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OIL ist damit betraut, „die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung und Anwendung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften in den Gebäuden der Kommission sicherzustellen“. Bei diesem Auftrag wird selbstverständlich die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG des Rates berücksichtigt, die besagt, dass „der Arbeitgeber … verpflichtet (ist), für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen“.
Aufgabenbereich
von OIL-SHT
- Sicherzustellen, dass die Institution als Arbeitgeber die
Sicherheits- und Hygienevorschriften einhält und die einschlägigen
Normen und Richtlinien befolgt.
- Planung und Durchführung eines Programms für Prävention
und Ausbildung.
- Abgabe von Stellungnahmen sowie Beratung.
- Eingreifen bei Notfällen.
Aufgaben
von OIL-SHT
SICHERHEITSKONTROLLEN
- Verwaltung der Sicherheitskontrollen
der Gebäude und der technischen Anlagen
- Koordination im Bereich Arbeitssicherheit für die im Gebäude
tätigen Fremdfirmen
- Führung des Asbestverzeichnisses für die von der Kommission
genutzten Gebäude
- Verzeichnis der gefährlichen Produkte
- „Sicherheitsdatenblätter“ für die Produkte, die in den einzelnen
Gebäuden der Kommission verwendet werden
BRANDVERHÜTUNG
- Heißarbeitsgenehmigung/Arbeitsfreigabe
- Räumungsversuche
- Verwaltung der Feuerlöscher
- Inspektion der Brandschutzeinrichtungen
HYGIENEKONTROLLE
- Verwaltung der Hygienekontrollen der Küchen, Restaurants
und Kinderkrippen
- Verwaltung der Wasserqualitätskontrollen
- Verwaltung der mikrobiologischen Kontrollen von Lebensmitteln,
der Luft und der Arbeitsflächen
- Begleitung und Unterstützung beim HACCP-Programm (*) in
den Küchen
(*) HACCP: Hazards Analysis Critical Control Point - Analyse
der Risiken und kritischen Kontrollpunkte
AUSBILDUNG UND Information
- Ausbildung der Feuerwehr-Ersthelfer (EPI)
- Sensibilisierung für Fragen der Sicherheit
PROJEKTE
/ BERATUNG
- Bewertung der Arbeitsplätze
- Beratung bei der Anpassung der Vorschriften im Dokument
- „Immeuble-type“ (Mustergebäude)
- Baustellenüberwachung
- Warnverfahren
- Maßnahmen und Beratung im Bereich Prävention und Sicherheit
SONSTIGE
TÄTIGKEITEN
- Beratung und verwaltungstechnische Unterstützung des Ausschusses
für Arbeitssicherheit und hygiene (CSHT) ???
- Beteiligung an den interinstitutionellen Tätigkeiten im
Bereich Hygiene und Sicherheit
- Unterstützung beim umweltbewussten Wirtschaften
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