Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien

Notfall

Rufnummer: 112

Casa Națională de Asigurări de Sănătate (Staatliche rumänische Krankenversicherung)

Telefon: +40 372 309 255+40 372 309 105; +40 372 309 250

https://www.cardeuropean.ro


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte

  • Um Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) in Anspruch nehmen zu können, wenden Sie sich an einen Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt, der in einer der örtlichen Krankenkasse angeschlossenen Gesundheitseinrichtung praktiziert.
  • Die Anschriften der Gesundheitseinrichtungen erhalten Sie auf Anfrage bei der örtlichen Krankenkasse. Ebenso sind sie auf den Websites der örtlichen Krankenkassen zu finden: https://cnas.ro/informatii-publice-lista-furnizoriilor-de-servicii-medicale-din-romania
  • Die Behandlung ist für Sie kostenlos. Auf der Grundlage der EKVK erbrachte Leistungen werden dem Behandelnden von der örtlichen Krankenkasse vergütet.

Zahnärzte

  • Für eine Notfall-Zahnbehandlung auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) wenden Sie sich an einen Vertragszahnarzt der örtlichen Krankenkasse.
  • Die Anschriften der zahnärztlichen Einrichtungen erhalten Sie auf Anfrage bei der örtlichen Krankenkasse. Ebenso sind sie auf den Websites der Krankenkassen zu finden.
  • Die Behandlung ist für Sie kostenlos. Auf der Grundlage der EKVK erbrachte Notfall-Zahnbehandlungen werden dem Behandelnden von der örtlichen Krankenkasse vergütet.

Krankenhausbehandlung

  • Für eine Behandlung auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) wenden Sie sich an ein Vertragskrankenhaus der örtlichen Krankenkasse.
  • Inhaber der EKVK haben Anspruch auf folgende Krankenhausbehandlungen:
    • Stationäre Aufnahme
      • in medizinischen oder chirurgischen Notfällen, in denen der Patient in Lebensgefahr ist oder geraten könnte, für die Dauer der Notsituation;
      • bei potenziell ansteckenden Krankheiten, die eine Isolation bzw. Quarantäne erfordern, bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht;
      • zur Entbindung.
    • Ambulante Behandlung
      • in medizinischen Notfällen, die einen chirurgischen Eingriff erfordern;
      • zur Behandlung epidemischer Erkrankungen, die jedoch keine Isolation erfordern;
      • im Rahmen einer ambulanten Chemotherapie.

Für diese Arten der Krankenhausbehandlung benötigen Sie keinen Einweisungsschein. Die Kosten werden in voller Höhe von der örtlichen Krankenkasse erstattet.

Verschreibungen

  • Als Inhaber einer EKVK in ambulanter Behandlung erhalten Sie auf Verschreibung eines Vertragsarztes der örtlichen Krankenkasse Arzneimittel mit und ohne Zuzahlung in einer Vertragsapotheke der örtlichen Krankenkasse.
  • Für rezeptpflichtige Arzneimittel gibt es ein Verzeichnis mit den Teillisten A, B, C und D sowie den Abschnitten C1, C2 und C3 der Teilliste C. Die Kosten für Arzneimittel werden bis zu den folgenden Sätzen des Referenzpreises erstattet:
    • Teilliste A: 90 %
    • Teilliste B: 50 %
    • Teilliste C (Abschnitte C1 und C3): 100 %. Die in Abschnitt C2 aufgeführten Arzneimittel werden von den Krankenkassen zum Abrechnungspreis erstattet.
    • Teilliste D: 20 %

Medizinische Notversorgung und Krankentransport

Inhaber der EKVK haben Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Ärztlicher Hausbesuch in medizinischen Notfällen, die eine chirurgische Behandlung erfordern;
  • Unbegleiteter Krankentransport:
    • Bei Todesfällen an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen Hin- und Rückfahrt des Arztes, der den Tod amtlich feststellt und die gesetzlich vorgeschriebene Sterbeurkunde ausstellt.
    • Einsatz eines Rettungsteams vor Ort sowie erforderlichenfalls Beförderung des Patienten zu einer Gesundheitseinrichtung, sofern sein gesundheitlicher Zustand eine fachärztliche Behandlung erfordert, die nicht zu Hause erbracht werden kann, er sich jedoch weder in einem kritischen Zustand befindet noch unterwegs eine medizinische Überwachung oder fachärztliche Behandlung benötigt.

