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"Das eigentliche Ziel der öffentlichen
Forschung beschränkt sich nicht mehr auf die Produktion wissenschaftlicher
Kenntnisse, sondern umfasst heute auch die Förderung der konkreten
Verwertung der Forschungsergebnisse. Aber diese Verwertung hat in
einer Marktwirtschaft zwangsläufig eine wirtschaftliche Dimension",
betont einer der Experten der Generaldirektion Forschung, die für
dieses sensible Dossier der Rechte an geistigem Eigentum zuständig
ist. "Immer häufiger geht wissenschaftliche und technologische Innovation
aus Kooperationsnetzen hervor, an denen Industriezweige, Universitätslabors,
Hightech-KMU und öffentliche Stellen beteiligt sind. Für die verschiedenen
Akteure solcher Netze hat sich die Frage der Rechte an geistigem
Eigentum zu einem zentralen Problem entwickelt."
Die öffentliche Forschung im Blickpunkt
Die Problematik der Rechte an geistigem Eigentum
ist komplex und für akademische Forschungskreise von strategischer
Bedeutung. In einer Welt, wo in steigendem Maße patentiert wird,
sehen sie darin (auch) ein Mittel, ihre eigenen Ergebnisse zu schützen.
Insbesondere sind sie an den Einnahmen interessiert, die diese ihnen
bringen können, um so einen Ausgleich für die immer spärlicher fließenden
öffentlichen Fördermittel zu schaffen.
Im Hinblick auf diese neue Situation gibt es jedoch
zwei grundlegende Fragen, die eine lebhafte Debatte auslösen. Zunächst
auf wissenschaftlicher Ebene: Birgt diese Ära der "Allround-Patentierung"
mit ihrer Ausschließlichkeit nicht die Gefahr, die Verbreitung und
den Zugang zu den Kenntnissen - immer noch eine der Aufgaben der
öffentlichen Forschung - zu hemmen? Im Mittelpunkt dieser Problematik
steht unter anderem das Dossier der Gnadenfrist, die von einem Großteil
der europäischen Hochschulforscher verlangt wird, die vor dem Dilemma
"Veröffentlichen oder Patentieren" stehen (siehe folgender Artikel),
während die Großindustrie eine solche Frist überwiegend ablehnt.
Bei der zweiten Frage geht es um das technische
Vorgehen - und die Kosten - in Verbindung mit den Schritten, die
mit der Gewährung von Rechten an geistigem Eigentum einhergehen
und die öffentlichen Forschungseinrichtungen manchmal überfordern.
Daher überlegt die Europäische Kommission, die
den Schutz von Forschungsergebnissen in ihren FuE-Rahmenprogrammen
deutlich unterstützt, was sich tun ließe, um den Wissenschaftlern
diese Aufgabe zu erleichtern. Im Übrigen setzt sich die Kommission
seit einiger Zeit für ein ehrgeiziges Projekt ein, die Schaffung
eines "Gemeinschaftspatents", das erlauben würde, Rechte an geistigem
Eigentum unionsweit einheitlich zu schützen - zu geringeren Kosten
und mit höherer Rechtssicherheit als das seit 1978 bestehende europäische
Patent.
Ausnahme für Versuchszwecke und dokumentarische
Ressourcen Für ein anderes Mitglied des Teams,
das bei der GD Forschung an diesen Fragen arbeitet, ist "die Befürchtung
eines Gegensatzes zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und
der wissenschaftlichen Tätigkeit unbegründet. In Europa (Hinweis:
In den USA ist die Situation nicht so günstig) sieht das Patentrecht
eine Ausnahme für Versuchszwecke vor, laut der eine patentierte
Erfindung von Forschern zu Versuchszwecken dennoch genutzt werden
darf ... vorausgesetzt natürlich, sie entwickeln darauf keine kommerzielle
Anwendung, die eine Patentverletzung darstellen würde."
Im Übrigen bergen die viel zu wenig bekannten,
allgemein zugänglichen Datenbanken der Patentämter wahre Schätze
an Informationen. Die des europäischen Patentamts (EPA) in München
zum Beispiel enthalten knapp 36 Millionen Dokumente. Diese Quelle
ist umso nützlicher, als es sich bei einem Patent in erster Linie
um eine Veröffentlichung handelt, in der eine Erfindung ausführlich
beschrieben wird. Das EPA übermittelt darüber hinaus systematisch
die in den Patenten enthaltenen Gensequenzen an die öffentlichen
Datenbanken. Es ist unter anderem direkt mit dem europäischen Institut
für Bio-Informatik verbunden, das in der Nähe von Cambridge niedergelassen
ist.
