Eingabehilfen
Website-Extras
Sprachenauswahl
Navigationsleiste

Ein Bündel individueller Empfehlungen für jedes der 27 EU-Länder und den Euroraum soll den Staatshaushalten und der nationalen Wirtschaftspolitk im Zeitraum 2012–2013 Orientierung bieten.
Mit ihren länderspezifischen Empfehlungen
reagiert die Kommission auf die im Frühjahr von den Regierungen sämtlicher EU-Länder vorgelegten Pläne mit den für die nächsten 12 Monate vorgesehenen haushalts- und wirtschaftspolitischen Reformmaßnahmen.
Sie trägt dabei der wirtschaftlichen Lage jedes Landes Rechnung und empfiehlt individuell angepasste Maßnahmen zur Stimulierung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Aus der Gesamtbewertung
der bisherigen Fortschritte geht hervor, dass die Reform der Staatshaushalte im Einklang mit den von den 27 nationalen Regierungen gesetzten Prioritäten erfolgt. Mehrere Mitgliedstaaten haben umfassende Wirtschaftsreformen mit strukturellen Änderungen am Arbeitsmarkt eingeleitet. Viele Länder reformieren gleichzeitig ihren Finanzsektor.
Allerdings muss rasch noch mehr getan werden, um der sich abschwächenden Wirtschaft in einzelnen Ländern und der Schuldenkrise im Euroraum zu begegnen. Die Regierungen der EU-Länder müssen weitere wachstumsfördernde Maßnahmen treffen und die Arbeitslosigkeit verringern. Junge Menschen benötigen wirkungsvollere Hilfe, um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden.
Langfristiges Wachstum
Mit den bisherigen Maßnahmen der EU-Länder wird die EU ihre vereinbarten Ziele in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Bildung und Armutsbekämpfung nicht erreichen.
Es muss noch mehr getan werden, um neue Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen, etwa im Dienstleistungs- und Energiesektor oder in der Digitalwirtschaft.
Die EU muss das Qualifikationsniveau ihrer Erwerbstätigen steigern und mit dem Marktbedarf in Einklang bringen. Sie muss Innovationen fördern. Außerdem sind weitere Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs und zur Bewältigung der Folgen der Bevölkerungsalterung notwendig.
Diese Empfehlungen ergehen im Rahmen des ersten „Europäischen Semesters“, eines künftig alljährlich durchgeführten sechsmonatigen Prozesses, während dessen die Regierungen der EU-Länder einander eingehend zu ihrer Haushalts- und Wirtschaftspolitik konsultieren.
In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch allgemeine Empfehlungen für den Euroraum
abgegeben.
Abschluss des Semesters
Der Europäische Rat tagt am 28./29. Juni, um diese Empfehlungen zu erörtern. Sobald sie gebilligt sind (voraussichtlich im Juli), ist es an den einzelnen EU-Ländern, sie 2012–2013 in ihre nationalen Haushalts- und Wirtschaftspolitik einzubeziehen.
Die Kommission und die EU-Länder untereinander beobachten dann, wie die einzelnen Länder diese Maßnahmen umsetzen.