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Medizinische Behandlung im Ausland
- Lettland
Notfall
Rufnummer 113
Kontakt
Nacionālais veselības dienests (Nationaler Gesundheitsdienst)
Tel: +371 67043700
E-Mail: nvd@vmnvd.gov.lv
Behandlung u. Kosten
Ärzte
- Sie bezahlen für die Behandlung eine Pauschale. Kinder unter 18 und schwangere Frauen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft behandelt werden, erhalten kostenlose Versorgung.
- Für Facharztbesuche benötigen Sie eine ärztliche Überweisung.
- Die Pauschale ist in Lettland nicht erstattungsfähig, doch Sie können nach der Rückkehr in Ihr Land möglicherweise eine Erstattung erhalten.
Zahnärzte
- Zahnbehandlung ist durch die EKVK nicht gedeckt. Kinder bis 18 werden jedoch kostenlos behandelt.
Krankenhausbehandlung
- Not- und Intensivbehandlung, Behandlung von Patienten unter 18, im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, sowie Dialyse sind kostenlos.
- Stationäre Behandlung aufgrund einer ärztlichen Überweisung ist kostenpflichtig. Für Diagnoseuntersuchungen werden zusätzliche Gebühren berechnet. Diese sind in Lettland nicht erstattungsfähig, doch Sie können nach der Rückkehr in Ihr Land möglicherweise eine Erstattung erhalten.
Rezepte
- Medikamente werden teilweise erstattet, wenn sie von einem Arzt verschrieben werden. Die Restkosten sind in Lettland nicht erstattungsfähig, doch Sie können nach der Rückkehr in Ihr Land möglicherweise eine Erstattung erhalten.
Krankentransport
- Krankentransportdienste sind kostenlos, sofern sie vom „Nationalen Dienst für medizinische Sofortbehandlung“ angefordert werden.
Flugrettung
- Es gelten dieselben Bedingungen wie für den Krankentransport.
Erstattung
In Lettland gibt es keine Erstattungen. Normalerweise bezahlen Sie lediglich Ihren Selbstbehalt. Wenn der Leistungserbringer keinen Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsdienst hat, oder Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert wird, so werden Ihnen die für Privatpatienten geltenden Gebühren in Rechnung gestellt. Diese Gebühren sind in Lettland nicht erstattungsfähig.
Wurden Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr in Ihr Land an Ihren nationalen Versicherungsträger und beantragen dort die Erstattung.