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Ein neues Maßnahmenpaket würde den Verbraucherzugang zu Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern verbessern und gleichzeitig Wachstum und Beschäftigung fördern.
Der Binnenmarkt ist nicht nur ein Grundpfeiler der EU, sondern auch eine starke Triebfeder für Wachstum und Beschäftigung, indem er den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union erleichtert.
Sein Potenzial wurde jedoch bislang noch nicht voll ausgeschöpft: Einige Länder haben die Binnenmarktvorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt oder die Bürokratie nicht ausreichend abgebaut.
Ein Beispiel hierfür ist der Dienstleistungssektor. Hier decken die EU-Rechtsvorschriften ein breites Spektrum von Bereichen ab, etwa unternehmensbezogene Dienstleistungen, Immobilien, Groß- und Einzelhandel, Baugewerbe und Unterhaltungsbranche.
Aus einer Untersuchung
geht hervor, dass das BIP der EU in einem Zeitraum von 10 Jahren um 2,6 % wüchse, wenn alle Länder die für Dienstleistungserbringer geltenden Binnenmarktregeln uneingeschränkt anwenden würden. Auch der Bürokratieaufwand würde um ein Drittel gesenkt, wodurch sich Einsparungen von insgesamt 40 Mrd. Euro ergäben.
Die Kommission schlägt nun ein Maßnahmenpaket ![]()
vor, um solche Vorteile zum Tragen zu bringen und den Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern zu erleichtern.
Sie ruft die EU-Länder dazu auf, die Dienstleistungsregeln uneingeschränkt anzuwenden, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Unternehmen, Baugewerbe, Tourismus und Enzelhandel. Ferner appelliert sie an diese Länder, gesetzeswidrige diskriminierende Auflagen abzuschaffen.
Dazu zählen unter anderem Beschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit sowie Vorschriften für Einzelhändler, anhand kostspieliger Studien nachzuweisen, dass Bedarf an ihren Dienstleistungen besteht. Weitere Hindernisse sind die Unterschiede in der EU hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen aus anderen EU-Ländern.
Gleichzeitig beabsichtigt die Kommission, strenger gegen Länder vorzugehen, die weiterhin gegen die Gesetze verstoßen. Zu diesem Zweck wird sie mit den Behörden zusammenarbeiten, um Bereiche zu erschließen, in denen weitere wirtschaftliche Gewinne möglich sind.
Die Versicherungsgesellschaften sollen dazu animiert werden, grenzüberschreitend tätigen Dienstleistungsunternehmen einen angemessenen Deckungsschutz anzubieten. Außerdem sollen Verbraucher verstärkt unterstützt werden, die Dienstleistungen in einem anderen EU-Land erwerben möchten.
Nächste Schritte
Die Kommission plant, jährlich einen Bericht mit länderspezifischen Maßnahmen zu veröffentlichen, die zur Förderung des Wachstums im Dienstleistungssektor geboten wären.
Der Bericht wird Teil des so genannten Europäischen Semesters sein, d. h. des Halbjahreszeitraums, in dem sich die Regierungen der EU-Länder gegenseitig zu ihrem Finanzhaushalt und ihrer Wirtschaftspolitik konsultieren.