Eine kulturelle Revolution Die
öffentliche Forschung muss sich unbedingt an eine neue kulturelle
Landschaft gewöhnen, in der die Rechte an geistigem Eigentum mehr
als ein Weg sind, ihre Arbeit über die anschließende Verwertung
ihrer Ergebnisse zu finanzieren. "Rechte an geistigem Eigentum müssen
in allen Stadien eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts genutzt
werden. Es handelt sich nicht um einfache Rechtsschutzinstrumente
für die Zwecke eines bestimmten Projekts, sondern vielmehr um Universalmittel,
die die Vorbereitung von Projekten vereinfachen, erlauben, sich
über den Stand der Technik in den betreffenden Bereichen zu informieren
und die optimalen Partner auszumachen. Überdies verbessern sie die
Aussichten auf eine konkrete Nutzung der erzielten Ergebnisse, was
ja auch der Allgemeinheit zugute kommt."
Rechte an geistigem Eigentum sind gewissermaßen
die "Währung" der derzeit entstehenden Wissensgesellschaft, in der
Kenntnisse aller Art oftmals im Rahmen komplexer Transaktionen übertragen
werden müssen, damit ebenso komplexe Produkte entwickelt werden
können.
Dabei stellt sich jedoch die Frage, nach welchen
Kriterien die Rechte an geistigem Eigentum an den Ergebnissen eines
in Zusammenarbeit mit der Industrie durchgeführten Forschungsprojekts
zuzuweisen sind. Welchen Rechtsrahmen sollten Spin-offs erhalten,
die von Forschern gegründeten Hightech-KMU zur Verwertung wissenschaftlicher
Ergebnisse? Da die öffentlichen Forscher zunehmend schon von Anfang
an mit der Wirtschaft zusammenarbeiten, ist es ungeheuer wichtig,
schon im voraus festzulegen, wem die Rechte am geistigen Eigentum
der Ergebnisse zufallen und wie sie gehandhabt werden sollen.
Die Wissenschaftler haben jedoch lange Zeit bei
derartigen Verhandlungen einen gewissen Leichtsinn an den Tag gelegt
- zweifellos auch eine Erklärung für ihr heutiges Misstrauen. Rechte
an geistigem Eigentum zu erlangen und vor allem zu verteidigen,
ist eine Arbeit für Spezialisten, noch dazu eine sehr kostspielige.
In Europa fehlt es den Universitäten und öffentlichen Forschungsstellen
wie auch den KMU oft an Fachwissen und materiellen Mitteln; bei
Transaktionen mit der Industrie sind sie vielfach in einer schwachen
Position. Daher hat die Kommission über ihre GD Unternehmen Unterstützungsmechanismen
eingerichtet. Das 1998 für eine Laufzeit von drei Jahren gestartete
IPR Helpdesk (Intellectual Property Rights) zum Beispiel wird nun
mit neuen Akteuren fortgesetzt. Das IPR Helpdesk, für die Teilnehmer
von Projekten des Forschungsrahmenprogramms bestimmt, ist eine Kombination
aus einer Internet-Site, einer regelmäßigen elektronischen Publikation
und einem persönlichen Dienst für Rechtshilfe in Sachen geistiges
Eigentum. Die erste Version stand unter der Verantwortung eines
deutschen Patentberatungsbüros, während das neue Helpdesk von einem
Team der spanischen Universität Alicante koordiniert wird. (http://www.ipr-helpdesk.org/)
Im Übrigen legen sich viele europäische Forschungsstellen
und Universitäten -einem in den Vereinigten Staaten stark ausgeprägten
Trend folgend - nach und nach Verwertungsbüros zu, die sich um das
Management all dieser Fragen kümmern. Um diese Dynamik zu unterstützen,
bringt die GD Unternehmen demnächst das Projekt Proton (Public research
organisations transfer offices network) auf den Weg, dessen Aufgabe
darin bestehen wird, die Beziehungen und den Austausch bewährter
Methoden zwischen diesen Strukturen zur Verwertung und Verwaltung
von Rechten an geistigem Eigentum zu fördern. (http://www.gate2growth.com/)
Kästen
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| Referenzstudien
Die meisten der in diesem Artikel
entwickelten Überlegungen beruhen auf zahlreichen Beratungen
mit anerkannten Experten aus verschiedenen Kreisen und
mit unterschiedlichen Kompetenzen. Die aus diesen Beratungen
hervorgegangenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen
wurden in einer Reihe von Berichten zusammengefasst,
die auf dem Internet frei verfügbar sind (http://ec.europa.eu/research/area/
ipr_en.html). Einer davon betrifft den globalen
Ansatz zur strategischen Nutzung der oben erwähnten
Rechte an geistigem Eigentum.
