Von A bis Z
- Aufhebung der Mittelbindung
- Ausgabenkategorien
- Ausrichtung auf die Ziele der Lissabon-Strategie
- Ausschuss der Regionen
- Aufhebung der Mittelbindung
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Nach dem Grundsatz der automatischen Aufhebung der Mittelbindung steht eine einem Programm zugewiesene Summe, die Ende des zweiten Jahres nach Annahme des Programms nicht abgerufen wurde, diesem Programm nicht mehr zur Verfügung. Dieses Verfahren wurde 1999 für Programme des Zeitraums 2000-2006 eingeführt, um ihre Durchführung zu beschleunigen und den Fluss von Programmgeldern besser überwachen zu können. Mehr
- Ausgabenkategorien
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Die Ausgabenkategorien dienen dazu, den Beitrag zu messen, den die aus den Struktur- und Kohäsionsfonds der EU kofinanzierten Programme und Projekte bei der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung leisten. Mehr
- Ausrichtung auf die Ziele der Lissabon-Strategie
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Im Programmzeitraum 2007-2013 wurden mit den europäischen Kohäsionsprogrammen bestimmte Ziele verfolgt, die in der Lissabon-Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung aufgeführt sind. Bei der Ausrichtung auf die Ziele der Lissabon-Strategie werden Mittel für Investitionen bereitgestellt, die die Wettbewerbsfähigkeit unmittelbar stärken und Arbeitsplätze schaffen, also Investitionen in Forschung und Innovation, Kompetenzen, Unternehmensdienstleistungen, umfassendere europäische Infrastrukturen und größere Energieeffizienz. Mehr
- Ausschuss der Regionen
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Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Gremium, über das sich lokale und regionale Behörden an der EU-Rechtsetzung beteiligen können.
Bei seinen 344 Mitgliedern handelt es sich in der Regel um gewählte Lokal- oder Regionalpolitiker, Leiter regionaler Regierungen oder Bürgermeister von Städten. Sie werden vom Rat auf Vorschlag der einzelnen Länder für fünf Jahre ernannt. Die Anzahl der Vertreter aus den einzelnen Ländern richtet sich nach deren Einwohnerzahlen. Der Präsident und das Präsidium des Ausschusses werden von den Mitgliedern für zweieinhalb Jahre gewählt. Mehr
- Begleitausschuss
- Beitrittspartnerschaft
- Beitrittsverhandlungen
- Berggebiete
- Bescheinigungsbehörde
- Beschäftigung
- Betrug
- Bewertung
- Begleitausschuss
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Die Mitgliedstaaten müssen Begleitausschüsse benennen, deren Aufgabe es ist zu überprüfen, ob die operationellen Programme, die Mittel aus dem Struktur- und Kohäsionsfonds nutzen, ordnungsgemäß umgesetzt werden. Diesen Ausschüssen gehören Regional-, Wirtschafts- und Sozialpartner an. Den Vorsitz führt der betreffende Mitgliedstaat (bzw. die Verwaltungsbehörde). Mehr
- Beitrittspartnerschaft
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Eine Beitrittspartnerschaft ist ein Abkommen zwischen dem Ministerrat der Europäischen Union und einem Kandidatenland. In ihr werden wichtige Bereiche festgelegt, in denen Fortschritte erzielt werden müssen, damit sich das Kandidatenland an die EU-Rechtsvorschriften anpasst. Außerdem wird im Rahmen dieser Partnerschaft die diesem Land von der Europäischen Union gewährte Hilfe koordiniert. Finanzhilfe fließt nur dann, wenn das Kandidatenland in den festgelegten Bereichen ausreichende Fortschritte macht. Mehr
- Beitrittsverhandlungen
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Bevor ein neuer Mitgliedstaat der Europäischen Union beitreten kann, müssen die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen sein.
In einem Verhandlungsrahmen sind Leitlinien für die eigentlichen Verhandlungen festgelegt, die während einer bilateralen Regierungskonferenz zwischen der EU und dem Kandidatenland stattfinden. Mehr
- Berggebiete
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Aus einer im Jahr 2004 für die Europäische Kommission angefertigten Studie geht hervor, dass die in den Bergen der Europäischen Union, Norwegens und der Schweiz gelegenen Gemeinden ungefähr 1 900 000 km2 abdecken, was rund 40,6 Prozent der gesamten Landmasse entspricht. In diesen Berggebieten wohnen 94,3 Millionen Menschen; das sind 19,1 Prozent der Gesamtbevölkerung der von der Studie erfassten Länder. Mehr
- Bescheinigungsbehörde
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Eine Bescheinigungsbehörde ist für die Gewährleistung der Richtigkeit und Rechtschaffenheit der Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge zuständig, bevor diese an die Europäische Kommission gesandt werden. Die Verwaltung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds und des Kohäsionsfonds erfolgt gemeinsam durch die Mitgliedstaaten, die Regionen und andere, zwischengeschalteten Stellen. Von einer oder mehreren der genannten Gruppen wird eine Bescheinigungsbehörde für jedes operationelle Programm ernannt, das von diesen Fonds kofinanziert wird. Mehr
- Beschäftigung
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Die EU ist entschlossen, Europa dabei zu helfen, an der Spitze der Weltwirtschaft zu bleiben, und will dazu beitragen, gute Voraussetzungen für Beschäftigung und Wachstum zu schaffen. Im Jahr 2000 überarbeitete die EU ihren Wirtschaftsfahrplan und entwickelte die Strategie von Lissabon. Diese Strategie wurde 2005 mit Schwerpunkt auf der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung neu aufgelegt. Mehr
- Betrug
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Die Bekämpfung von Betrug und Korruption ist Teil der allgemeinen Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Sie schließt auch die Bekämpfung rechtswidriger Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union mit ein. Die Rechtsgrundlagen für die Betrugsbekämpfung sind: Mehr
- Bewertung
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Im Zeitraum 2007-2013 wird die Kohäsionspolitik drei verschiedenen Bewertungen unterzogen: vor (ex ante), laufende, nach (ex post) dem Programmplanungszeitraum. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer Partnerschaft, wonach die Mitgliedstaaten für die Ex-ante-Bewertungen und die Europäische Kommission für die Ex-post-Bewertungen verantwortlich sind. Mehr
- Chancengleichheit
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Chancengleichheit für Männer und Frauen ist ein Eckstein des Rechts und der Politikgestaltung der EU.
