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Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkt am täglichen Leben teilnehmen können - so das Ziel der auf zehn Jahre angelegten Strategie der Kommission.
Über 80 Millionen Menschen in der EU leben mit einer leichten bis schweren Behinderung. Die physischen Hindernisse, die diese Menschen tagtäglich zu überwinden haben - etwa beim Zugang zur Schule oder zum Arbeitsplatz - führen in vielen Fällen zu gesellschaftlicher Ausgrenzung. So liegt auch die Armutsquote bei diesen Menschen aufgrund eines niedrigeren Beschäftigungs- und Ausbildungsniveaus 70 % über dem Durchschnitt.
Die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
zielt darauf ab, diesen Menschen ihren Alltag zu erleichtern und es ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte als EU-Bürgerinnen und -Bürger uneingeschränkt wahrzunehmen.
Konkret geht es um den Zugang zu EU-Fördermitteln, bewusstseinsbildende Maßnahmen und die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, enger zusammenzuarbeiten, um die Eingliederung von Behinderten zu ermöglichen.
Mit dieser Strategie würde die EU auch ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
nachkommen, das sie und ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2007 unterzeichnet haben.
Für die ersten fünf Jahre werden folgende Ziele angestrebt:
Die Kommission will auch einen Vorschlag für einen Rechtsakt über Zugänglichkeit vorlegen. Darin würden europäische Normen für Produkte, Dienstleistungen und öffentliche Gebäude festgelegt. Dadurch wäre es zum Beispiel einfacher und kostengünstiger für Hersteller von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Großschrifttastaturen, ihre Produkte im Ausland zu verkaufen.
Soll eine Kultur der Chancengleichheit für alle EU-Bürger geschaffen werden, so ist die Förderung der Barrierefreiheit unerlässlich. Aber auch der wirtschaftliche Aspekt ist nicht zu vernachlässigen, denn eine Förderung der Wirtschaftszweige, die in barrierefreie Produkte und Dienstleistungen investieren, bringt Innovationen und mehr Arbeitsplätze.