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image Europäische Forschung - Information > Forschung und Gesellschaft > Auf dem Weg zu einem Markt des Wissens
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image image image Veröffentlichung : dd/mm/yy
  image Auf dem Weg zu einem Markt des Wissens
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  Die Zeiten, wo die im wissenschaftlichen akademischen Raum erworbenen Kenntnisse traditionell zur allgemeinen Verfügung standen, gehören der Vergangenheit an. Heute geht die Produktion von Wissen mit seinem Schutz und seiner Verwertung zusammen. Im Bereich der öffentlichen Forschung ist die Frage der Patente und ganz allgemein der Rechte an geistigem Eigentum brandaktuell.
   
     
   

"Das eigentliche Ziel der öffentlichen Forschung beschränkt sich nicht mehr auf die Produktion wissenschaftlicher Kenntnisse, sondern umfasst heute auch die Förderung der konkreten Verwertung der Forschungsergebnisse. Aber diese Verwertung hat in einer Marktwirtschaft zwangsläufig eine wirtschaftliche Dimension", betont einer der Experten der Generaldirektion Forschung, die für dieses sensible Dossier der Rechte an geistigem Eigentum zuständig ist. "Immer häufiger geht wissenschaftliche und technologische Innovation aus Kooperationsnetzen hervor, an denen Industriezweige, Universitätslabors, Hightech-KMU und öffentliche Stellen beteiligt sind. Für die verschiedenen Akteure solcher Netze hat sich die Frage der Rechte an geistigem Eigentum zu einem zentralen Problem entwickelt."

Die öffentliche Forschung im Blickpunkt

Die Problematik der Rechte an geistigem Eigentum ist komplex und für akademische Forschungskreise von strategischer Bedeutung. In einer Welt, wo in steigendem Maße patentiert wird, sehen sie darin (auch) ein Mittel, ihre eigenen Ergebnisse zu schützen. Insbesondere sind sie an den Einnahmen interessiert, die diese ihnen bringen können, um so einen Ausgleich für die immer spärlicher fließenden öffentlichen Fördermittel zu schaffen.

Im Hinblick auf diese neue Situation gibt es jedoch zwei grundlegende Fragen, die eine lebhafte Debatte auslösen. Zunächst auf wissenschaftlicher Ebene: Birgt diese Ära der "Allround-Patentierung" mit ihrer Ausschließlichkeit nicht die Gefahr, die Verbreitung und den Zugang zu den Kenntnissen - immer noch eine der Aufgaben der öffentlichen Forschung - zu hemmen? Im Mittelpunkt dieser Problematik steht unter anderem das Dossier der Gnadenfrist, die von einem Großteil der europäischen Hochschulforscher verlangt wird, die vor dem Dilemma "Veröffentlichen oder Patentieren" stehen (siehe folgender Artikel), während die Großindustrie eine solche Frist überwiegend ablehnt.

Bei der zweiten Frage geht es um das technische Vorgehen - und die Kosten - in Verbindung mit den Schritten, die mit der Gewährung von Rechten an geistigem Eigentum einhergehen und die öffentlichen Forschungseinrichtungen manchmal überfordern.

Daher überlegt die Europäische Kommission, die den Schutz von Forschungsergebnissen in ihren FuE-Rahmenprogrammen deutlich unterstützt, was sich tun ließe, um den Wissenschaftlern diese Aufgabe zu erleichtern. Im Übrigen setzt sich die Kommission seit einiger Zeit für ein ehrgeiziges Projekt ein, die Schaffung eines "Gemeinschaftspatents", das erlauben würde, Rechte an geistigem Eigentum unionsweit einheitlich zu schützen - zu geringeren Kosten und mit höherer Rechtssicherheit als das seit 1978 bestehende europäische Patent.

Ausnahme für Versuchszwecke und dokumentarische Ressourcen

Für ein anderes Mitglied des Teams, das bei der GD Forschung an diesen Fragen arbeitet, ist "die Befürchtung eines Gegensatzes zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der wissenschaftlichen Tätigkeit unbegründet. In Europa (Hinweis: In den USA ist die Situation nicht so günstig) sieht das Patentrecht eine Ausnahme für Versuchszwecke vor, laut der eine patentierte Erfindung von Forschern zu Versuchszwecken dennoch genutzt werden darf ... vorausgesetzt natürlich, sie entwickeln darauf keine kommerzielle Anwendung, die eine Patentverletzung darstellen würde."

