Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden
ohne schöpferische Anstrengungen, die der Größe der
Bedrohung entsprechen.
Der Beitrag, den ein organisiertes und lebendiges Europa
für die Zivilisation leisten kann, ist unerläßlich
für die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen. Frankreich,
das sich seit mehr als zwanzig Jahren zum Vorkämpfer eines
Vereinten Europas macht, hat immer als wesentliches Ziel gehabt,
dem Frieden zu dienen. Europa ist nicht zustande gekommen, wir
haben den Krieg gehabt.
Europa läßt sich nicht mit einem Schlage herstellen
und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch
konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine
Solidarität der Tat schaffen. Die Vereinigung der
europäischen Nationen erfordert, daß der
jahrhundertealte Gegensatz zwischen Frankreich und Deutschland
ausgelöscht wird. Das begonnene Werk muß in erster Linie
Deutschland und Frankreich erfassen.
Zu diesem Zweck schlägt die französische Regierung
vor, in einem begrenzten, doch entscheidenden Punkt sofort zur Tat
zu schreiten.
Die französische Regierung schlägt vor, die Gesamtheit
der französisch-deutschen Kohle- und Stahlproduktion einer
gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen, in einer
Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum
Beitritt offensteht.
Die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion wird sofort
die Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die wirtschaftliche
Entwicklung sichern - die erste Etappe der europäischen
Föderation - und die Bestimmung jener Gebiete ändern, die
lange Zeit der Herstellung von Waffen gewidmet waren, deren
sicherste Opfer sie gewesen sind.
Die Solidarität der Produktion, die so geschaffen wird,
wird bekunden, daß jeder Krieg zwischen Frankreich und
Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich
ist. Die Schaffung dieser mächtigen Produktionsgemeinschaft,
die allen Ländern offensteht, die daran teilnehmen wollen, mit
dem Zweck, allen Ländern, die sie umfaßt, die
notwendigen Grundstoffe für ihre industrielle Produktion zu
gleichen Bedingungen zu liefern, wird die realen Fundamente zu
ihrer wirtschaftlichen Vereinigung legen.
Diese Produktion wird der gesamten Welt ohne Unterschied und
Ausnahme zur Verfügung gestellt werden, um zur Hebung des
Lebensstandards und zur Förderung der Werke des Friedens
beizutragen. Europa wird dann mit vermehrten Mitteln die
Verwirklichung einer seiner wesentlichsten Aufgaben verfolgen
können: die Entwicklung des afrikanischen Erdteils.
So wird einfach und rasch die Zusammenfassung der Interessen
verwirklicht, die für die Schaffung einer
Wirtschaftsgemeinschaft unerläßlich ist und das Ferment
einer weiteren und tieferen Gemeinschaft der Länder
einschließt, die lange Zeit durch blutige Fehden getrennt
waren.
Durch die Zusammenlegung der Grundindustrien und die Errichtung
einer neuen Hohen Behörde, deren Entscheidungen für
Frankreich, Deutschland und die anderen teilnehmenden Länder
bindend sein werden, wird dieser Vorschlag den ersten Grundstein
einer europäischen Föderation bilden, die zur Bewahrung
des Friedens unerläßlich ist.
Um die Verwirklichung der so umrissenen Ziele zu betreiben, ist
die französische Regierung bereit, Verhandlungen auf den
folgenden Grundlagen aufzunehmen: Die der gemeinsamen Hohen
Behörde übertragene Aufgabe wird sein, in kürzester
Frist sicherzustellen: die Modernisierung der Produktion und die
Verbesserung der Qualität, die Lieferung von Stahl und Kohle
auf dem französischen und deutschen Markt sowie auf dem aller
beteiligten Länder zu den gleichen Bedingungen, die
Entwicklung der gemeinsamen Ausfuhr nach den anderen Ländern,
den Ausgleich im Fortschritt der Lebensbedingungen der
Arbeiterschaft dieser Industrien.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen in Anbetracht der sehr
verschiedenen Produktionsbedingungen, in denen sich die beteiligten
Länder tatsächlich befinden, vorübergehend gewisse
Vorkehrungen getroffen werden, und zwar: die Anwendung eines
Produktions- und Investitionsplanes, die Einrichtung von
Preisausgleichsmechanismen und die Bildung eines
Konvertierbarkeits-Fonds, der die Rationalisierung der Produktion
erleichtert. Die Ein- und Ausfuhr von Kohle und Stahl zwischen den
Teilnehmerländern wird sofort von aller Zollpflicht befreit
und darf nicht nach verschiedenen Frachttarifen behandelt werden.
Nach und nach werden sich so die Bedingungen herausbilden, die dann
von selbst die rationellste Verteilung der Produktion auf dem
höchsten Leistungsniveau gewährleisten.
Im Gegensatz zu einem internationalen Kartell, das nach einer
Aufteilung und Ausbeutung der nationalen Märkte durch
einschränkende Praktiken und die Aufrechterhaltung hoher
Profite strebt, wird die geplante Organisation die Verschmelzung
der Märkte und die Ausdehnung der Produktion
gewährleisten.
Die Grundsätze und wesentlichen Vertragspunkte, die hiermit
umrissen sind, sollen Gegenstand eines Vertrags werden, der von den
Staaten unterzeichnet und durch die Parlamente ratifiziert wird.
Die Verhandlungen, die zur Ausarbeitung der
Ausführungsbestimmungen unerläßlich sind, werden
mit Hilfe eines Schiedsrichters geführt werden, der durch ein
gemeinsames Abkommen ernannt wird. Dieser Schiedsrichter wird
darüber zu wachen haben, daß die Abkommen den
Grundsätzen entsprechen, und hat im Falle eines
unausgleichbaren Gegensatzes die endgültige Lösung zu
bestimmen, die dann angenommen werden wird. Die gemeinsame Hohe
Behörde, die mit der Funktion der ganzen Verwaltung betraut
ist, wird sich aus unabhängigen Persönlichkeiten
zusammensetzen, die auf paritätischer Grundlage von den
Regierungen ernannt werden. Durch ein gemeinsames Abkommen wird von
den Regierungen ein Präsident gewählt, dessen
Entscheidungen in Frankreich, in Deutschland und den anderen
Teilnehmerländern bindend sind. Geeignete Vorkehrungen werden
Einspruchsmöglichkeiten gegen die Entscheidungen der Hohen
Behörde gewährleisten. Ein Vertreter der Vereinten
Nationen bei dieser Behörde wird damit beauftragt, zweimal
jährlich einen öffentlichen Bericht an die Organisation
der Vereinten Nationen zu erstatten, der über die
Tätigkeit des neuen Organismus, besonders was die Wahrung
seiner friedlichen Ziele betrifft, Rechenschaft gibt.
Die Einrichtung einer Hohen Behörde präjudiziert in
keiner Weise die Frage des Eigentums an den Betrieben. In
Erfüllung ihrer Aufgabe wird die gemeinsame Hohe Behörde
die Vollmachten berücksichtigen, die der Internationalen
Ruhrbehörde übertragen sind, ebenso wie die
Verpflichtungen jeder Art, die Deutschland auferlegt sind, so lange
diese bestehen.