre Fragen, beurteilt, ob eine weitergehende Versorgung erforderlich ist, und bietet Beratung oder Empfehlungen für sonstige medizinische Leistungen.
    • Unter 1177 wird auch Englisch gesprochen.
    • Tel.: 1177
    • Webseite: www.1177.se, Informationen in mehreren Sprachen.

Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung in einem öffentlichen Gesundheitszentrum.

  • Wenden Sie sich an einen dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Arzt.
  • Sie müssen sich mit einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
  • Sofern Sie im Besitz einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte sind, haben Sie zu den gleichen Bedingungen wie schwedische Versicherte Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zu den Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung. Die diesbezüglichen Gebühren sind nicht erstattungsfähig und können unterschiedlich hoch sein.
  • Kinder und Jugendliche bis zu 20 Jahren werden in den meisten Gebieten kostenlos behandelt.
  • Wenn Sie keine Europäische Krankenversicherungskarte haben, müssen Sie die vollen Behandlungskosten selbst tragen.

Privatbehandlung ist in der Regel nicht durch die Karte abgedeckt. Manche Privatärzte sind jedoch an das öffentliche Gesundheitssystem angeschlossen und akzeptieren die Europäische Krankenversicherungskarte. Bevor Sie sich an eine Arztpraxis oder Klinik wenden, sollten Sie sich zur Vermeidung unerwarteter Kosten vergewissern, dass die Karte dort akzeptiert wird.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

Bei den meisten Zahnärzten ist eine Behandlung im Rahmen der nationalen Regelung für Zahnbehandlungen möglich.

  • Wenn Sie über eine gültige Karte verfügen, tragen Sie die Kosten bis 3 000 SEK selbst, zwischen 3 001 SEK und 15 000 SEK tragen Sie 50 %, ab 15 001 SEK beträgt Ihr Kostenanteil 15 %.
  • Kinder und Jugendliche bis zu 24 Jahren werden kostenlos behandelt.
  • Weitere Auskünfte erhalten Sie beim schwedischen Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan) unter der Rufnummer +46 771 524 524.

Krankenhausbehandlung

  • Stationäre Behandlung ist in der Regel kostenlos, Sie zahlen lediglich eine Tagespauschale, die nicht erstattungsfähig ist.
  • Für ambulante Behandlung werden Ihnen Kosten zu einem ermäßigten Satz in Rechnung gestellt. Die diesbezüglichen Gebühren sind nicht erstattungsfähig und können unterschiedlich hoch sein.
  • Facharztbehandlungen sind kostenpflichtig.

Verschreibungen

  • Anspruch auf eine Ermäßigung haben Sie nur, wenn Sie in der Apotheke eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen.
  • Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein.

Krankenwagen

  • Krankentransport ist in den meisten Gebieten kostenlos.

Flugrettung

  • Die Flugrettung ist in den meisten Gebieten kostenlos.

Erstattung

  • In Schweden gibt es kein Erstattungssystem.
  • Gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte dürfte Ihnen nur die pauschale Patientenbeteiligung berechnet werden, die nicht erstattungsfähig ist.
  • Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

  • Die Höhe der Zuzahlung liegt zwischen 100 und 300 SEK bei einer Behandlung durch einen Allgemeinmediziner. Bei einer Behandlung durch einen Facharzt liegt dieser Satz etwas höher (100 bis 400 SEK). Diese Zuzahlungssätze gelten nur für eine nicht-stationäre medizinische Grundversorgung.
  • Bei Patienten, die auf eine regelmäßige Versorgung angewiesen sind, gilt ein Höchstsatz von 1 300 SEK pro Jahr.
  • Für die Zuzahlung bei stationärer Behandlung gilt ein Höchstsatz von 110 SEK pro Tag.
  • Kinder und Jugendliche bis zu 20 Jahren werden in den meisten Verwaltungsbezirken und Regionen kostenlos behandelt.
  • Die Mutterschaftsbetreuung ist immer kostenlos.
  • In einigen Verwaltungsbezirken und Regionen zahlen Sie niedrigere Gebühren für den Transport im Krankenwagen und Hubschrauber.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Für Dialyse, Sauerstoff- und Chemotherapie ist eine Überweisung erforderlich.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Die Karte kann wie folgt angefordert werden:

Hier erfahren Sie mehr über die EKVK und wie Sie sie erhalten können.


Wo nimmt man die EKVK an?

  • Es gibt keine zentrale Datenbank der Ärzte und Krankenhäuser in Schweden, die die EKVK akzeptieren.
  • Unter 1177 (nationaler Gesundheitsberatungsdienst) erfahren Sie, welche Gesundheitsdienstleister die EKVK akzeptieren.

Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Schweden ausgestellten EKVK

Schwedisches Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan)
Telefon: +46 771 524 524 (Kundendienst)

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