Die EU hat sich zu Maßnahmen verpflichtet, die gewährleisten sollen, dass ihre Bürger unabhängig von ihrem Geschlecht gleiche Chancen erhalten und gleich behandelt werden. Dieser Grundsatz gilt in allen Bereichen des Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und Familienlebens. Außerdem strebt die EU nach einer Gleichstellung von Mann und Frau, um die diesbezüglichen Rechte zu stärken und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen. Mehr
- ESPON (Europäisches Beobachtungsnetz für Raumordnung)
- EU-Solidaritätsfonds
- Einzelstaatlicher strategischer Rahmenplan
- Erweiterung
- Europäische Beschäftigungsstrategie
- Europäische Investitionsbank
- Europäischer Fischereifonds (EFF)
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
- Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument
- Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK)
- ESPON (Europäisches Beobachtungsnetz für Raumordnung)
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ESPON ist ein Programm für angewandte Forschung, das die Ausarbeitung politischer Maßnahmen im Bereich der Raumentwicklung in Europa unterstützen soll. Dafür werden umfassende, systematische Daten über territoriale Entwicklungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbedingten Aspekten gesammelt, um so das Potenzial von Regionen, Städten und größeren Gebieten sowie die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen diese stehen, zu ermitteln. Mehr
- EU-Solidaritätsfonds
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Der im Jahr 2002 eingerichtete Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) ermöglicht eine rasche, wirksame und flexible Reaktion auf durch Naturkatastrophen hervorgerufene Notsituationen. Der Fonds wird vor allem bei Naturkatastrophen größeren Ausmaßes eingesetzt, die gravierende Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die Umwelt oder die Wirtschaft einer oder mehrerer Regionen eines Mitgliedstaates oder Kandidatenlandes haben, mit dem die Beitrittsverhandlungen bereits aufgenommen wurden. Mehr
- Einzelstaatlicher strategischer Rahmenplan
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Für den Programmierungszeitraum 2007-2013 hat jeder Mitgliedstaat einen einzelstaatlichen strategischen Rahmenplan vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein Referenzdokument, das dazu dient, die Maßnahmen der Struktur- und Kohäsionsfonds im Einklang mit den strategischen Leitlinien für die Kohäsion 2007-2013 zu programmieren. In dem Plan ist die von dem betreffenden Mitgliedstaat gewählte Strategie erläutert. Ferner enthält er eine Liste der nationalen und regionalen operationellen Programme, die der Mitgliedstaat umsetzen möchte, sowie eine jährliche indikative Mittelzuteilung für jedes operationelle Programm. Die einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne sollten auch mit den im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung beschlossenen nationalen Reformprogrammen der jeweiligen Mitgliedstaaten vereinbar sein. Mehr
- Erweiterung
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Seit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 umfasst die Europäische Union 27 Mitgliedstaaten. Der Beitritt neuer Mitglieder zur EU erfolgt in Wellen, den so genannten Erweiterungen. Den sechs Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaften (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) haben sich bisher 21 weitere Länder angeschlossen: Mehr
- Europäische Beschäftigungsstrategie
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Die europäische Beschäftigungsstrategie unterstützt die EU-Länder bei der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen. Über ihre Ziele, Prioritäten und Zielregionen erfolgt eine Abstimmung auf europäischer Ebene. Anschließend koordinieren die Regierungen ihre Bemühungen zur Stützung der Beschäftigung. Mehr
- Europäische Investitionsbank
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Die 1958 gegründete Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen. Die EIB ist in der ganzen EU sowie weltweit in 140 Ländern tätig, mit denen Kooperationsabkommen mit der EU bestehen. Die Bank leistet in enger Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen einen Beitrag zur Förderung der wichtigsten Ziele der EU. Mehr
- Europäischer Fischereifonds (EFF)
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Mit einem Gesamtbudget von rund 3,8 Milliarden Euro (in Preisen von 2006) für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 unterstützt der Europäische Fischereifonds (EFF) die Entwicklung des europäischen Fischerei- und Aquakultursektors, der Fischwirtschaftsgebiete und der Binnenfischerei. Aus dem Fonds werden operationelle Programme finanziert, die von den Mitgliedstaaten in Absprache mit lokalen und regionalen Wirtschafts- und Sozialpartnern aus dem Fischereisektor erstellt werden. Mehr
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
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Über den 1975 eingerichteten Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden EU-weit Maßnahmen in folgenden Bereichen finanziell unterstützt: Entwicklung und Strukturanpassung der regionalen Wirtschaft, Wirtschaftswandel, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und territoriale Zusammenarbeit. Zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gehört der EFRE zu den beiden Strukturfonds der EU. Mehr
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
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Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt die EU-Politik im Bereich der ländlichen Entwicklung. Zu diesem Zweck werden finanzielle Mittel für entsprechende Programme in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU bereitgestellt. Die Programme werden von Europäischer Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam erarbeitet - unter Berücksichtigung der vom Rat verabschiedeten strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums und der in nationalen Strategien festgelegten Prioritäten. Mehr
