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Würden die EU-Länder gemeinsam gegen Betrug vorgehen, könnten Betrüger schneller gefasst und Finanzmittel, die von für die Öffentlichkeit bestimmten Programmen abgezweigt wurden, schneller zurückgewonnen werden.
Die Kommission setzt sich in enger Zusammenarbeit mit den EU-Ländern gegen Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts ein, doch es bleibt leider noch viel zu tun. Allein im Jahr 2010 meldeten die EU-Länder Betrugsfälle mit einem Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro, das ist etwa 1 % des EU-Haushalts.
Hier könnte ein gemeinsamer Ansatz bei den einzelstaatlichen Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung Abhilfe schaffen, denn 80 % des Jahreshaushalts der EU werden von den Ländern selbst verwaltet; die Kommission ist für den Rest zuständig.
Zurzeit sind Straftaten wie Unterschlagung und Machtmissbrauch in den einzelnen EU-Ländern nicht einheitlich definiert, was zu unterschiedlichen und in einigen Ländern sehr niedrigen Verurteilungsraten führt – zwischen 14 % und 80 % bei Betrug zulasten des EU-Haushalts.
Dies veranlasste die Kommission dazu, gemeinsame Regeln
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aufzustellen, um für Behörden in der gesamten EU die Betrugsbekämpfung zu erleichtern. Strengere Vorschriften würden Straftäter abschrecken, das Geld der Steuerzahler besser schützen und der EU helfen, veruntreute Mittel zurückzufordern. Zu den geplanten Vorschriften zählen:
Nächste Schritte
Die neuen Vorschläge werden dem Europäischen Parlament und den Regierungen der EU-Länder vorgelegt.
Die Kommission beabsichtigt, im kommenden Jahr vorzuschlagen, die EU-Rechtsvorschriften für die Beweisführung in Straffällen zu harmonisieren. Ein anderer Vorschlag gilt der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung.
Bericht über Betrug und Missbrauch von EU-Finanzmitteln 2010
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