Im Übrigen bergen die viel zu wenig bekannten, allgemein zugänglichen Datenbanken der Patentämter wahre Schätze an Informationen. Die des europäischen Patentamts (EPA) in München zum Beispiel enthalten knapp 36 Millionen Dokumente. Diese Quelle ist umso nützlicher, als es sich bei einem Patent in erster Linie um eine Veröffentlichung handelt, in der eine Erfindung ausführlich beschrieben wird. Das EPA übermittelt darüber hinaus systematisch die in den Patenten enthaltenen Gensequenzen an die öffentlichen Datenbanken. Es ist unter anderem direkt mit dem europäischen Institut für Bio-Informatik verbunden, das in der Nähe von Cambridge niedergelassen ist.

Eine kulturelle Revolution

Die öffentliche Forschung muss sich unbedingt an eine neue kulturelle Landschaft gewöhnen, in der die Rechte an geistigem Eigentum mehr als ein Weg sind, ihre Arbeit über die anschließende Verwertung ihrer Ergebnisse zu finanzieren. "Rechte an geistigem Eigentum müssen in allen Stadien eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts genutzt werden. Es handelt sich nicht um einfache Rechtsschutzinstrumente für die Zwecke eines bestimmten Projekts, sondern vielmehr um Universalmittel, die die Vorbereitung von Projekten vereinfachen, erlauben, sich über den Stand der Technik in den betreffenden Bereichen zu informieren und die optimalen Partner auszumachen. Überdies verbessern sie die Aussichten auf eine konkrete Nutzung der erzielten Ergebnisse, was ja auch der Allgemeinheit zugute kommt."

Rechte an geistigem Eigentum sind gewissermaßen die "Währung" der derzeit entstehenden Wissensgesellschaft, in der Kenntnisse aller Art oftmals im Rahmen komplexer Transaktionen übertragen werden müssen, damit ebenso komplexe Produkte entwickelt werden können.

Dabei stellt sich jedoch die Frage, nach welchen Kriterien die Rechte an geistigem Eigentum an den Ergebnissen eines in Zusammenarbeit mit der Industrie durchgeführten Forschungsprojekts zuzuweisen sind. Welchen Rechtsrahmen sollten Spin-offs erhalten, die von Forschern gegründeten Hightech-KMU zur Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse? Da die öffentlichen Forscher zunehmend schon von Anfang an mit der Wirtschaft zusammenarbeiten, ist es ungeheuer wichtig, schon im voraus festzulegen, wem die Rechte am geistigen Eigentum der Ergebnisse zufallen und wie sie gehandhabt werden sollen.

Die Wissenschaftler haben jedoch lange Zeit bei derartigen Verhandlungen einen gewissen Leichtsinn an den Tag gelegt - zweifellos auch eine Erklärung für ihr heutiges Misstrauen. Rechte an geistigem Eigentum zu erlangen und vor allem zu verteidigen, ist eine Arbeit für Spezialisten, noch dazu eine sehr kostspielige. In Europa fehlt es den Universitäten und öffentlichen Forschungsstellen wie auch den KMU oft an Fachwissen und materiellen Mitteln; bei Transaktionen mit der Industrie sind sie vielfach in einer schwachen Position. Daher hat die Kommission über ihre GD Unternehmen Unterstützungsmechanismen eingerichtet. Das 1998 für eine Laufzeit von drei Jahren gestartete IPR Helpdesk (Intellectual Property Rights) zum Beispiel wird nun mit neuen Akteuren fortgesetzt. Das IPR Helpdesk, für die Teilnehmer von Projekten des Forschungsrahmenprogramms bestimmt, ist eine Kombination aus einer Internet-Site, einer regelmäßigen elektronischen Publikation und einem persönlichen Dienst für Rechtshilfe in Sachen geistiges Eigentum. Die erste Version stand unter der Verantwortung eines deutschen Patentberatungsbüros, während das neue Helpdesk von einem Team der spanischen Universität Alicante koordiniert wird. (http://www.ipr-helpdesk.org/)

Im Übrigen legen sich viele europäische Forschungsstellen und Universitäten -einem in den Vereinigten Staaten stark ausgeprägten Trend folgend - nach und nach Verwertungsbüros zu, die sich um das Management all dieser Fragen kümmern. Um diese Dynamik zu unterstützen, bringt die GD Unternehmen demnächst das Projekt Proton (Public research organisations transfer offices network) auf den Weg, dessen Aufgabe darin bestehen wird, die Beziehungen und den Austausch bewährter Methoden zwischen diesen Strukturen zur Verwertung und Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum zu fördern. (http://www.gate2growth.com/)


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Referenzstudien

Die meisten der in diesem Artikel entwickelten Überlegungen beruhen auf zahlreichen Beratungen mit anerkannten Experten aus verschiedenen Kreisen und mit unterschiedlichen Kompetenzen. Die aus diesen Beratungen hervorgegangenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen wurden in einer Reihe von Berichten zusammengefasst, die auf dem Internet frei verfügbar sind (http://ec.europa.eu/research/area/
ipr_en.html
). Einer davon betrifft den globalen Ansatz zur strategischen Nutzung der oben erwähnten Rechte an geistigem Eigentum.