- Europäischer Sozialfonds (ESF)
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Der 1958 eingerichtete Europäische Sozialfonds gehört zu den wichtigsten Finanzinstrumenten der EU. Er dient der Unterstützung nationaler Strategien zur Förderung der Beschäftigung, zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten sowie der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität, zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und zum Abbau regionaler Unterschiede bei der Beschäftigung. Mehr
- Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
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Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit in der EU zu fördern. Zu den Aufgaben des Verbunds gehört die Umsetzung von Programmen, die von der EU oder im Rahmen anderer europäischer, grenzübergreifender Projekte kofinanziert werden. Mehr
- Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument
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Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ist die Unterstützung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformprozesse in folgenden Nachbarländern der Europäischen Union: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Palästinensische Behörde, Syrien, Tunesien, Ukraine, Weißrussland. Das Ziel der ENP ist die Erhöhung des Wohlstands, der Stabilität und Sicherheit sowie die Stärkung der Marktwirtschaft und des nachhaltigen Wachstums durch ständigen Dialog mit den einzelnen Partnerländern. Mehr
- Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK)
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Das ursprüngliche Konzept zur Europäischen Raumentwicklung geht bereits auf die 1960er Jahre zurück. Nach intensiven Diskussionen wurde es im Mai 1999 von den für Raumordnung zuständigen Ministern der damaligen 15 EU-Mitgliedstaaten offiziell verabschiedet. Das EUREK ist ein Orientierungsrahmen, der entwickelt wurde, um die Zusammenarbeit in verschiedenen Politikfeldern der EU zu verbessern, die sich signifikant auf die räumliche und territoriale Entwicklung auswirken. Das Konzept soll darüber hinaus die Koordination der nationalen Politiken in diesem Bereich verbessern. Es stützt sich auf drei Grundprinzipien: Entwicklung eines ausgewogenen, polyzentrischen Städtesystems und einer neuen Partnerschaft zwischen Stadt und Land; Gewährleistung gleicher Zugangsmöglichkeiten zu Wissen und entsprechenden Infrastrukturen; nachhaltige Entwicklung, intelligente Bewirtschaftung und Erhaltung von Natur und kulturellem Erbe. Mehr
- Finanzielle Berichtigungen
- Finanzierungstechniken
- Förderfähigkeit der Ausgaben
- Gebiete in äußerster Randlage
- Geteilte Mittelverwaltung
- Finanzielle Berichtigungen
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Wenn bei Projekten, die durch die EU finanziell unterstützt werden, Unregelmäßigkeiten (z. B. Betrugsfälle) nachgewiesen werden, kommt es zu sogenannten finanziellen Berichtigungen und der Wiedereinziehung der zu Unrecht gewährten Finanzhilfen. Mehr
- Finanzierungstechniken
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In dem Bestreben, die Kohäsionspolitik der EU für den Zeitraum 2007-2013 effizienter und nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig den Lissabon-Prozess voranzubringen, hat die EU seit 2006 neue Initiativen zur Intensivierung der technischen Hilfe und zur Optimierung der Finanzierungstechniken eingeleitet. Es handelt sich um gemeinsame Instrumente, die von der Europäischen Kommission und einer Reihe von Partnerinstitutionen unterstützt werden, darunter EIB, EIF, EBWE, EZB und KfW. Zu diesen Instrumenten gehören: JASPERS - Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen; JEREMIE - Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen; JESSICA - Gemeinsame europäische Unterstützung für nachhaltige Investitionen in städtischen Gebieten; JASMINE - Gemeinsame Aktion zur Unterstützung von Kleinstkreditinstituten in Europa. Mehr
- Förderfähigkeit der Ausgaben
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Aus den Kriterien für die Förderfähigkeit der Ausgaben geht hervor, welche Ausgaben durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) oder den Kohäsionsfonds gefördert werden können. Mehr
- Gebiete in äußerster Randlage
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In der Europäischen Union gibt es sieben "Gebiete in äußerster Randlage": die vier französischen überseeischen Departements (Guadeloupe, Guayana, Martinique und Réunion), die spanische autonome Region Kanarische Inseln, sowie die portugiesischen autonomen Regionen Azoren und Madeira. Mehr
- Geteilte Mittelverwaltung
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Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Fördermitteln der EU: solche, die von der Europäischen Kommission zentral und direkt verwaltet werden (z. B. Forschungsmittel), und solche, die gemeinsam von der EU und den Mitgliedstaaten verwaltet werden, z. B. die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds. Bei Letzteren überträgt die EU den Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Verwaltung der Mittel. Die so verwalteten Mittel machen den größten Teil der EU-Ausgaben aus. Mehr
- Globalzuschüsse
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Kleine Nichtregierungsorganisationen wie Freiwilligengruppen und Einrichtungen des Gemeinwesens können Fördermittel in Form von Globalzuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Anspruch nehmen. Mehr
- Grenzübergreifende Zusammenarbeit
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Die 52 Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind Teil des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" im Rahmen der Kohäsionspolitik für 2007-2013.
