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Leitfaden für die Mitgliedstaaten zur integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung (Artikel 7 der EFRE-Verordnung)

Guidelines

Datum: 18 may 2015

Zeitraum: 2014-2020

Thema: Urban development, Structural Funds management and Governance

Sprachen:   bg | cs | da | de | el | en | es | et | fi | fr | hr | hu | it | lt | lv | nl | pl | pt | ro | sk | sl | sv

In Anerkennung der Bedeutung der Städte bei der Verwirklichung der Strategie Europa 2020 (und angesichts der zunehmenden Anerkennung des Mehrwerts des integrierten territorialen Ansatzes) ist die städtische Dimension der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 erheblich gestärkt worden. Dies zeigt sich besonders deutlich in Bezug auf den EFRE, bei dem die Mitgliedstaaten nun verpflichtet sind, mindestens 5 % der auf nationaler Ebene (im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“) zugewiesenen EFRE-Mittel für die Förderung von integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungsstrategien vorzusehen, wobei die städtischen Behörden zumindest mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Auswahl der Vorhaben beauftragt werden. Zudem sind neue Instrumente eingeführt worden, um Innovationen und Experimente im Bereich der Stadtentwicklung zu fördern (innovative städtische Maßnahmen, Artikel 8 der EFRE-Verordnung) und die Diskussion über die Umsetzung der städtischen Dimension zu vertiefen (Stadtentwicklungsnetz, Artikel 9 der EFREVerordnung).

Obwohl das Spektrum der EU-geförderten Investitionen in städtische Gebiete ziemlich breit ist (es umfasst z. B. mindestens 50 % der EFRE-Mittel und andere auf städtische Gebiete ausgerichtete Initiativen der Kommission), geht dieser Leitfaden insbesondere auf Fragen von nationalen, regionalen und lokalen Behörden bezüglich der Umsetzung einer integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß Artikel 7 der EFRE-Verordnung ein. Er befasst sich mit den wesentlichen in den Programmen festzulegenden Elementen und gibt Antworten auf Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Aufgaben an städtische Behörden, dem Entwurf integrierter Strategien und der Überwachung und Bewertung der Fortschritte.