Diese Leistungen werden von spezialisierten, der örtlichen Krankenkasse angeschlossenen Privateinrichtungen erbracht.

Krankenwagen

Nottransporte werden

Flugrettung

  • Flugrettungsdienste werden nur innerhalb von Rumänien und nur im äußersten Notfall erbracht.

Erstattung

  • Gesundheitsleistungen sind normalerweise kostenlos, sodass es kein Erstattungssystem für EKVK-Inhaber gibt.
  • Zuzahlungen (direkt von EKVK-Inhabern zu leisten):
    1. Kosten medizinischer Dienste, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind, auf den EKVK-Inhaber Anspruch haben;
    2. Kosten medizinischer Dienste, die von Ärzten/Ärztinnen oder Leistungserbringern ohne Vertrag mit der örtlichen Krankenkasse erbracht werden;
    3. Kosten medizinischer Dienste, die auf Wunsch erbracht werden;
    4. Zuzahlung im Falle eines Krankenhausaufenthalts, bei dem der Patient bei Unterbringung und Verpflegung Wahlleistungen in Anspruch nimmt. Für die stationäre medizinische Behandlung verlangen die Krankenhäuser eine Eigenbeteiligung. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Eigenbeteiligung“ weiter unten;
    5. Zuzahlung im Falle einer Krankenhausaufnahme in einer der örtlichen Krankenkasse angeschlossenen Privatklinik in Höhe der Differenz zwischen dem von der Klinik in Rechnung gestellten Satz und dem von der Krankenkasse übernommenen Satz.
    6. Kosten von Arzneimitteln, die nicht durch die Krankenversicherung gedeckt sind;
    7. Kosten von Arzneimitteln, die von Apotheken ohne Vertrag mit der örtlichen Krankenkasse ausgegeben wurden;
    8. Zuzahlungen zu Arzneimitteln:
    • Für Teilliste A: Differenz zwischen dem Einzelhandelspreis und 90 % des Referenzpreises
    • Für Teilliste B: Differenz zwischen dem Einzelhandelspreis und 50 % des Referenzpreises
    • Für Teilliste D: Differenz zwischen dem Einzelhandelspreis und 20 % des Referenzpreises
    • Für Teilliste C: Differenz zwischen dem Einzelhandelspreis und dem Referenzpreis für die Abschnitte C1 und C3 sowie Differenz zwischen dem Einzelhandelspreis und dem Abrechnungspreis für Abschnitt C2.

Eigenbeteiligung

  • Für medizinische Leistungen im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung legen die einzelnen Krankenhäuser die Zuzahlung selbst fest – sie variiert zwischen 5 und 10 Lei.
  • Bei einer Notaufnahme darf von Ihnen keine Barzuzahlung verlangt werden.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Dialyse

  • EKVK-Inhaber können zu den gleichen Bedingungen wie rumänische Versicherte Dialyse in Anspruch nehmen.
  • Leistungen im Rahmen des nationalen Dialyseprogramms für Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz sind gedeckt und umfassen:
    • erythropoetische Stimulanzien (Epoetin, Darbepoetin), Eisenpräparate, fraktionierte und unfraktionierte Heparine, Sevelamer, Vitamin-D-Rezeptor-Agonisten (Alfacalcidol, Calcitriol, Paricalcitol), Calcimimetika (Cinacalcet), spezifische Laboruntersuchungen sowie nicht-medizinische Beförderungen von Hämodialysepatienten von und zu ihrer Wohnung, monatliche Lieferung von Arzneimitteln und Hilfsmitteln sowie Bauchfelldialyse in der Wohnung des Patienten.
  • Dialyseleistungen werden von der örtlichen Krankenkasse angeschlossenen Fachzentren in öffentlicher oder privater Trägerschaft erbracht. Die Anschriften der Dialysezentren erhalten Sie bei einer Zweigstelle der Krankenkasse.