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen soll durch gemeinsame Entwicklungsstrategien zur Entstehung grenzübergreifender sozialer und wirtschaftlicher Aktivitäten beitragen. Mehr
- Haushalt
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Um gemeinsame Ziele zu erreichen, zahlen die EU-Mitgliedstaaten in einen gemeinsamen Haushalt ein.
Der direkte Beitrag der Mitgliedstaaten wird anhand ihres BIP berechnet. Einnahmen aus Zöllen und Mehrwertsteuer ergänzen den Haushalt. Die Haushaltsobergrenze beläuft sich zurzeit auf 1,24 % des BIP. Mehr
- Heranführungshilfe
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Die Europäische Union leistet Bewerberländern Heranführungshilfe, um sie bei der Erfüllung der Beitrittskriterien zu unterstützen. Dabei geht es insbesondere um die Angleichung der Institutionen und Standards an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Dieser umfasst alle Rechten und Pflichten, die für alle Mitgliedstaaten der EU bindend sind. Mehr
- Heranführungsstrategie
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Die Heranführungsstrategie bildet den Rahmen für den Beitrittsprozess der Kandidatenländer. Sie umfasst alle Verfahren und Prioritäten, die die Kandidaten in ihrem "strukturierten Dialog" mit den EU-Institutionen einhalten müssen. Mehr
- INTERACT
- INTERREG III
- INTERREG IVC
- Innovation
- Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
- Interregionale Zusammenarbeit
- INTERACT
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Das Programm INTERACT - nunmehr in seiner zweiten Phase (2007-2013) - unterstützt Handlungsträger, die von der EU geförderte Programme im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" der EU-Kohäsionspolitik durchführen. Mehr
- INTERREG III
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Die Initiative INTERREG III war fester Bestandteil der Regionalpolitik der Europäischen Union während des Zeitraums 2000-2006.
INTERREG III wurde zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch Unterstützung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit mit dem Ziel eingerichtet, eine ausgewogene Entwicklung in der gesamten EU zu fördern. Mehr
- INTERREG IVC
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An dem Programm INTERREG IVC für die interregionale Zusammenarbeit sind alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz im Rahmen des Zieles "Europäische territoriale Zusammenarbeit" beteiligt. Dieses Ziel wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Hauptziel während der Förderperiode 2007-2013 ist die Verbesserung der Wirksamkeit der Regionalentwicklungspolitik durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Arbeitsmethoden. Ferner zielt das Programm darauf ab, bestehendes Know-how in den Regionen und etablierte vorbildliche Arbeitsmethoden zu nutzen. Mehr
- Innovation
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Innovation - sei es nun im Bereich der Entwicklung neuer Produkte, Prozesssteuerung oder Organisationstechnik - kann den Wirtschaftsteilnehmern Wettbewerbsvorteile verschaffen. Die Europäische Union hat dies erkannt und die Innovationsförderung in den Mittelpunkt ihrer Strategie für Wachstum und Beschäftigung gestellt. Mehr
- Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
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Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurde von der EU zur Unterstützung von Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern für den EU-Beitritt eingerichtet.
Es erstreckt sich über den Zeitraum 2007-2013 und ersetzt verschiedene frühere EU-Programme zur Heranführung an den EU-Beitritt - PHARE, ISPA, SAPARD, CARDS und das Heranführungsinstrument für die Türkei. Mehr
- Interregionale Zusammenarbeit
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Die interregionale Zusammenarbeit soll die regionale Entwicklung in der EU durch den Transfer von Know-how und den Austausch von Erfahrungen zwischen Regionen fördern.
