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Das neue umfassende Konzept der EU zur Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit der Verbraucher soll diesen mehr Informationen bringen und ihnen helfen, sich zu wehren, wenn beim Kauf etwas schiefläuft.
Die Verbraucherschutzvorschriften in der EU gehören zu den strengsten in der Welt. Der Markt wird jedoch immer unübersichtlicher, mit komplexen Produkten, Diensten und Verkaufstaktiken.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, schlägt die Kommission ein umfassenderes EU-Verbraucherschutzkonzept vor.
Die Ausgaben der Verbraucher machen derzeit mehr als die Hälfte des BIP der EU aus. Mit besseren Regelungen könnten das Verbrauchervertrauen gestärkt und ein Beitrag zu mehr Wettbewerb und Wirtschaftswachstum geleistet werden. Die Strategie zur Förderung von Vertrauen und Wachstum
würde in den nächsten zwei Jahren
Schwerpunkte der Strategie werden mehr Schutz und Sicherheit für Verbraucher beim Lebensmittelkauf, bei Reisen, bei der Wahl eines Energieversorgers, der Verwaltung ihrer Finanzen oder dem Einkauf im Internet sein.
Die Kommission hat bereits 16 Maßnahmen für den elektronischen Handel und Online-Dienste
mit dem Ziel vorgeschlagen, den Umfang des Online-Einzelhandelsverkaufs bis 2015 zu verdoppeln, bei besserem Schutz für die Verbraucher, mehr Informationen und einer breiteren Auswahl.
Lösung von Vertragsstreitigkeiten
Letztes Jahr ergingen Vorschläge
zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Händlern. Die Maßnahmen würden allen Verbrauchern Zugang zur außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR) geben. Dabei kann eine neutrale dritte Partei eine Lösung vorschlagen oder zwischen Verbraucher und Händler vermitteln.
Lösung von Online-Streitigkeiten
Verbraucher, die über das Internet etwas aus einem anderen EU-Land einkaufen, sollen auch Zugang zur Online-Streitbeilegung (ODR) erhalten, die der ADR ähnlich ist, aber vollständig online abgewickelt wird.
Diese Lösungen würden die Hilfe ergänzen, die die EU gegenwärtig Verbrauchern bei der Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten mit Händlern leistet. So könnten Verbraucher bei Streitwerten bis zu 2000 Euro etwa das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen anwenden, das beschleunigt abläuft und mit geringeren Gerichtskosten verbunden ist. Ab 2013 werden die Verbraucher das Formular für geringfügige Forderungen auf dem E-Justiz-Portal online ausfüllen können und so noch mehr Zeit und Mühen sparen.
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Hilfe bietet Ihnen das Netz der Europäischen Verbraucherzentren