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Die künftige Wettbewerbsfähigkeit von Europas Unternehmen, Gesundheit und Wohlstand seiner Bevölkerung sowie die Bewahrung seiner Umwelt hängen von vielen Faktoren ab. Aber sie alle verfolgen nur ein Ziel: Spitzenleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung zu erreichen, um das Know-how und die Technologien verfügbar zu machen, die europäische Industrie und Gesellschaft benötigen. Mit Haushaltsmitteln von knapp 15 Milliarden Euro wird das Fünfte Rahmenprogramm dazu beitragen, dieses Wissen zu erzeugen und Europas beträchtliche Forschungsmittel für die Probleme zur Verfügung stellen, die auf europäischer Ebene besser angepackt werden können. Projekte müssen Partner aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem der sechzehn assoziierten Staaten(1) umfassen. Organisationen aus rund 30 weiteren Ländern können auf eigene Kosten ebenfalls an den Projekten teilnehmen, wobei viele von ihnen finanzielle Unterstützung von anderen EU-Programmen, die ihre Region betreffen, beantragen können. Vier thematische Programme Das Fünfte Rahmenprogramm besteht aus sieben Programmen. Vier davon, die "thematischen Programme", stellen Mittel für Forschung und Entwicklung bereit, um Probleme in vier strategisch wichtigen Bereichen zu lösen:
Diese Programme konzentrieren ihre Mittel in erster Linie auf nur einige wenige Leitaktionen, die sich mit einer Reihe bestimmter sozialer und wirtschaftlicher Probleme befassen, und bringen Vertreter aus Wissenschaft und Industrie, Nutzer sowie Vertreter aus Politik und Wirtschaft zusammen. Darüber hinaus finanzieren sie auch längerfristige generische Forschung und tragen dazu bei, Europas wissenschaftliche Infrastruktur zu verbessern. Drei horizontale Programme Die thematischen Programme werden durch drei "horizontale" Programme ergänzt, die sich mit Fragen beschäftigen, die allen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen gemein sind:
Das Fünfte Rahmenprogramm stellt auch einen Teil der Haushaltsmittel der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) bereit, die der Europäischen Kommission für die Konzeption, Umsetzung und Überwachung von EU-Politiken unabhängige wissenschaftliche und technische Unterstützung bietet. Aufschlüsselung der Finanzmittel (Mio. Euro)
(1) Da die assoziierten Staaten einen Finanzbeitrag zum Haushalt des Fünften Rahmenprogramms leisten, können ihre Organisationen für ihre Beteiligung an einem Projekt von der Gemeinschaft die gleiche Unterstützung erhalten wie die EU-Mitgliedstaaten. Zu den assoziierten Staaten zählen die 11 Staaten, die sich um einen EU-Beitritt bewerben (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Republik Tschechien, Republik Zypern, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn), die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Island, Norwegen und Liechtenstein) und Israel. Die Schweiz wird während des Fünften Rahmenprogramms als assoziiertes Land hinzukommen - bis dahin werden die Schweizer Behörden entsprechende Fördermittel bereitstellen. |
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