Das Programm INTERREG IVC für interregionale Zusammenarbeit ist Teil des Zieles "Europäische territoriale Zusammenarbeit" im Rahmen der Förderphase 2007-2013 der EU-Kohäsionspolitik. Das Programm zielt darauf ab, die Wirksamkeit der Regionalentwicklungspolitik zu verbessern und zur wirtschaftlichen Modernisierung sowie zur Steigerung des Wettbewerbs in Europa beizutragen. Mehr
- JASMINE
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JASMINE steht für "Joint Action to Support Microfinance Institutions in Europe". Dabei handelt es sich um eine der vier neuen Initiativen zur Finanzierungstechnik, die im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik 2007-2013 eingeleitet wurden. JASMINE ist eine Pilotinitiative mit einem Gesamthaushalt von 50 Millionen Euro, die von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) entwickelt wurde. Mehr
- JASPERS
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JASPERS (Joint Assistance to Support Projects in the European Regions) ist ein gemeinsames Instrument, das von der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (ERDB) und, seit Juli 2008, auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt wird. Dabei handelt es sich um eine Fazilität für technische Hilfe, die den zwölf Ländern, die der Europäischen Union 2004 und 2007 beigetreten sind, zur Verfügung steht. Sie soll die Vorbereitung wichtiger, durch EU-Mittel kofinanzierter Projekte unterstützen. JASPERS stellt Fachwissen bereit, das den neuen Mitgliedstaaten helfen soll, die verfügbaren finanziellen Mittel bestmöglich zu nutzen. In der Vorbereitungsphase und bei der Strukturierung des Projekts kann Unterstützung geleistet werden, bis eine Entscheidung über die Finanzierung eines Projekts gefällt wird. JASPERS läuft seit 2006 und zählt zwischenzeitlich 60 Sachverständige, von denen die meisten in den drei Regionalbüros in Warschau, Wien und Bukarest, und somit in der Nähe der Begünstigten, angesiedelt sind. Mehr
- JEREMIE
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JEREMIE steht für "Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises". Hierbei handelt es sich um ein Finanzinstrument, das von der Europäischen Kommission in Partnerschaft mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) eingerichtet wurde, um Mikrounternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in den verschiedenen Regionen der EU den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Mehr
- JESSICA
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JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas) ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Entwicklungsbank des Europarates (CEB) entwickelt wurde. Mehr
- Kofinanzierungssatz
- Kohäsionsbericht
- Kohäsionsfonds
- Kohäsionspolitik
- Kontrolle und Audit
- Konvergenzziel
- Koordinierungsausschuss der Fonds
- Kofinanzierungssatz
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Der Begriff "Kofinanzierungssatz" bezieht sich auf den finanziellen Beitrag der EU zu einem Programm. Für die Kofinanzierung gibt es in der Regel eine Obergrenze, die als Prozentsatz des Gesamtvolumens des Programms oder eines Teils davon definiert wird. Im Zusammenhang mit den Struktur- und Kohäsionsfonds 2007-2013 werden in Anhang III der Verordnung 1083/2006 die Höchstsätze für die Kofinanzierung festgelegt. Mehr
- Kohäsionsbericht
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Alle drei Jahre wird von der Europäischen Kommission ein Kohäsionsbericht erstellt, um die Fortschritte im wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu dokumentieren. In Artikel 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (konsolidierte Fassung 2008) ist festgeschrieben, dass dieser Bericht an das Europäische Parlament, den Ministerrat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu übermitteln ist. Mehr
- Kohäsionsfonds
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Seit 1994 wurde der Kohäsionsfonds eingesetzt, um die ärmeren Regionen Europas zu unterstützen und ihre Wirtschaft zu stabilisieren sowie um Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. In den 12 Staaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind, sowie in Spanien, Griechenland und Portugal trägt der Fonds zur Finanzierung von Umweltmaßnahmen und transeuropäischen Verkehrsnetzen bei. Der Kohäsionsfonds kann außerdem dazu verwendet werden, die Umweltschutzpolitik der EU finanziell zu unterstützen. Mehr
- Kohäsionspolitik
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Die Kohäsionspolitik ist die Strategie der Europäischen Union zur Förderung und Unterstützung einer "harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes", ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Regionen.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union (Art. 174) festgeschrieben und soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen den Regionen stärken. Der Schwerpunkt liegt auf denjenigen Bereichen, die es der EU ermöglichen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen und weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben. Mehr
- Kontrolle und Audit
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Der Begriff "Kontrolle und Audit" bezieht sich auf die wirtschaftliche Haushaltsführung auf dem Gebiet der Struktur- und des Kohäsionsfonds. Die Verwaltung und Abwicklung der Programme obliegt weitgehend den Behörden auf nationaler und nachgeordneter Ebene. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission versichern, dass die Gelder der Fonds wirksam und im Einklang mit den Verordnungen ausgegeben werden. Sie müssen zuverlässige Systeme für die Buchführung, Begleitung und Finanzberichterstattung bereitstellen und angeben, welche Gremien zuständig sind und welche Verfahren angewendet werden, um einen angemessenen Prüfpfad zu gewährleisten. Mehr
- Konvergenzziel
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Dies ist eines der drei vorrangigen Ziele der Kohäsionspolitik der EU für den Zeitraum 2007-2013. Es ähnelt stark der früheren Finanzierung von "Ziel 1"-Regionen. Das Konvergenzziel soll den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen dabei helfen, ihren Rückstand gegenüber dem EU-Durchschnitt schneller aufzuholen, indem die Bedingungen für Wachstum und Beschäftigung verbessert werden. Mehr
- Koordinierungsausschuss der Fonds
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Der Koordinierungsausschuss der Fonds (COCOF) ist ein stehender Ausschuss der Europäischen Kommission. Er hat die Aufgabe, Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnungen zu den Struktur- und Kohäsionsfonds zu erörtern. Der Ausschuss tritt in der Regel monatlich unter Vorsitz der Kommission zusammen. Auch Vertreter der Mitgliedstaaten beteiligen sich an der Arbeit des Ausschusses. Mehr
- Lissabon-Strategie
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Die Lissabon-Strategie wurde im März 2000 von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rats in Lissabon auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um einen Aktions- und Entwicklungsplan für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum in der EU. Die im Rahmen der Lissabon-Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen ein breites Spektrum von Tätigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Sie sollen Wissen und Innovation fördern, Europa für Investoren interessanter machen und mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen. Mehr
- Ländliche Entwicklung
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Die EU-Politik zur ländlichen Entwicklung ist speziell auf die Bedürfnisse ländlicher Gebiete ausgerichtet. Sie ist Teil eines sektorübergreifenden Politikansatzes zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in Europa. Den allgemeinen politischen Rahmen bilden strategische Leitlinien der EU. Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) enthält allgemeine Regeln. In der Verordnung werden drei Schwerpunktbereiche genannt: Mehr
- N+2, n+3
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Die Begriffe "n+2" und "n+3" beziehen sich auf Finanzierungsvorschriften für die jährliche Zuweisung von Mitteln aus den Struktur- und Kohäsionsfonds der Europäischen Union.