Sauerstofftherapie

  • EKVK-Inhaber können nach einer Krankenhausaufnahme im Rahmen der medizinischen Behandlung eine Sauerstofftherapie in Anspruch nehmen.
  • Die Kosten dieser medizinischen Leistungen werden von der örtlichen Krankenkasse erstattet.
  • Es gelten die unter „Krankenhausbehandlung“ beschriebenen Bedingungen.

Strahlentherapie

  • EKVK-Inhaber können zu den gleichen Bedingungen wie rumänische Versicherte Strahlentherapie-Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Strahlentherapieleistungen (Orthovolt-Therapie, 2D-Linearbeschleuniger-Strahlentherapie, 3D-konformale Strahlentherapie, intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT), Brachytherapie) werden im Rahmen des Teilprogramms „Strahlentherapie“ für Patienten mit onkologischen Erkrankungen teilstationär erbracht. Gedeckt sind die erbrachten Dienstleistungen und die erforderliche medizinische Dokumentation in direktem Zusammenhang mit der Behandlung.
  • Die Erbringung von Strahlentherapieleistungen erfolgt durch öffentliche Gesundheitseinrichtungen mit entsprechenden Fachabteilungen, private Gesundheitseinrichtungen, die anerkannt /zugelassen und akkreditiert oder zur Akkreditierung angemeldet sind, sowie Gesundheitseinrichtungen, die dem Gesundheitsnetz der Ministerien angeschlossen sind (die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit der Krankenkasse an der Umsetzung des nationalen Gesundheitsprogramms mitwirken). Die Liste der Einrichtungen kann auf der Website der Krankenkasse eingesehen werden.

Chemotherapie

  • EKVK-Inhaber können Chemotherapie mit durchgehender Überwachung erhalten.
  • EKVK-Inhaber können die einschlägigen Behandlungen im Rahmen des Teilprogramms für die Behandlung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen in Anspruch nehmen. Gedeckt sind Zytostatika, Immunmodulatoren, Hormone, Wachstumsfaktoren und Osteoklastenhemmer.
  • Die Arzneimittel werden gegen Verschreibung durch einen der örtlichen Krankenkasse angeschlossenen Facharzt von Apotheken ausgegeben, die einem am Teilprogramm teilnehmenden medizinischen Zentrum angehören, oder aber von unabhängigen Apotheken. Die Ärzte verschreiben die Arzneimittel auf der Grundlage von Abschnitt C2 der Teilliste C.
  • Die Liste der medizinischen Einrichtungen, unabhängigen Apotheken und Fachärzte, die einer örtlichen Krankenkasse angeschlossen sind, finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen Krankenkasse.

EKVK-Inhaber können bestimmte Arzneimittel erhalten, die im Rahmen des rumänischen Diabetes-Programms, des rumänischen Hämophilie-Programms und des rumänischen Thalassämie-Programms bereitgestellt werden.


Wie beantrage ich eine EKVK?

  • Als Versicherter können Sie bei einer örtlichen Krankenkasse die Ausstellung einer EKVK beantragen. 
  • Wird der Antrag genehmigt, wird die EKVK innerhalb von sieben Arbeitstagen ab dem Tag des Antragseingangs ausgestellt.
  • Informationen zur Beantragung einer EKVK (auf Rumänisch)

Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktstellen für Inhaber einer in Rumänien ausgestellten EKVK

Casa Națională de Asigurări de Sănătate (Staatliche rumänische Krankenversicherung)
Telefon: +40 372 309 236(262)(182)
E-Mail: relpubl1@casan.ro

Seite weiterempfehlen