Beschäftigung, Soziales und Integration

Spanien

Notfall

Rufnummer: 112 

Ministerio de Sanidad (Gesundheitsministerium)
Tel.: +34 901 400 100
E-Mail-Adresse: oiac@sanidad.gob.es
Website: www.sanidad.gob.es

 


Behandlung, Deckung, Kosten

  • Bevor Sie eine Arztpraxis oder Klinik aufsuchen, sollten Sie sich vergewissern, dass diese an das öffentliche Gesundheitssystem angeschlossen ist und die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert.
  • Auf den Internetseiten des Ministeriums für Gesundheit finden Sie eine Liste der öffentlichen Gesundheitsfürsorgestellen und Krankenhäuser.
  • Hier finden Sie weitere Informationen zu den öffentlichen Gesundheitsfürsorgestellen und zum Verzeichnis der an das staatliche Gesundheitssystem angeschlossenen Erstversorgungszentren und zum nationalen Verzeichnis der Krankenhäuser.
  • Manche Krankenhäuser und Gesundheitszentren („centros sanitarios“) bieten sowohl eine (nicht bezuschusste, vom Patienten vollständig zu bezahlende) Privatbehandlung als auch eine (weitgehend bezuschusste) Behandlung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems an. Es liegt an Ihnen, mitzuteilen, welche Art der Behandlung Sie wünschen. Die Kosten von Privatbehandlungen sind nicht erstattungsfähig und durch Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht gedeckt.

Ärzte/Ärztinnen

  • Im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems erbrachte Leistungen sind kostenlos. Beachten Sie, dass Hotels und Reiseveranstalter möglicherweise einen Privatarzt rufen oder empfehlen, den Sie dann aus eigener Tasche bezahlen müssen.
  • Wenn Sie im Notfall einen Arzt rufen müssen, vergewissern Sie sich, dass Sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte haben, und verlangen Sie eine durch das öffentliche Gesundheitssystem gedeckte Behandlung („asistencia sanitaria pública“ oder „asistencia del Sistema Nacional de Salud“).
  • Wenn von Ihnen eine Vorauszahlung verlangt wird, bedeutet dies, dass Sie nicht im Rahmen des staatlichen Gesundheitsdienstes behandelt werden und dass Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkannt wird.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Mit Ausnahme von außerordentlich dringenden Fällen der Erstversorgung sind Zahnbehandlungen im Rahmen des staatlichen Systems normalerweise nicht gedeckt.
  • Dieses deckt lediglich Vorsorge- und besondere Pflegemaßnahmen für Kinder.
  • Etwaige Kosten sind nicht erstattungsfähig.

Krankenhausbehandlung

  • Für eine Krankenhausbehandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung, außer in Notfällen.
  • Nur öffentliche Krankenhäuser behandeln Sie kostenlos.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie bei der Aufnahme eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte bei sich haben, andernfalls werden Ihnen die Kosten als Privatpatient in Rechnung gestellt.
  • Privatbehandlungskosten sind nicht erstattungsfähig.

Verschreibungen

  • Arzneimittel, die ein dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossener Arzt verschrieben hat, erhalten Sie in jeder beliebigen Apotheke („farmacia“).
  • Falls Sie Ihren Status als Rentner aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz belegen, zahlen Sie (mit einigen Ausnahmen) einen ermäßigten Prozentsatz der Verschreibungskosten.
  • Falls Sie nach der Entlassung aus einem Krankenhaus Arzneimittel benötigen, wird dies im ärztlichen Bericht des Krankenhauses vermerkt. Den Bericht müssen Sie einem öffentlichen Gesundheitszentrum („Centro de salud“) vorlegen, wo Sie eine ärztliche Verschreibung erhalten.

Krankenwagen

  • Krankentransportdienste sind kostenlos, wenn sie von einem öffentlichen Gesundheitsdienstleister erbracht werden.

Flugrettung

  • Keine besonderen Vorschriften.

Erstattung

  • Es gibt keine Erstattungen, da die Leistungen der öffentliche Gesundheitsversorgung kostenlos erbracht werden.
  • Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

  • Mit Ausnahme von Rezepten für Medikamente sind die Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems einschließlich Erstversorgung, Facharztbehandlung, Krankenhausbehandlung und Notversorgung kostenlos und für den Patienten zuzahlungsfrei.
  • Normalerweise wird von Ihnen eine Zuzahlung zu den Kosten der vom öffentlichen System finanzierten und von einem öffentlichen Gesundheitsdienstleister verschriebenen Medikamente verlangt, und zwar:
    • 10 %, wenn Sie Rentner aus einem EU-Land, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind;
  • 50 % in den übrigen Fällen.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Wenn Sie eine dieser Behandlungen benötigen, müssen Sie die medizinische Versorgung vor Ihrer Abreise planen und entsprechende Termine vereinbaren. Sehen Sie ausreichend Zeit für alle vor Ihrer Abreise zu treffenden Vorkehrungen vor.
  • Wählen Sie einen dem staatlichen System angeschlossenen Gesundheitsdienstleister. Behandlungen durch private Gesundheitsdienstleister sind nicht durch die EKVK gedeckt.
  • Wenden Sie sich für eine Chemotherapie an ein Krankenhaus.
  • Kontaktieren Sie für eine Dialyse ein Centro de especialidades (fachärztliches Zentrum) oder Krankenhaus.
  • Für eine Sauerstofftherapie ist Ihre erste Anlaufstelle das Centro de Salud (Gesundheitszentrum). Ein „centro de especialidades“ (fachärztliches Zentrum) oder ein Krankenhaus können eine solche Behandlung ebenfalls anbieten.
  • Kontaktieren Sie vor Ihrer Abreise die öffentlichen Gesundheitsdienste der Autonomen Gemeinschaft, in der Sie sich aufhalten. Sie geben Ihnen Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen und verfügbaren Zentren.
  • Gesundheitseinrichtungen der Autonomen Gemeinschaften

Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Spanien ausgestellten EKVK

Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)
Telefon: +34 901 16 65 65 – +34 915 42 11 76 – +34 915 68 83 00


Kontaktieren Sie das ISM-Hauptbüro der jeweiligen Provinz.

Sozialinstitut der Marine: Instituto Social de la Marina (ISM)
Telefon: +34 917 00 66 00
Kontaktieren Sie das ISM-Hauptbüro der jeweiligen Provinz.

Für Beamte:

Mutualidad General de Funcionarios Civiles del Estado
Telefon: +34 91 273 95 00

Kontaktdaten des Informationsbüros der Sozialversicherungseinrichtung für Beamte, MUFACE, und deren Dienststellen in den Provinzen.

Für Beamte der Justizbehörden:

Mutualidad General Judicial
Telefon: +34 91 586 03 00
Kontaktieren Sie das MUGEJU-Hauptbüro der jeweiligen Provinz.

Für Versicherte des ISFAS (Sozialwerk der Streitkräfte):

Instituto Social de las Fuerzas Armadas (ISFAS)
Telefon: +34 91 567 76 00 oder +34 90 050 43 26
E-Mail-Adresse: isfasregistro@oc.mde.es
Kontaktieren Sie das ISFAS-Hauptbüro der jeweiligen Provinz.

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