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Ständige Verbesserungen beim EU-Schnellwarnsystem Rapex sorgen für erhöhten Schutz der europäischen Verbraucher vor gefährlichen Produkten.
Im Jahr 2011 wurden in der EU über 1 800 unsichere Produkte verboten, zurückgezogen oder vom Markt genommen — 20 % weniger als in den Vorjahren. Dies geht aus dem Bericht 2011 über die Tätigkeiten von Rapex
hervor.
27 % der mit Hilfe von RAPEX identifizierten unsicheren Produkte waren Kleider, Textilien und Modeartikel, gefolgt von Spielwaren (21 %), Elektrogeräten (8 %) und Kosmetika (7 %).
Effiziente Stichproben
Die nationalen Regulierungsbehörden führten auch mehr Stichproben an verschiedenen Waren durch und stellten dabei eine alarmierend hohe Zahl von Sicherheitsverstößen fest.
35 % der kontrollierten Kinderspielzeuge erfüllten nicht die EU-Sicherheitsnormen. Bei 65 % der überprüften Sonnenbänke wurden UV-Strahlungen festgestellt, die über den EU-Grenzwerten lagen und somit ein ernstes Gesundheitsrisiko für die Verbraucher darstellten.
In 19 EU-Ländern laufen derzeit neue Stichproben an Babyartikeln, Feuerwerkskörpern, Rasenmähern und Batterieladegeräten.
Warnmeldungen
Im vergangenen Jahr stieg die Nutzungungsfrequenz eines speziellen Warnnetzes für Unternehmen um 62 %. Über dieses Netz gingen 133 Warnhinweise ein.
Weitere Verbesserungen
Die Arbeit von RAPEX wurde auch durch strengere Sicherheitsvorschriften erleichtert, die in diesem Jahr eingeführt wurden. Die Hersteller müssen jetzt eine Sicherheitsbewertung neuer Spielsachen vornehmen, bevor sie diese auf den Markt bringen.
Laufende Arbeiten
Die EU wird eng mit China zusammenarbeiten, um die hohe Anzahl unsicherer Importe in die EU zu verringern — im Jahr 2011 betrafen 54 % der Meldungen chinesische Waren, im Jahr 2010 waren es noch 58 %.
Die Kommission will noch in diesem Jahr Maßnahmen für strengere EU-Sicherheitsvorschriften vorschlagen und gegen neue Bedrohungen vorgehen.
Alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen an RAPEX teil. Über RAPEX werden Meldungen über unsichere Verbrauchsgüter erfasst. Ausgenommen sind Lebens- und Futtermittel, Arzneimittel und medizinische Geräte, für die andere, RAPEX-ähnliche Warnsysteme zum Einsatz gelangen.