Andere untersuchen die zentrale Rolle
der Rechte an geistigem Eigentum in den neuen Formen
der Forschung - insbesondere in den internationalen
FuE-Kooperationen, in denen beispielsweise die Unterschiede
zwischen dem europäischen und dem nordamerikanischen
Patentrecht zu berücksichtigen sind -, oder in Kooperationen,
die auf dem intensiven Gebrauch von Telekommunika-tionsnetzen
basieren und ganz spezielle Probleme aufwerfen, beispielsweise
im Hinblick auf das Urheberrecht und den Schutz von
Datenbanken. Auch im Bereich der Bio-Informatik, in
dem gewaltige Datenbanken über das menschliche Genom
benutzt werden, ist diese Frage von großer Bedeutung.
Die allgemeine Schlussfolgerung dieser Studien: Bei
sachgerechter Nutzung stellen die Rechte an geistigem
Eigentum keineswegs ein Hemmnis für den wissenschaftlichen
Fortschritt, sondern vielmehr ein wichtiges Instrument
dar, mit dessen Hilfe sich der sozioökonomische Effekt
der Forschung erheblich steigern lässt.
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| Die
Rechte an geistigem Eigentum im neuen Rahmenprogramm
Die neuen Regeln für die Teilnahme
am Sechsten Rahmenprogramm bringen zum Ausdruck, worum
es eigentlich geht, wenn von Rechte an geistigem Eigentum
die Rede ist. (http://europa.eu/eur-lex/fr/com/pdf/
2001/fr_501PC0822.pdf). "Der von der Europäischen
Kommission vorgeschlagene Ansatz beruht auf dem Willen,
die konkrete Verwertung von Projektergebnissen zu fördern,
und auf dem Wunsch der Teilnehmer nach Vereinfachung
und mehr Rechtssicherheit. Daran ist besonders den Projektpartnern
aus der Industrie gelegen, die die früheren Regeln in
gewisser Hinsicht als zu offen empfanden. Die
vorgeschlagenen Regeln gewährleisten eine beachtliche
Flexibilität und erlauben, sich je nach Typ des Projekts
an verschiedene Konstellationen anzupassen", erklärt
ein Experte von der GD Forschung. In einem vereinfachten
Rahmen kann der Zugang der Teilnehmer oder Dritter zu
den vorher bereits vorhandenen oder vom Projekt hervorgebrachten
Kenntnissen von Fall zu Fall ausgehandelt werden. Insbesondere
wird ein Teilnehmer nur insoweit gehalten sein, seine
Kenntnisse zugänglich zu machen, wie ein zweiter Teilnehmer
einen solchen Zugang benötigt, um die von ihm selbst
produzierten Kenntnisse aufzuwerten. Eine weitere Neuerung:
Die Ergebnisse müssen nur geschützt werden, wenn sich
dies als angemessen erweist; damit wird anerkannt, dass
andere Methoden, etwa die freie Verbreitung von Ergebnissen
ohne jeden Schutz (als frei verfügbares Gemeingut),
ebenfalls sinnvoll sein können.
Diese Regeln wurden im Übrigen an
die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen
neuen "Instrumente" (Projekttypen) angepasst, die teils
eine größere Zahl von Partnern umfassen werden und in
deren Verlauf zwangsläufig der eine oder andere Partner
hinzukommen oder ausscheiden wird. All dies ist jedoch
nur ein grundlegender Rahmen. "Wichtig ist, dass die
Projekte die Verwaltung der Rechte an geistigem Eigentum
und die Verwertung der Ergebnisse (Verbreitung, Lizenzen,
Spin-off, Vermarktung) wirklich berücksichtigen. All
diese Fragen hängen eng miteinander zusammen und müssen
professionell gemanagt werden. Auch diese Aspekte werden
bei der Beurteilung von Projektvorschlägen ins Gewicht
fallen", betont die GD Forschung.
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| Eine
Frage der Harmonisierung
Die europäischen Systeme in Bezug
auf das Eigentum an den FuE-Ergebnissen von Universitäten
und öffentlichen Forschungszentren sind noch längst
nicht harmonisiert, was die Verwaltung und Verwertung
von Rechten an geistigem Eigentum erheblich erschweren
kann. Während das Eigentum an diesen Rechten in den
USA generell den öffentlichen Forschungseinrichtungen
zufällt, ist die Situation in Europa unterschiedlicher:
Teils ist der Staat selbst Eigentümer der Rechte, teils
das betreffende Forschungsinstitut, und manchmal werden
sie auch den Forschern überlassen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass der
amerikanische Weg effizient ist, was die Nutzung der
Ergebnisse und die sozioökonomischen Auswirkungen anbelangt,
insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen
und die Gründung neuer Unternehmen. Die meisten europäischen
Länder scheinen sich übrigens diesem System anzunähern.
Sogar Deutschland, wo lange Zeit das System des professor's
privilege (die Rechte gehören dem Forscher) galt,
geht seit kurzem anders vor.
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