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Neuausrichtung der EU-Kohäsionspolitik, um maximale Wirkung in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung zu erzielen: Die Reform in 10 Punkten

  • 19 November 2013

Das EU-Budget 2014-2020 sieht unter der Rubrik Kohäsionspolitik Investitionen von 325 Mrd. EUR in die EU-Mitgliedstaaten, ihre Regionen und Städte vor, um die EU-weiten Ziele für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen sowie die Problembereiche Klimawandel, Energieabhängigkeit und soziale Ausgrenzung in Angriff zu nehmen. Unter Berücksichtigung der nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten und der Hebelwirkung der Finanzinstrumente ist mit einem Gesamte

Das EU-Budget 2014-2020 sieht unter der Rubrik Kohäsionspolitik Investitionen von 325 Mrd. EUR in die EU-Mitgliedstaaten, ihre Regionen und Städte vor, um die EU-weiten Ziele für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen sowie die Problembereiche Klimawandel, Energieabhängigkeit und soziale Ausgrenzung in Angriff zu nehmen. Unter Berücksichtigung der nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten und der Hebelwirkung der Finanzinstrumente ist mit einem Gesamteffekt von mehr als 500 Mrd. EUR zu rechnen. Die Reform der Kohäsionspolitik wird für die größtmögliche Wirkung dieser Investitionen sorgen, die an die individuellen Bedürfnisse der Regionen und Städte angepasst sind. Die Eckpunkte der Reform lauten:

1. Es wird in alle Regionen der EU investiert und der Grad der Unterstützung sowie die Höhe des nationalen Beitrags (Kofinanzierungssatz) werden an das jeweilige Entwicklungsniveau angepasst:

weniger entwickelte Regionen (BIP beträgt weniger als 75 % des EU-27-Durchschnitts)

Übergangsregionen (BIP liegt zwischen 75 % und 90 % des EU-27-Durchschnitts)

stärker entwickelte Regionen (BIP beträgt mehr als 90 % des EU-27-Durchschnitts)

2. Gezielter Einsatz von Ressourcen in strategischen Wachstumssektoren: Investitionen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden, abhängig von der Regionenkategorie (weniger entwickelte Regionen: 50 %, Übergangsregionen: 60 % und stärker entwickelte Regionen: 80 %), auf vier Schlüsselprioritäten konzentriert: Innovation und Forschung, digitale Agenda, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und CO2-arme Wirtschaft. Auf diese Sektoren werden rund 100 Mrd. EUR entfallen; davon sollen mindestens 23 Mrd. EUR die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft fördern helfen (Energieeffizienz und erneuerbare Energien). Dazu gibt es eigene Verpflichtungen für die Widmung von EFRE-Mitteln (weniger entwickelte Regionen: 12 %, Übergangsregionen: 15 % und stärker entwickelte Regionen: 20 %).

Circa 66 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds sollen gezielt für prioritäre transeuropäische Verkehrsverbindungen und zentrale Umweltinfrastrukturprojekte vergeben werden.

Die Kohäsionspolitik wird über den Europäischen Sozialfonds (ESF) einen signifikanten Beitrag zu den EU-Prioritäten im Bereich der Beschäftigung leisten, zum Beispiel in Form von Schulungen und lebenslangem Lernen, Bildung und sozialer Inklusion (mindestens 20 % der ESF-Mittel in jedem Mitgliedstaat müssen für die Förderung dieser Ziele ausgegeben werden). Die ESF-Zuteilungen erfolgen gemäß den Bedürfnissen jedes Mitgliedstaates, wobei ein vordefinierter Mindestbetrag gilt, was insgesamt mindestens 70 Mrd. EUR ergibt. Die neue, an den ESF gekoppelte Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist mit mindestens 6 Mrd. EUR dotiert und soll die Umsetzung der Jugendgarantie unterstützen.

3. Festlegung klarer, transparenter, messbarer Ziele für Rechenschaftspflicht und Ergebnisse: Die Länder und Regionen müssen im Vorhinein angeben, welche Ziele sie mit den verfügbaren Ressourcen anstreben und exakt festlegen, wie sie die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele messen wollen. Dies soll regelmäßiges Monitoring und eine Diskussion über den Einsatz der Finanzmittel ermöglichen. Auf diese Weise können gegen Ende der Laufzeit zusätzliche Mittel (aus der sogenannten „leistungsgebundenen Reserve“) für leistungsstärkere Programme zur Verfügung gestellt werden.

4. Voraussetzungen, die vor der Weiterleitung von Mitteln erfüllt sein müssen, um wirksamere Investitionen zu gewährleisten, zum Beispiel: Strategien für „intelligente Spezialisierung“, um besondere Stärken und Potenziale zu identifizieren; unternehmensfreundliche Reformen; Verkehrsstrategien; Maßnahmen zur Verbesserung der Systeme der öffentlichen Auftragsvergabe; Einhaltung von Umweltschutzgesetzen, Strategien gegen Jugendarbeitslosigkeit und frühzeitigen Schulabgang sowie für die Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung.

5. Gemeinsame Strategie für bessere Koordinierung und weniger Überschneidungen: Ein gemeinsamer strategischer Rahmen bildet die Grundlage für bessere Koordinierung zwischen den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, Kohäsionsfonds und ESF – die drei Fonds für die Kohäsionspolitik – sowie die Fonds für ländliche Entwicklung und Fischerei). Damit wird auch eine bessere Verknüpfung mit anderen EU-Instrumenten wie dem Programm Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“ oder dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation geschaffen.

6. Weniger Bürokratie und einfachere Inanspruchnahme von EU-Investitionen mit Hilfe gemeinsamer Regeln für alle Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie vereinfachter Buchhaltungsvorschriften, gezielterer Berichterstattung und stärkeren Einsatzes digitaler Technologie („E-Kohäsion“).

7. Stärkung der städtepolitischen Dimension durch Zweckbindung eines Mindestbetrags an EFRE-Mitteln für integrierte Projekte in Städten – zusätzlich zu anderen Ausgaben für städtische Gebiete.

8. Mehr Kooperation über Grenzen hinweg und Erleichterungen bei der Einrichtung von grenzüberschreitenden Projekten. Außerdem muss gewährleistet werden, dass makroregionale Strategien wie jene für die Donau und die Ostsee im Rahmen nationaler und regionaler Programme unterstützt werden.

9. Stärkere Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit der allgemeinen wirtschaftspolitischen Steuerung der EU: Die Programme müssen sich in die nationalen Reformprogramme einfügen und sollten relevante Reformen in Angriff nehmen, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters festgehalten wurden. Falls nötig, kann die Kommission Mitgliedstaaten im Rahmen der sogenannten „makroökonomischen Konditionalitätsklausel“ auffordern, Programme abzuändern, damit sie zentrale Strukturreformen unterstützen. Als letzte Möglichkeit kann sie Mittel einfrieren, wenn es wiederholt zu schwerwiegenden Verstößen gegen wirtschaftspolitische Empfehlungen kommt.

10. Stärkerer Einsatz von Finanzinstrumenten, um KMU mehr Unterstützung und besseren Zugang zu Krediten zu geben: Darlehen, Garantien und Beteiligungs- bzw. Risikokapital sollen aus EU-Fonds unterstützt werden, und zwar mittels gemeinsamer Regeln, der Ausweitung ihres Verwendungsbereiches und durch Anreize (z. B. höhere Kofinanzierungssätze). Der Schwerpunkt auf Darlehen statt Finanzhilfen sollte die Projektqualität erhöhen und Subventionsabhängigkeit verhindern.