Beschäftigung, Soziales und Integration

Lettland

Notfall

Nacionālais veselības dienests (nationaler Gesundheitsdienst Lettlands)
Tel.: +371 6704 5005; 80001234 (nur in Lettland)
E-Mail-Adresse: nvd@vmnvd.gov.lv


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) berechtigt Sie zu staatlich finanzierter Gesundheitsversorgung, wenn Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in Lettland dringende oder notwendige medizinische Behandlung benötigen.
  • Die staatliche Gesundheitsversorgung erfolgt durch Gesundheitsdienstleister, die dem nationalen Gesundheitsdienst angeschlossen sind.
  • Um diese Versorgung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine gültige EKVK und einen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen, anderenfalls stellt der Gesundheitsdienstleister Ihnen möglicherweise seine Gebühr in voller Höhe in Rechnung.
  • Für einen Besuch beim Arzt ist ein Patientenbeitrag zu leisten. Keine Kosten fallen an für
    • Patientinnen und Patienten unter 18 Jahre
    • schwangere Frauen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft behandelt werden,
    • Patientengruppen mit bestimmten Diagnosen (Tuberkulose, psychiatrische Krankheiten, verschiedene ansteckende Krankheiten).
  • Für Facharztbesuche benötigen Sie eine ärztliche Überweisung, in der Regel von Ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin.
  • Für bestimmte Erkrankungen benötigen Sie keine Überweisung für eine Behandlung durch einen Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt oder Kinderchirurgen, einen Psychiater, einen Facharzt für Suchtkrankheiten, einen auf Tuberkulose spezialisierten Lungenheilarzt, einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, einen Endokrinologen (z. B. bei Diabetes), Onkologen, Facharzt für Chemotherapie oder Facharzt für Infektionskrankheiten (HIV/Aids).
  • Der Patientenbeitrag ist in Lettland nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen unbenommen, dessen Erstattung nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland zu beantragen.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Eine Zahnbehandlung mit Kostenübernahme durch das öffentliche Gesundheitssystem ist nur für Kinder vorgesehen.
  • Erwachsene müssen Zahnarztleistungen selbst bezahlen. Eine Kostenerstattung ist dafür in Lettland nicht vorgesehen.
  • Sind Sie in Ihrem Heimatland für eine Zahnbehandlung versichert, dann wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr an Ihren heimischen Versicherungsträger und beantragen dort die Erstattung.

Krankenhausbehandlung

  • Bei einer Notaufnahme in einem Krankenhaus legen Sie Ihre EKVK samt Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument vor.
  • Bei stationärer Behandlung bezahlen Sie ab dem zweiten Tag einen Patientenbeitrag. Dieser wird nicht erhoben bei
    • Patientinnen und Patienten unter 18 Jahre
    • Krankenhausaufnahme aufgrund von Schwangerschaft oder Geburt
    • Dialyse und einigen anderen Behandlungen (beispielsweise bestimmten Infektionskrankheiten, Geisteskrankheit)
  • Zusätzliche Gebühren werden berechnet für:
    • Computer-Tomographie-Untersuchungen
    • Magnetresonanz-Untersuchungen
  • Zusätzlich zum Patientenbeitrag kann der Gesundheitsdienstleister eine Zuzahlung für chirurgische Eingriffe im OP-Saal verlangen.
  • Diese Zahlungen sind in Lettland nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen unbenommen, deren Erstattung nach Rückkehr in Ihr Heimatland zu beantragen.

Verschreibungen

  • Als Inhaber einer EKVK haben Sie Anspruch auf Arzneimittel, die Ihnen ein Vertragsarzt des nationalen lettischen Gesundheitsdienstes (auf einem eigenen Rezeptformular) verschrieben hat.
  • Ab dem 1. Januar 2018 können Rezeptformulare für durch den Staat zurückgezahlte Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen nur noch elektronisch ausgestellt werden. Ausnahmen werden zum Beispiel dann gemacht, wenn der Patient dem Arzt mitgeteilt hat, dass er die Verschreibung in einem der EU-Länder, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz einlösen wird.

  • Besorgen Sie sich Ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel in einer Vertragsapotheke des nationalen Gesundheitsdienstes. Legen Sie beim Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel Folgendes vor:
    • Ihre EKVK,
    • Ihren Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument,
    • Ihr Rezeptformular (wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, die nicht vom Staat zurückgezahlt werden).
  • Die öffentliche Krankenkasse erstattet die Kosten verschriebener Arzneimittel in Abhängigkeit von der diagnostizierten Erkrankung zu 100 %, 75 % oder 50 %.
  • Der Patientenbeitrag ist in Lettland nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen unbenommen, dessen Erstattung nach Rückkehr in Ihr Heimatland zu beantragen.

Krankenwagen

  • Ein Krankentransport ist kostenlos, wenn er vom Notrufdienst 113 verschickt wurde und Sie eine gültige EKVK und Ihren Reisepass (oder ein anderes Ausweisdokument) vorlegen.

Flugrettung

  • Es gelten dieselben Bedingungen wie für den Krankentransport.

Erstattung

  • Das Gesundheitssystem in Lettland arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip, sodass es keine Erstattungsregelungen gibt. Sie zahlen lediglich den Patientenanteil an den Behandlungskosten.
  • Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

  • Für ambulante Untersuchungen durch einen praktischen Arzt: ein bis zwei Euro
  • Tagessatz Krankenhaus: 7 Euro
  • Für Untersuchungen durch einen Facharzt: 4 Euro
  • Für eine stationäre Behandlung: 7 bis 10 Euro pro Tag ab dem zweiten Tag
  • Für zusätzliche Diagnosen: Von zwei Euro bis 35 Euro (z. B. CT-Scan, Magnetresonanz (MRI), Elektroenzephalogramm (EEG), Elektrokardiogramm (EKG), Röntgenaufnahme, Endoskopie).
  • Für Patienten mit bestimmten Erkrankungen gelten ermäßigte Gebühren.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Chronische Hämodialyse, Hämodiafiltration und Peritonealdialyse sind gegen Vorlage einer Facharztüberweisung kostenlos.
  • Die Kosten einer Sauerstofftherapie sind nicht durch den nationalen Gesundheitsdienst gedeckt.
  • Chemotherapie ist gegen Vorlage einer Überweisung durch einen Onkologen kostenlos.

Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Lettland ausgestellten EKVK

Nacionālais veselības dienests (nationaler Gesundheitsdienst)
Tel.: +371 6704 5005
E-Mail-Adresse: nvd@vmnvd.gov.lv

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