Andere untersuchen die zentrale Rolle der Rechte an geistigem Eigentum in den neuen Formen der Forschung - insbesondere in den internationalen FuE-Kooperationen, in denen beispielsweise die Unterschiede zwischen dem europäischen und dem nordamerikanischen Patentrecht zu berücksichtigen sind -, oder in Kooperationen, die auf dem intensiven Gebrauch von Telekommunika-tionsnetzen basieren und ganz spezielle Probleme aufwerfen, beispielsweise im Hinblick auf das Urheberrecht und den Schutz von Datenbanken. Auch im Bereich der Bio-Informatik, in dem gewaltige Datenbanken über das menschliche Genom benutzt werden, ist diese Frage von großer Bedeutung. Die allgemeine Schlussfolgerung dieser Studien: Bei sachgerechter Nutzung stellen die Rechte an geistigem Eigentum keineswegs ein Hemmnis für den wissenschaftlichen Fortschritt, sondern vielmehr ein wichtiges Instrument dar, mit dessen Hilfe sich der sozioökonomische Effekt der Forschung erheblich steigern lässt.

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Die Rechte an geistigem Eigentum im neuen Rahmenprogramm

Die neuen Regeln für die Teilnahme am Sechsten Rahmenprogramm bringen zum Ausdruck, worum es eigentlich geht, wenn von Rechte an geistigem Eigentum die Rede ist. (http://europa.eu/eur-lex/fr/com/pdf/
2001/fr_501PC0822.pdf
). "Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ansatz beruht auf dem Willen, die konkrete Verwertung von Projektergebnissen zu fördern, und auf dem Wunsch der Teilnehmer nach Vereinfachung und mehr Rechtssicherheit. Daran ist besonders den Projektpartnern aus der Industrie gelegen, die die früheren Regeln in gewisser Hinsicht als zu offen empfanden. Die vorgeschlagenen Regeln gewährleisten eine beachtliche Flexibilität und erlauben, sich je nach Typ des Projekts an verschiedene Konstellationen anzupassen", erklärt ein Experte von der GD Forschung. In einem vereinfachten Rahmen kann der Zugang der Teilnehmer oder Dritter zu den vorher bereits vorhandenen oder vom Projekt hervorgebrachten Kenntnissen von Fall zu Fall ausgehandelt werden. Insbesondere wird ein Teilnehmer nur insoweit gehalten sein, seine Kenntnisse zugänglich zu machen, wie ein zweiter Teilnehmer einen solchen Zugang benötigt, um die von ihm selbst produzierten Kenntnisse aufzuwerten. Eine weitere Neuerung: Die Ergebnisse müssen nur geschützt werden, wenn sich dies als angemessen erweist; damit wird anerkannt, dass andere Methoden, etwa die freie Verbreitung von Ergebnissen ohne jeden Schutz (als frei verfügbares Gemeingut), ebenfalls sinnvoll sein können.

Diese Regeln wurden im Übrigen an die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen "Instrumente" (Projekttypen) angepasst, die teils eine größere Zahl von Partnern umfassen werden und in deren Verlauf zwangsläufig der eine oder andere Partner hinzukommen oder ausscheiden wird. All dies ist jedoch nur ein grundlegender Rahmen. "Wichtig ist, dass die Projekte die Verwaltung der Rechte an geistigem Eigentum und die Verwertung der Ergebnisse (Verbreitung, Lizenzen, Spin-off, Vermarktung) wirklich berücksichtigen. All diese Fragen hängen eng miteinander zusammen und müssen professionell gemanagt werden. Auch diese Aspekte werden bei der Beurteilung von Projektvorschlägen ins Gewicht fallen", betont die GD Forschung.

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Eine Frage der Harmonisierung

Die europäischen Systeme in Bezug auf das Eigentum an den FuE-Ergebnissen von Universitäten und öffentlichen Forschungszentren sind noch längst nicht harmonisiert, was die Verwaltung und Verwertung von Rechten an geistigem Eigentum erheblich erschweren kann. Während das Eigentum an diesen Rechten in den USA generell den öffentlichen Forschungseinrichtungen zufällt, ist die Situation in Europa unterschiedlicher: Teils ist der Staat selbst Eigentümer der Rechte, teils das betreffende Forschungsinstitut, und manchmal werden sie auch den Forschern überlassen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass der amerikanische Weg effizient ist, was die Nutzung der Ergebnisse und die sozioökonomischen Auswirkungen anbelangt, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Gründung neuer Unternehmen. Die meisten europäischen Länder scheinen sich übrigens diesem System anzunähern. Sogar Deutschland, wo lange Zeit das System des professor's privilege (die Rechte gehören dem Forscher) galt, geht seit kurzem anders vor.

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