Dieser Leitfaden richtet sich an nationale und regionale Behörden, die für die Ausarbeitung der kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2014-2020 zuständig sind. Darüber hinaus enthält er Ratschläge für die Evaluierungen.Die Dachverordnung (Artikel 48) sieht eine Ex-ante-Evaluierung für jedes Programm vor, um die Qualität des jeweiligen Konzepts zu verbessern. Die Evaluierungen sollten den Kommissionsdienststellen zusammen mit den Programmvorschlägen vorgelegt werden, welche sie bei der Bewertung des Programms vor der Annahme berücksichtigen (Artikel 25).