Wurden bestimmte Mittel bis zu eine bestimmten Datum nicht ausgegeben, kann die Kommission künftige Mittelzuweisungen aufheben. Automatische Aufhebungen von Mittelzuweisungen erfolgen, wenn bis zum Ende des zweiten Jahres (n+2) Mittel nicht ausgegeben werden oder keine Zahlungsaufforderungen eingehen. Diese Frist wird für die neuen Mitgliedstaaten sowie Griechenland und Portugal bis 2010 auf drei Jahre (n+3) ausgedehnt. Mehr
- NUTS
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Die Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) wurde vom statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) entwickelt, um in der gesamten Europäischen Union gemeinsame statistische Normen anwenden zu können. Mehr
- Nachhaltige Entwicklung
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Mit dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung ist eine Form der Entwicklungspolitik gemeint, die den Bedürfnissen der Gesellschaft nach Wohlergehen in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht kurz-, mittel- und vor allem langfristig Genüge tun soll. Es stützt sich auf die Prämisse, dass Entwicklung so zu verlaufen hat, dass die Bedürfnisse von heute gedeckt werden können, ohne die Wohlfahrt künftiger Generationen zu gefährden. Konkret geht es dabei um die Schaffung der Voraussetzungen für langfristige wirtschaftliche Entwicklung im Einklang mit der Achtung der Umwelt. Mehr
- Operationelle Programme
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Die Mitgliedsländer unterbreiten ihre operationellen Programme im Rahmen der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik und auf Grundlage des jeweiligen einzelstaatlichen strategischen Rahmenplans (NSRF). Jedes operationelle Programm bezieht sich auf eines der drei neuen Ziele. Es enthält eine Entwicklungsstrategie sowie ein kohärentes Bündel von Schwerpunkten, die es mit Hilfe eines einzigen Fonds oder, im Falle des Konvergenzziels, mit Hilfe des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) umzusetzen gilt. Mehr
- Öffentlichkeitsarbeit
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Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sind gehalten, die Öffentlichkeit über die Kohäsionspolitik der EU und über Projekte zu unterrichten, die im Rahmen dieser Politik gefördert werden. Über die Strukturfonds werden Milliarden Euro bereitgestellt. Daher ist es äußerst wichtig, dass die lokalen Gebietskörperschaften genaue Auskünfte darüber erhalten, wie sie diese Mittel in Anspruch nehmen können und wie die Gelder des europäischen Steuerzahlers ausgegeben werden. Mehr
- Partnerschaften
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Über die Jahre hinweg hat die Europäische Union im Rahmen eines Partnerschaftsprozesses ihre regionalpolitischen Aktivitäten entwickelt und die Mittel aus den Struktur- und Kohäsionsfonds zugewiesen. Dies erfordert einen nicht zu vernachlässigenden Einsatz der Mitgliedstaaten. Mehr
- Programmplanung
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Die Programmplanung bezieht sich auf den Verwaltungsmechanismus, der eingesetzt wird, um die Ziele der Struktur- und Kohäsionsfonds zu erreichen. Mehrjährige Programme - auch bekannt als operationelle Programme - stellen Konsistenz und Kontinuität über einen Zeitraum von sieben Jahren sicher. Die Programme beziehen sich auf spezielle geographische Gebiete auf nationaler oder subnationaler Ebene, je nachdem, welche Regulierungsvereinbarungen gelten. Zu den Zielen der Programmplanung zählen die Ermittlung der strategischen Prioriäten und indikativen Maßnahmen, die Festlegung der Mittelverteilung sowie eine Zusammenfassung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Der derzeitige Programmplanungszeitraum erstreckt sich von 2007 bis 2013. Mehr
- Prüfbehörde
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Die Prüfbehörde ist eine nationale, regionale oder lokale öffentliche Behörde oder Stelle, die für jedes operationelle Programm bestimmt wird und dafür zuständig ist, zu überprüfen, dass das Verwaltungs- und Kontrollsystem tatsächlich funktioniert. Außerdem überprüft sie, ob das Projekt den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften entspricht. Mehr
- RegioStars - Auszeichnung innovativer Projekte
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Die "RegioStars" werden im Rahmen der Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" der Kommission verliehen. Ziel dieser Initiative ist es, den Erfahrungsaustausch und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den europäischen Regionen zu fördern, um Innovationen voranzutreiben. Mehr
- Regionen für den wirtschaftlichen Wandel
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Die Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" ergänzt das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit 2007-2013". Es geht darum, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den europäischen Regionen zu fördern und auf diese Weise die Entwicklung innovativer Tätigkeiten voranzutreiben. Mit der Initiative soll die Regionalpolitik darin unterstützt werden, die strategischen Ziele der EU im Bereich Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. Mehr
- Staatliche Beihilfen
- Stadtentwicklung
- Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007-2013
- Strukturfonds
- Subsidiarität
- Staatliche Beihilfen
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Die Beihilfevorschriften der Europäischen Union sollen sicherstellen, dass staatliche Mittel nicht so eingesetzt werden, dass sie den Wettbewerb im Europäischen Binnenmarkt verzerren oder zu unlauteren Wettbewerbsvorteilen führen. Mehr
- Stadtentwicklung
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Durch Stadtentwicklung sollen nachhaltige Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in den städtischen Regionen Europas gefördert werden. Im Zeitraum 2007 bis 2013 wird das ehemalige Programm URBAN keine Einzelinitiative mehr sein, sondern in die Regionalprogramme eingebunden werden. Die neuen Verordnungen zur Kohäsionspolitik liefern Instrumente zur Stärkung der urbanen Dimension innerhalb einer neuen Generation von Programmen. Dabei wird besonders auf die Einbindung lokaler und regionaler Behörden in Planung und Durchführung geachtet. In den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft werden die wichtigsten Maßnahmen für städtische Gebiete umrissen, die durch EU-Regionalfonds gefördert werden können. Mehr
- Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007-2013
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Diese Leitlinien sind ein wichtiger Teil der neuen Kohäsionspolitik, da sie ihre strategische Dimension stärken. Sie wurden von der Europäischen Kommission ausgearbeitet und vom Rat der Europäischen Union, d. h. allen Mitgliedstaaten, angenommen. In den Leitlinien werden die Schwerpunkte der Programmplanung auf europäischer Ebene für einen Zeitraum von sieben Jahren festgelegt. Jeder Mitgliedstaat legt im Sinne der Leitlinien einen "nationalen strategischen Rahmenplan" vor. Die Leitlinien tragen dazu bei, auch in anderen wichtigen Politikbereichen der Europäischen Union Ergebnisse zu erzielen, z. B. in solchen, die sich aus der Lissabon-Strategie und den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung ergeben. Beispiele dafür sind Investitionen, Arbeitsplätze, Wissen und Innovation. Mehr
- Strukturfonds
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Im Zeitraum 2007-2013 wird die Regionalpolitik aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds finanziert.
Die Strukturfonds umfassen zwei Komponenten: Da ist zum einen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), mit dem seit 1975 die Entwicklung und strukturelle Anpassung der regionalen Volkswirtschaften, der wirtschaftliche Wandel, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die territoriale Zusammenarbeit überall in der EU gefördert werden. Und zum anderen ist da der Europäische Sozialfonds (ESF), der 1958 eingerichtet wurde. Er soll zu einer größeren Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen, einem besseren Zugang zur Beschäftigung und einer stärkeren Einbeziehung in den Arbeitsmarkt, einer besseren sozialen Eingliederung benachteiligter Menschen, zur Bekämpfung jedweder Form von Diskriminierung und zum Aufbau von Partnerschaften zur Mobilisierung von Reformen im Bereich der Beschäftigung beitragen. Mehr
- Subsidiarität
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Durch das Subsidiaritätsprinzip soll gewährleistet werden, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden. Abgesehen von den Bereichen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, sollten Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene nur dann getroffen werden, wenn sie wirksamer als Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind. Das Subsidiaritätsprinzip ist eng mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit verwoben, wonach die auf EU-Ebene getroffenen Maßnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der Ziele des Vertrags notwendig ist. Mehr
- Technische Hilfe
- Territorialer Zusammenhalt
- Transeuropäische Netze (TEN)
- Transnationale Zusammenarbeit
- Technische Hilfe
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Im Rahmen der technischen Hilfe erhalten die jeweiligen Akteure Unterstützung bei der Durchführung von Programmen und Projekten, die von der Kommission finanziert werden. Gemäß der Kohäsionspolitik der Europäischen Union kann diese finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung, Verwaltung, Bewertung, Begleitung, Überprüfung und Kontrolle gewährt werden. Mehr
- Territorialer Zusammenhalt
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Die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch Verringerung der Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen in der EU ist ein erklärtes Ziel der EU. Mit dem Vertrag von Lissabon wird eine dritte Dimension eingeführt, nämlich der territoriale Zusammenhalt. Mehr
- Transeuropäische Netze (TEN)
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Die transeuropäischen Netze sind grenzübergreifende Infrastrukturen für Verkehr, Energie und Telekommunikation und fallen unter die Artikel 170, 171 und 172 der konsolidierten Fassung 2008 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Ihr Zweck ist es, durch die Erleichterung des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarkts zu fördern und zu verbessern. Maßnahmen im Rahmen der TEN müssen die Interoperabilität nationaler Netze erhöhen und den Zugang zu ihnen erleichtern. Mehr
- Transnationale Zusammenarbeit
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Die transnationale Zusammenarbeit fördert hochgradig integrierte Partnerschaften, die über Ländergrenzen hinweg in einem transnationalen Kooperationsraum agieren. Solche Partnerschaften umfassen und vertreten verschiedene Regierungs- und Verwaltungsebenen, wobei Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors sowie verschiedene Politikbereiche involviert sind. Mehr
- URBACT - Netzwerkprogramm zur Stadtentwicklung
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Das URBACT-II-Netzwerk wird von der Kommission im Rahmen ihres Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" gefördert und erstreckt sich auf den Zeitraum 2007 bis 2013. Ziel des Netzwerks ist es, die Innovation in der Wiederbelebung städtischer Räume anzuregen und die Städte dabei zu unterstützen, bewährte Verfahren zu bestimmen, zu übertragen und zu verbreiten. Mehr
- Umwelt
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Ziele der Umweltpolitik der Europäischen Union sind die Erhaltung, der Schutz und die Verbesserung der Umwelt für die heutige und für künftige Generationen sowie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Mehr
- Überwachung
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Die Mittel aus den Struktur- und Kohäsonsfonds der EU müssen wirksam und im Einklang mit den festgelegten Zielen genutzt werden. Aus diesem Grund wurden über Rechtsvorschriften der EU umfassende Bewertungs- und Überwachungsverfahren eingerichtet. So soll überprüft werden, dass die operationellen Programme, die durch die Struktur- und den Kohäsionsfonds finanziert werden, ordnungsgemäß durchgeführt werden und Ergebnisse erzielen, die anhand vereinbarter Kriterien überprüft werden können. Mehr
- Verhältnismäßigkeit
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Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit regelt, wie die Europäische Union ihre Zuständigkeiten wahrnimmt. Es funktioniert ähnlich wie das Prinzip der Subsidiarität.
Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass die EU für die Erreichung ihrer Ziele nicht über das erforderliche Maß hinausgeht. Das Prinzip ist in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegt: "Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus." Mehr
- Verkehr
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Die EU hat einen rechtlichen Rahmen für den Verkehrsbereich geschaffen, mit dem der freie Personen- und Warenverkehr in der EU erleichtert werden soll. Zu den Maßnahmen im Hinblick auf dieses Ziel gehören laut Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Mehr
- Verordnungen
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Verordnungen sind die stärkste Form des EU-Rechts. Sie haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik erlassenen Rechtsakte sind in der Regel Verordnungen. Mehr
- Verwaltungsbehörde
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Im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik 2007-2013 ist eine Verwaltungsbehörde für die effiziente Verwaltung und Umsetzung von operationellen Programmen zuständig.
Dabei kann es sich um ein nationales Ministerium, eine Regionalbehörde, einen lokalen Rat oder eine andere öffentliche oder private Einrichtung handeln, die von einem Mitgliedstaat benannt und genehmigt wurde. Von Verwaltungsbehörden wird erwartet, dass sie sich bei ihrer Arbeit an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung halten. Mehr
- Wiedereinziehung von Mitteln
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In drei Fällen muss die Europäische Kommission Mittel aus den Strukturfonds von dem betreffenden Mitgliedstaat zurückfordern.
Erstens dann, wenn nicht alle finanziellen Beiträge, die ein Mitgliedstaat erhalten hat, notwendig waren. Nach den EU-Finanzvorschriften ist eine Wiedereinziehung dieser Mittel vorgeschrieben. Mehr
- Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
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Als Ausdruck der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und ihren Regionen soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt zu einer ausgeglichenen sozioökonomischen Entwicklung in der ganzen EU führen. Mehr
- Zahlstellen
- Zahlungen
- Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit"
- Ziel "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung"
- Zusätzlichkeit
- Zahlstellen
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Im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik 2007-2013 übernehmen sogenannte Bescheinigungsbehörden die Aufgaben der Zahlstellen. An den Zuständigkeiten ändert sich im Vergleich zum Programmplanungszeitraum 2000-2006 jedoch wenig. Mehr
- Zahlungen
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Im Planungszeitraum 2007-2013 können die Mittel aus den EU-Struktur- und Kohäsionsfonds auf drei verschiedene Arten ausgezahlt werden:
- Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit"
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Dieses Ziel, das sich auf die ehemalige Initiative INTERREG stützt und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird, dient der Verstärkung der Zusammenarbeit auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene. Mehr
- Ziel "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung"
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Dies ist eines der drei prioritären Ziele der europäischen Kohäsionspolitik für 2007-2013. Gefördert werden Regionen, die nicht unter das Konvergenzziel fallen, das die am meisten benachteiligten Regionen umfasst. Konkret geht es darum, diese Regionen attraktiver zu machen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Sie erhalten Hilfe, um wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vorzugreifen und Innovationen, Unternehmertum, Umweltschutz, Zugänglichkeit, Anpassungsfähigkeit und die Entwicklung integrativer Arbeitsmärkte zu fördern. Das Ziel wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Mehr
- Zusätzlichkeit
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Zusätzlichkeit ist einer der Grundsätze, die dem Wirken der Strukturfonds zugrunde liegen. Zusätzlichkeit bedeutet, dass Finanzmittel aus den Strukturfonds nicht öffentliche Beihilfen oder ähnliche strukturelle Ausgaben eines Mitgliedstaats für die betreffenden Regionen ersetzen dürfen. Mit anderen Worten: Finanzielle Unterstützung aus den Strukturfonds darf nicht zu einer Senkung der Strukturförderung der Nationalstaaten für diese Regionen führen. Der Grundsatz der Zusätzlichkeit wird auch für Regionen überprüft, die unter das Ziel "Konvergenz" fallen. Mehr


