10 Fragen zur Kohäsionspolitik
Frage
1. Kohäsionspolitik – was ist das?
2. Wie ist eine „Region“ in der EU definiert?
3. Wie sind die Mittel der Fonds auf die Staaten und später auf die Regionen aufgeteilt?
4. Wie kann man einen Zuschuss aus den Strukturfonds erhalten?
5. Für wen sind die Mittel der Strukturfonds gedacht?
6. In welchen Bereichen werden die Strukturfonds eingesetzt?
7. Inwieweit trägt die Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der so genannten Lissabon-Ziele bei?
9. Wie werden die Projekte überwacht, wie wird Betrug verhindert?
10. Wie wirkt sich die Kohäsionspolitik aus?
Wenn Sie eine Frage haben, auf die Sie im Internet keine Antwort finden, so wenden Sie sich bitte an Inforegio Service, das Dokumentationszentrum der für die Regionalpolitik zuständigen Generaldirektion.
Antwort
9. Wie werden die Projekte überwacht, wie wird Betrug verhindert?
Die Mitgliedstaaten und die Regionen müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen, bevor ein Projekt auch nur einen Euro aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds erhält. Für jedes regionale oder nationale Programm müssen drei Behörden bestimmt werden:
- Die Verwaltungsbehörde prüft die Einhaltung der Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen und führt regelmäßige Kontrollen durch, um die Fortschritte und die Richtigkeit der angesetzten Ausgaben zu überprüfen.
- Die Bescheinigungsstelle unterbreitet der Kommission regelmäßig die Kostennachweise und die Zahlungsanträge. Sie überprüft, ob die Zahlungsanträge korrekt sind und von Rechnungsführungssystemen erstellt wurden, die den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften entsprechen.
- Die Prüfbehörde prüft die Systeme und die Projekte. Sie meldet der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsstelle festgestellte Lücken und Unregelmäßigkeiten bei den Ausgaben.
Die Auditdienste der Europäischen Kommission haben eine Überwachungsfunktion: Sie können jederzeit Nachprüfungen durchführen. Werden wesentliche Schwachstellen ermittelt, so erarbeiten die Kommission und die Mitgliedstaaten Aktionspläne, um diese zu beheben. Wenn der betreffende Mitgliedstaat nicht rasch Abhilfemaßnahmen trifft, kann die Kommission die Zahlungen unterbrechen oder einstellen. Außerdem berücksichtigt die Kommission die Rechnungsprüfungen des Europäischen Rechnungshofs und die Untersuchungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF).


